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Am 12. Juli 2016 hat der GKV-Spitzenverband die neuen Begutachtungs-Richtlinien veröffentlicht. Sie basieren auf dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und gelten ab 1. Januar 2017. Die Richtlinien konkretisieren das Verfahren, das bestimmt, wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit der Versicherten ist. Statt drei Pflegestufen gibt es zukünftig fünf Pflegegrade. [Mehr lesen]