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"Was ist das CETA Abkommen einfach erklärt? – Aktueller Stand, Vorteile und Kritik"


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Zoll, Export und Internationales

Was ist das CETA Abkommen einfach erklärt? – Aktueller Stand, Vorteile und Kritik

© REDPIXEL – stock.adobe.com

Noch fehlen zwar einige Ratifizierungen, aber am 20.01.2023 gab zumindest Deutschland seine offizielle Zustimmung zum CETA Abkommen bekannt. Damit sollen die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada verbessert und der Warenhandel vereinfacht werden. Aber wann tritt das Abkommen offiziell in Kraft? Welche Änderungen ergeben sich für international tätige Unternehmen und was wird am CETA kritisiert?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das CETA Abkommen? – Definition
  2. CETA Abkommen: Aktueller Stand und Ratifizierung
  3. Was steht im CETA Abkommen? – Inhalt
  4. Mögliche Vorteile und Kritik am CETA Abkommen

Was ist das CETA Abkommen? – Definition

Das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Es ist neben dem Transatlantischen Abkommen mit den USA (TTIP) eine von vielen Vereinbarungen zum internationalen Handel mit Drittländern.

Daher soll CETA, wie die meisten Freihandelsabkommen, die wirtschaftlichen Beziehungen beider Seiten fördern und den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen erleichtern. Hierfür enthält das CETA Abkommen Vereinfachungen bei der Zoll- und Exportabwicklung, ebenso wie einheitliche Regelungen zu Investitionen und öffentlichen Ausschreibungen.

Rechtliche Grundlage für das CETA Abkommen in Deutschland ist ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz, das nach über sechs Jahren im Januar 2023 in Kraft trat.

CETA Abkommen: Aktueller Stand und Ratifizierung

Ursprünglich einigten sich die EU und Kanada bereits am 30.10.2016 auf das CETA-Freihandelsabkommen, so dass es seit dem 21.09.2017 vorläufig angewendet wird. Allerdings fehlt noch immer die Zustimmung und Ratifizierung aller EU-Mitgliedsstaaten, damit CETA final in Kraft treten kann. Bis dahin dürfen nur die Regelungen genutzt werden, die unstreitig in der Zuständigkeit der EU liegen (z. B. Vereinbarungen zum Zollabbau und zur Vergabe öffentlicher Aufträge). Andere Bestimmungen, wie zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, gelten erst, wenn die Ratifizierung von allen Mitgliedstaaten abgeschlossen ist.

Die Bundesregierung stimmte dem Abkommen im Dezember 2022 zu. Grund für die späte Zustimmung ist zum einen, dass sich über die Ratifizierung erst im Rahmen des Koalitionsvertrags 2021 geeinigt wurde. Zum anderen gab es mehrere Verfassungsbeschwerden sowie ein Antrag im Organstreitverfahren zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens. Diese mussten zunächst vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geprüft werden, bevor die Bundesregierung dem CETA Abkommen zustimmen konnte.

Das BVerfG bewertete die vorgebrachten Beschwerden und Anträge als unbegründet bzw. unzulässig, so dass die Regierung die Pläne zur Ratifizierung am 01.07.2022 beschloss. Anschließend verabschiedeten der Bundestag und Bundesrat im Dezember ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz, das seit dem 20.01.2023 gilt. Damit kann auch Deutschland das CETA Abkommen unterzeichnen.

Trotzdem müssen noch andere EU-Staaten das Abkommen ratifizieren, wie z. B. Frankreich, Italien, Belgien und Griechenland. Erst wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung erteilt haben, können die Inhalte des CETA Abkommens vollumfänglich in Kraft treten.

Was steht im CETA Abkommen? – Inhalt

Zu den wichtigsten Inhalten des CETA Abkommens gehören folgende Punkte:

  • Es entfallen ca. 98 % aller bisherigen Zölle zwischen den beiden Parteien.
    → Ausgenommen sind einige sensible Agrarerzeugnisse wie das Fleisch von Rindern, Schweinen, Hühnern und Truthähnen sowie Zuckermais, Eier und Eierprodukte.
  • Öffentliche Ausschreibungen in Kanada werden für europäische Unternehmen geöffnet.
  • Neue Regelungen zum Investitionsschutz:
    • Bei Streitigkeiten gibt es eine öffentlich legitimierte Gerichtsbarkeit: Anstatt eines traditionellen Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS), bei dem die Streitparteien die Schiedsrichter bestimmen, wird ein öffentlich-legitimiertes Investitionsgericht eingeführt. Es besteht aus 15 staatlich ernannten Richtern und einer Berufungsinstanz.
    • Die Verfahren werden als öffentliche Verhandlungen geführt. Dadurch werden z. B. die Gerichtsurteile, Schriftsätze und andere wichtige Verfahrensdokumente veröffentlicht.
    • Andere Regelungen, etwa zu materiellen Investitionsschutzbestimmungen oder zur indirekten Enteignung, wurden eindeutiger formuliert.
    • Außerdem verfasst das sog. CETA Joint Committee, ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, eine Interpretationserklärung zu bestimmten Investitionsbestimmungen. Sie soll für eine rechtsverbindliche Auslegung des Vertragstextes sorgen und vor Missbrauch schützen.
  • Es gibt Sonderregelungen für den Schutz von Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge, auch solche zur Regulierung in Bildung, Gesundheit, Soziales, Wasserversorgung, Kultur und Medien etc.
  • Regelungen zu Mindestlohn, Tarifverträgen und sonstigen Vorschriften im Arbeits- und Sozialschutz bleiben rechtskräftig.

Über das Abkommen hinaus will die deutsche Bundesregierung dafür sorgen, dass bestimmte Investitionsschutzstandards präzisiert werden und sich die parlamentarische Beteiligung verbessert. Um das zu erreichen, sind keine Änderungen am CETA Abkommen selbst erforderlich. Stattdessen führt die EU-Kommission bereits Gespräche mit Kanada.

Zollrechtliche Änderungen

Zollrechtlich entfällt beim CETA Abkommen die bekannte Grenze von 6.000 Euro Sendungswert. Stattdessen müssen sich Unternehmen als sog. „Registrierter Ausführer (REX)“ registrieren lassen. Für die Beantragung ist lediglich ein Formularvordruck (Nr. 0442) beim Hauptzollamt (HZA) einzureichen. In der sog. REX-Datenbank sind alle Registrierten Ausführer der EU hinterlegt.

Des Weiteren gibt es keine förmlichen Präferenznachweise mehr, wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 o. Ä. Stattdessen erfolgt der Nachweis über die eigenverantwortlich abgegebene Ursprungserklärung. Diese Erklärung ist auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier nach vorgeschriebenem Wortlaut abzugeben, da diese sonst ungültig ist und die vollen Zölle gezahlt werden müssen.

Darüber hinaus gilt seit dem 21.09.2020 das sog. Draw-Back-Verbot, also ein Verbot zur Zollrückvergütung.

Mögliche Vorteile und Kritik am CETA Abkommen

Während das geplante Abkommen v. a. wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen soll, gibt es auch immer wieder Kritik von unterschiedlichen Seiten. Daher schauen wir uns im Folgenden beide Seiten genauer an.

Welche Vorteile bringt das CETA Abkommen?

Durch das Abkommen und seine Vereinbarungen erhoffen sich die EU und Kanada folgende Vorteile:

  • Produkte und Dienstleistungen aus Kanada können einfacher auf dem europäischen Markt angeboten werden und umgekehrt, z. B. durch den Abbau nichttarifärer Handelsbarrieren.
    → Schon seit der vorläufigen Anwendung 2017 stieg der Handel zwischen EU und Kanada um 31 %.
    → Das jährliche BIP der EU soll sich um ca. 12 Mrd. Euro erhöhen.
  • Der Zugang zu öffentlichen Aufträgen aus Kanada wird vereinfacht – auf Bundes-, Provinz- und Kommunalebene.
  • Unternehmen werden entlastet, z. B. durch weniger Import- und Präferenzzollsätze.
    → Laut EU-Kommission können europäische Unternehmen jährlich rund 590 Mio. Euro sparen.
  • Die Lieferketten zwischen den Volkswirtschaften sollen robust bleiben.
  • Es können neue Arbeitsplätze entstehen.

Doch trotz all der Vorteile geriet das CETA Abkommen in der Vergangenheit immer wieder in die Kritik.

Was wird an CETA kritisiert?

Ein häufiger Kritikpunkt im Rahmen des CETA Abkommens ist die Klarstellung zum Investitionsschutz. Hier beauftragte das Umwelt Institut München e. V. ein juristisches Kurzgutachten, das zu dem Ergebnis kam, dass das CETA Joint Committee als Verfasser der Interpretationserklärung nicht über die erforderlichen Kompetenzen verfüge.

Zudem bemängelt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dass die geplanten Umwelt- und Arbeitnehmerschutzrechte nur unzureichend im Abkommen behandelt würden. So enthalte der Vertrag keinen Bezug zum Pariser Klimaabkommen. Außerdem würden keine Sanktionen bei Verletzungen des Umweltschutzes oder der Rechte der Beschäftigten verhängt werden können.


Fest steht also, dass das CETA Abkommen mit Kanada – wie alle Freihandelsabkommen – Chancen und Risiken birgt. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, bis wann die Ratifizierung von Seiten der fehlenden EU-Staaten abgeschlossen ist, damit das Abkommen vollständig in Kraft treten kann. Schon jetzt profitieren Unternehmen jedoch von den Erleichterungen im Zollbereich und der Exportabwicklung.

Damit international tätige Betriebe auch künftig keine wichtigen Neuerungen verpassen, gibt es die Zeitschrift „ZOLL.EXPORT“. Sie informiert in sechs Ausgaben pro Jahr über relevante Entwicklungen im Zollbereich und aktuelle Gesetze zum internationalen Handel. Dazu gibt es praktische Checklisten für den Arbeitsalltag.

Quellen: bundesregierung.de, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), IHK Stuttgart

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CETA Freihandelsabkommen

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