Gesundheitswesen und Pflege

IT-Sicherheitsrichtlinie – Datenschutz in Arzt- und Zahnarztpraxen
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Praxismanagement, Abrechnung und Therapie

IT-Sicherheitsrichtlinie – Datenschutz in Arzt- und Zahnarztpraxen

Am 23. Januar 2021 traten die neuen IT-Sicherheitsanforderungen an Arztpraxen und Psychotherapiepraxen in Kraft. Verabschiedet wurde die gesetzlich vorgeschriebene Richtlinie von der Vertreterversammlung der KBV. Die IT-Sicherheitsrichtlinie wurde zusammen mit der KZBV im Einvernehmen mit dem BSI entwickelt. Die Umsetzungstermine der Richtlinie zum Datenschutz sind gestaffelt und die Umsetzung beginnt mit dem 01. April 2021. Weitere Vorgaben werden im Januar beziehungsweise Juni 2022 verbindlich für Praxen. Folgende Aspekte müssen von Verantwortlichen nun zusätzlich zu DSGVO und BDSG beachtet werden. [Mehr lesen]
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