Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Warnwestenpflicht nach StVZO: Im europäischen Ausland kann das Nicht-Tragen der Warnweste teuer werden"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Kommunales

Die Warnwestenpflicht jährt sich am 1. Juli 2017 zum dritten Mal. Seit 2014 ist es in Deutschland gemäß § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Gerade in der Urlaubszeit sollte zudem beachtet werden, dass die Warnwestenpflicht im europäischen Ausland weiter greift, als in Deutschland.

Warnwestenpflicht gemäß StVZO: Das gilt in Deutschland

Die Warnwestenpflicht ist in § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Für Deutschland gilt:

  • In Autos, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Bussen muss eine Warnweste mitgeführt werden.
  • Es muss eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein, unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer.
  • Die Warnweste kann die Farben orange, rot oder gelb haben.
  • Die Warnweste muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
  • In Deutschland muss die Weste nur mitgeführt werden. Für das Tragen der Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs gibt es in Deutschland keine Vorschrift.
  • Ein Verstoß gegen die Mitführpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.
  • Bei gewerblichen Fahrzeugen regelt die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge BGV-D 29 eine Warnwestenpflicht.
  • Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Österreich, Italien oder Schweiz: Im europäischen Ausland geht die Warnwestenpflicht weiter

Gerade zur Urlaubszeit ist es empfehlenswert, die Pflichten zum Mitführen und Tragen von Warnwesten im europäischen Ausland zu kennen, um hohe Bußgelder zu vermeiden. So kann ein Verstoß gegen die Tragepflicht in Portugal bis zu 600 Euro Strafe kosten.

Wie die Regelungen im europäischen Ausland im Detail lauten, können Sie der Tabelle entnehmen, die Sie hier kostenlos herunterladen können.

Quellen: ADAC, Warnwestenpflicht in Deutschland und Europa

 

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Kommunales erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.