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"Arbeitsschutz im Winterdienst: Gefährdungsbeurteilung für Hausmeister"


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Kommunales

Die Verkehrssicherungspflicht wird im Winter häufig auf den Hausmeister übertragen. Dann muss er gewährleisten, dass Gefahrenstellen wie glatte Straßen und Gehwege beseitigt werden, damit niemand zu Schaden kommt. Dabei ist er selbst zahlreichen Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Um diese zu reduzieren, ist eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit des Hausmeisters im Winter durchzuführen.

Arbeitsschutz im Winterdienst: Gefahrenquellen für Hausmeister

Hausmeister müssen, sofern ihnen der Winterdienst und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht übertragen wurden, ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Dabei laufen sie Gefahr auszurutschen oder sich bei einem Sturz zu verletzen. Ungewohnte Arbeitszeiten, Arbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich oder der ungewohnte Einsatz von Maschinen sind zudem eine Gefahrenquelle.  

Umso wichtiger ist es, dass die Verantwortlichen für Arbeitssicherheit mittels einer Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefahren identifizieren und technische sowie organisatorische Voraussetzungen für den Winterdienst schaffen. 

Gefährdungsbeurteilung für den Hausmeister im Winter

Um die Arbeit des Hausmeisters so sicher wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, befähigte Mitarbeiter auszuwählen, die der u. a. körperlich sehr anspruchsvollen Arbeit überhaupt nachkommen können. Neben geeigneten Maschinen und Geräten muss dem Hausmeister zudem eine ausreichende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, die ihn bei Kälte, Nässe, Dunkelheit und Glätte schützt. 

Körperschutz

  • Handschuhe: Die Handschuhe müssen so gewählt sein, dass sie den Hausmeister vor Kälte, Nässe, chemischen Stoffen sowie mechanischen Beanspruchungen schützen. Um Hautkontrakt mit Streugut zu vermeiden, sollten Handschuhe mit einer langen Stulpe angezogen werden. 
  • Warn- und Wetterschutzkleidung: Der Hausmeister muss deutlich erkennbar sein, wenn er Arbeiten in öffentlichen Verkehrsbereichen erledigt. Das schreibt § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Diese Warnkleidung muss der Norm DIN EN ISO 20471 entsprechen. Alternativ kann auch eine Warnweste über die Wetterschutzkleidung übergestülpt werden. 
  • Sicherheitsschuhe: Sicherheitsschuhe können Verletzungen am Fuß verringern und sorgen für die erforderliche Trittsicherheit. Dabei ist es durchaus sinnvoll, gefütterte Schuhe bereitzustellen. Die sind nicht nur für den Hausmeister angenehmer, sondern können eventuellen Ausfall durch Krankheit verhindern. Eiskrallen, die an den Sicherheitsschuhen befestigt werden können, bieten bei extremem Glatteis zusätzlichen Halt. 
  • Korbschutzbrille: Muss der Hausmeister Streugut selbst mischen oder umfüllen, sollte er nicht nur seine Hände schützen, sondern auch seine Augen. Dafür eignen sich Korbschutzbrillen. 

Arbeitsmittel

  • Schneeschieber: Gerade auf kleineren Flächen werden Schnee und Eis händisch mittels Schneeschieber oder Besen entfernt. Bei der Auswahl eines geeigneten Arbeitsmittels sollte der ergonomische Aspekt eine Rolle spielen – der Stiel sollte der Größe des Hausmeisters angepasst (also nicht zu kurz und nicht zu lang) sein. Die Handflächen werden außerdem mit einem T-Griff entlastet. 
  • Streuwagen: Die Verwendung von handgeführten Streuwagen verhindert einen direkten Hautkontakt mit dem Streugut und schont die Wirbelsäule des Hausmeisters. Ist der Einsatz eines Streuwagens nicht möglich, muss der Hausmeister auf eine ergonomische Körperhaltung achten. Muss von Hand gestreut werden, sollte dies möglichst in Windrichtung vorgenommen werden.
  • Schneepflug: Wird dem Hausmeister ein Schneepflug zur Verfügung gestellt, sollten die Schürfleisten formschlüssig befestigt sein, sodass sie gefahrlos gewechselt werden können

Winterdienst: Wenn Hausmeister das Dach räumen müssen

Die Tätigkeit des Hausmeisters findet aber nicht nur am Boden statt. Häufig muss er Dächer von den anfallenden Schneemassen befreien, damit die Statik des Gebäudes nicht beschädigt wird. Die Absturzgefahr ist dabei enorm, kann aber mit diesen Tipps reduziert werden. 

  • Anseilschutz: An den Absturzkanten sollte idealerweise eine mindestens 1 m hohe Umwehrung befestigt werden. Alternativ muss ein Anseilschutz als Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Das setzt jedoch voraus, dass am Dach Anschlageinrichtungen vorhanden sind. Die betroffenen Mitarbeiter müssen in der Handhabung der Anseilsysteme unterwiesen werden. 
  • Verhalten: Da der Schnee Dachfenster oder andere instabile Stellen auf dem Dach bedeckt, muss der Hausmeister immer im Kopf haben, dass er nicht überall Standsicherheit hat. Die Frage nach der generellen Begehbarkeit des Daches muss dementsprechend vor dem Betreten des Daches geklärt werden. 
  • Statik: Bei der Räumung eines Daches muss der Hausmeister immer die Statik des Dachtragewerks beachten. Wenn das Dach also bei starker Schneebelastung zuerst auf der einen Seite geräumt wird und dann erst auf der anderen, kann es zu Stabilitätsproblemen kommen. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Schnee abschnittsweise zu räumen

Gerade das Räumen von Dächern stellt ein besonderes Risiko dar. Es empfiehlt sich, zwei Mitarbeiter mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht, denn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verbietet Alleinarbeit nicht generell. Doch wie wird Alleinarbeit überhaupt definiert? Das erfahren Sie u. a. in der aktuellen Oktober-Ausgabe des Fachmagazins "Der Hausmeister", das den Hausmeister mit saisonrelevanten Themen, Checklisten sowie Vorlagen bei der Ausführung seiner abwechslungsreichen Tätigkeit unterstützt. 

Quelle: Der Hausmeister

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