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Grundsätzlich unterliegen alle diejenigen Aufträge der öffentlichen Hand einem Ausschreibungsverfahren, die unter die entsprechenden EU-Schwellenwerte fallen. Neben öffentlicher Ausschreibung gibt es dabei noch die Möglichkeit der Beschränkten Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb – und speziell bei Bauleistungen die freihändige Vergabe. Die Besonderheit bei einer Beschränkten Ausschreibung ist, dass die Angebotsaufforderung nur an einen bestimmten Bewerberkreis gerichtet wird. Was steckt hinter dieser Vorgehensweise? [Mehr lesen]
Für den Hochbau des Bundes hat das Ministerium des Innern, für Bau und Heimat am 01.03.2019 den überarbeiteten Abschnitt 1 der VOB/A eingeführt. Gleichzeitig sind die Länder aufgefordert, für ihren jeweiligen Bereich das Gleiche zu tun. Die neuen Regelungen sind zunächst bis Ende 2021 befristet. [Mehr lesen]
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