Kommunales

Asyl- und Ausländerrecht

Bundestag: Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige bis Ende Juli ausgesetzt

Seit März 2016 dürfen sog. subsidiär Schutzberechtigte ihre Familie nicht nach Deutschland nachholen. Dabei soll es auch bis Ende Juli 2018 bleiben, wie der Bundestag am 1. Februar 2018 beschlossen hat. Danach soll der Familiennachzug begrenzt werden. [Mehr lesen]
Am 06.08.2016 ist das Integrationsgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Damit sollen für diejenigen Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, klare Regeln geschaffen und damit die Integration der Flüchtlinge erleichtert werden. Neben den Pflichten der Asylsuchenden, wird es auch ein Mehrangebot an Integrationskursen sowie Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten geben. [Mehr lesen]
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