Gesundheitswesen und Pflege

Praxismanagement, Abrechnung und Therapie

Strahlenschutzbeauftragter: Neues Strahlenschutzrecht erweitert den Kündigungsschutz

Um Patienten und Beschäftigte vor der gesundheitsschädlichen ionisierenden Strahlung zu schützen, muss der Strahlenschutz betrieblich organisiert werden. Darunter fällt auch, einen Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen. Seit 2019 genießt dieser mehr Rechte. Doch welche Aufgaben erfüllt er und kann ein Strahlenschutzbeauftragter gleichzeitig der im Strahlenschutzrecht geforderte Medizinphysik-Experte sein? [Mehr lesen]
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