Personal und Arbeitsrecht

BeschV für 2021 aktualisiert: Verordnung zur Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten
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Personal-Management

BeschV für 2021 aktualisiert: Verordnung zur Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten

Die Beschäftigungsverordnung (BeschV) regelt das Beschäftigen von Ausländern in Deutschland. Ab 01.01.2021 gelten Änderungen für Arbeiter aus dem Westbalkan, da der Bundesrat der Verlängerung der Westbalkanregelung bis Ende 2023 zugestimmt hat. Außerdem greift eine jährliche Obergrenze für neu beschäftigte, Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten in Deutschland. Diese Vorgaben müssen Arbeitgeber jetzt beachten. [Mehr lesen]
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