Ich bin einverstanden, dass die Forum Verlag Herkert GmbH die von mir mitgeteilten Daten speichert und mich regelmäßig über ihre aktuellen, themenbezogenen, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post informiert. Meine Daten werden dabei nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, indem ich den in jeder E-Mail enthaltenen Abmeldelink nutze, eine E-Mail an [email protected] oder einen Brief an Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) sende. Ausführliche Informationen dazu und allgemein zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten finde ich unter forum-verlag.com/datenschutz.
Vielen Dank für Ihr Interesse !
Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.
Wie muss eine Ware in den europäischen Zolltarif eingereiht werden? Das können Unternehmen mithilfe einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) herausfinden. Die Entscheidung muss vorab beantragt werden und gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. In dieser Zeit genießen die Wirtschaftsbeteiligten jedoch einige Vereinfachungen bei der Abfertigung. Welche Vorteile das sind und worauf bei der Antragstellung zu achten ist, zeigt der folgende Beitrag. [Mehr lesen]
Unternehmen, die als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) zertifiziert sind, können bestimmte Vergünstigungen bei der Zollabfertigung nutzen. Sie reichen von niedrigeren Kosten über seltenere Kontrollen bis hin zu Wettbewerbsvorteilen am internationalen Markt. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen zur Bewilligung als AEO. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Anforderungen. [Mehr lesen]
Fast ein Jahr nachdem die EU-Kommission den Ausführer-Begriff mit Wirkung zum 31.07.2018 angepasst hatte, hat die deutsche Zollverwaltung die Umsetzung der Neudefinition des zollrechtlichen Ausführers abgeschlossen. Das ermöglicht EU-Exporteuren mehr Flexibilität bei der Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers. Für die Praxis ergeben sich mit der Neudefinition wichtige Änderungen. [Mehr lesen]
Bei der passiven und aktiven Veredelung handelt es sich um sog. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, deren Voraussetzungen, Abläufe, Überwachung und Bewilligungen im Zollkodex (ZK) und seit 1. Mai 2016 im Unionszollkodex (UZK) explizit vorgeschrieben sind. [Mehr lesen]
Fordern Sie jetzt den Fachartikel zum Thema "Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren: Aktuelle Belege zum Nachweis der Steuerfreiheit, u. a. die...