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Alle Unternehmen und Organgesellschaften, die Waren oder Leistungen in das europäische Ausland verkaufen, müssen eine Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Nur so erlangen sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Dabei ist es enorm wichtig, dass die ZM korrekt und fristgerecht eingereicht wird. [Mehr lesen]
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird von der Zollbehörde bei gewerblichen Einfuhren aus dem Drittland in die Europäische Union (EU) erhoben. Das gilt für große Wirtschaftsunternehmen, genauso wie für kleinere private Lieferungen. Lesen Sie, was die Einfuhrumsatzsteuer genau ist und wie diese bemessen wird. [Mehr lesen]
Fordern Sie jetzt den Fachartikel zum Thema "Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren: Aktuelle Belege zum Nachweis der Steuerfreiheit, u. a. die...