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Spätestens seit dem 18. April 2017 ist das elektronische Vergabeverfahren für EU-weite Ausschreibungen für zentrale Beschaffungsstellen Pflicht. Im Unterschwellenbereich müssen zudem spätestens ab 1. Januar 2020 alle Teilnahmeanträge über elektronische Mittel eingereicht werden. Aber was passiert, wenn Kommunale-Ausschreibungen keinen online-Abnehmer finden und wie stellen sich Feuerwehren und Bauhöfe vergabetechnisch richtig auf? [Mehr lesen]
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