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Seit dem 01.07.2021 ist eine aktualisierte Version der Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Sie beinhaltet neu hinzugefügte Erkrankungen und erhöht die maximale Verordnungsmenge für bestimmte psychische Krankheiten. Welche Änderungen kommen auf Ärzte und Therapeuten zu? [Mehr lesen]
Mit dem langfristigen Heilmittelbedarf können Ärzte bei Diagnosen schwerwiegender Krankheiten Heilmittel verordnen, die ein Patient über einen langen Zeitraum benötigt, ohne das jährliche Praxisbudget zu überbeanspruchen und ggf. Regress(forderungen) zu riskieren. Allerdings herrscht bei vielen Ärzten noch immer Unklarheit, wann eine Diagnose unter den langfristigen Heilmittelbedarf fällt und welche gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllt sein müssen. [Mehr lesen]
Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie tritt nicht wie geplant am 01. Oktober 2020 in Kraft, sondern am 01. Januar 2021. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 03. September 2020 verkündet. Nicht alle Anbieter hätten das notwendige Zertifizierungsverfahren für die angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen. Auch die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte ist davon betroffen. Inhaltlich bleibt es jedoch bei den beschlossenen Neuerungen. [Mehr lesen]