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Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt vor, wann und wie Laub-, Nadel- sowie Obstbäume zu schneiden und ggf. zu fällen sind. Wie bei Hecken und Gebüschen werden bei Verstößen hohe Geldbußen verhängt. Doch wann darf man Bäume schneiden? In welchem Zeitraum genügen behördliche Genehmigungen? In welchen Fällen ist das Bäumeschneiden (nicht) verboten? [Mehr lesen]
Hecken zu schneiden ist nicht immer erlaubt. Maßgeblich gilt das Verbot zum Heckenschneiden für den Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz sind regionale Vorschriften zu berücksichtigen. Wann darf man Hecken schneiden, wann greift das Verbot? In welchen Ausnahmefällen darf man im Sommer Hecken schneiden? [Mehr lesen]
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