Zoll, Export und Internationales

Zusammenfassende Meldung (ZM) gem. § 18a UStG – Grundlagen, Fristen und Ausfüllhinweise
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Zoll und Exportabwicklung

Zusammenfassende Meldung (ZM) gem. § 18a UStG – Grundlagen, Fristen und Ausfüllhinweise

Alle Unternehmen und Organgesellschaften, die Waren oder Leistungen in das europäische Ausland verkaufen, müssen eine Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Nur so erlangen sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Dabei ist es enorm wichtig, dass die ZM korrekt und fristgerecht eingereicht wird. [Mehr lesen]
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