Kommunales

Asyl- und Ausländerrecht

Bundestag: Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige bis Ende Juli ausgesetzt

Seit März 2016 dürfen sog. subsidiär Schutzberechtigte ihre Familie nicht nach Deutschland nachholen. Dabei soll es auch bis Ende Juli 2018 bleiben, wie der Bundestag am 1. Februar 2018 beschlossen hat. Danach soll der Familiennachzug begrenzt werden. [Mehr lesen]
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