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Am 11.11.2021 sind die neuen Schwellenwerte für die Jahre 2022 und 2023 im Amtsblatt der EU (OJ L 398, 19 ff.) erschienen. Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen müssen sich Kommunen, Behörden sowie weitere Auftraggeber bei der öffentlichen Ausschreibung an Wertgrenzen orientieren. Sie bestimmen das anzuwendende Verfahren nach dem Vergaberecht. Doch was bedeuten die Schwellenwerte für die Vergabe konkret? Welche neuen nationalen bzw. EU-Schwellenwerte sind jetzt gültig und welche Ausnahmen sind zu berücksichtigen? [Mehr lesen]
Öffentliche Aufträge, deren geschätzter Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwerts liegt, werden grundsätzlich nach nationalem Vergaberecht vergeben. Allerdings könnten Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten an öffentlichen Aufträgen interessiert sein. Deshalb müssen Vergabestellen bei Ausschreibungen im Unterschwellenbereich insbesondere folgende Kriterien prüfen. [Mehr lesen]
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