Inhaltsverzeichnis
- Ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?
- Was macht man als Sicherheitsbeauftragter? – Aufgaben
- Unterschied zwischen SiBe und Sifa
- Welche Ausbildung braucht ein Sicherheitsbeauftragter?
- Anzahl: Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?
- Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten (inkl. Vorlage)
Ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?
Ja, denn sobald im Betrieb regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte arbeiten, muss nach § 22 Abs. 1 SGB VII mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Darüber hinaus kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss, wenn im Unternehmen besondere Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten besteht.
Aber auch in Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern kann es sinnvoll sein, einen SiBe zu bestellen. Damit vermittelt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Signal, dass ihm die Sicherheit seiner Beschäftigten wichtig ist.
Sobald wenigstens ein Beauftragter im Unternehmen arbeitet, unterliegt der Arbeitgeber noch weiteren Vorgaben. Hierzu gehören insbesondere folgende Punkte:
- Der Arbeitgeber muss dem Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit einräumen, seine Aufgaben während der Arbeitszeit zu erfüllen und darf ihn deswegen nicht benachteiligen.
- Der SiBe muss die Möglichkeit bekommen, an Betriebsbesichtigungen teilzunehmen und sollte die Ergebnisse von Unfalluntersuchungen erfahren.
Aber auch der Sicherheitsbeauftragte muss einige Pflichte befolgen, die mit seinen Aufgaben zusammenhängen. Dabei kommt häufig die Frage auf: Welche Aufgaben hat der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb?
Was macht man als Sicherheitsbeauftragter? – Aufgaben
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte eines Unternehmens, die in erster Linie eine beratende Funktion zum Thema Arbeitsschutz innehaben. Sie beraten den Arbeitgeber und Führungskräfte, aber auch alle anderen Beschäftigten bei Fragen zur Arbeitssicherheit im Betrieb.
Ein Sicherheitsbeauftragter erfüllt in erster Linie folgende Aufgaben:
Aufgabe | Beschreibung |
Kontrollgänge durchführen | Der Sicherheitsbeauftragte nimmt regelmäßig Kontrollgänge vor (im Idealfall gemeinsam mit einer Führungskraft). Dabei prüft er, ob sich im Unternehmen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten befinden. Konkret achtet der Beauftragte insbesondere darauf,
|
Mängel melden | Fallen dem SiBe Mängel auf, meldet er diese unverzüglich der Geschäftsführung. Dasselbe gilt auch für (Beinah-)Unfälle. |
Verbesserungsvorschläge einbringen | Er macht Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Ebenso unterstützt er den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. |
Beratung bieten | Der Sicherheitsbeauftragte berät seine Kollegen im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln und Arbeitsstoffen sowie zum sicherheitswidrigen und gefährdenden Verhalten. |
Unterweisung von (neuen) Beschäftigten | Ergänzend zu den Erstunterweisungen und Wiederholungsbelehrungen von Beschäftigten macht der Beauftragte neu eingestellte Kollegen oder Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz wechseln mussten, auf die Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam. |
Riskantes Verhalten bemängeln | Ein Sicherheitsbeauftragter weist seine Kollegen auf sicherheitswidriges und gefährdendes Verhalten hin. Hat er einen guten Draht zu seinen Kollegen wird er diese Aufgabe wirkungsvoll ausführen können. |
Mit rechtlichen Vorgaben vertraut machen | Er muss sich über die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und betrieblichen Vorgaben (Betriebsanweisungen) informieren. Nur so stellt der Sicherheitsbeauftragte sicher, dass er die Vorgaben des Arbeitsschutzes ordnungsgemäß umsetzt. |
Neben den betrieblichen Regelungen sollte sich der Sicherheitsbeauftragte auch mit den gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz auskennen. Worauf es hier ankommt, zeigt das „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Es unterstützt Betriebe dabei, notwendige Schutzmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.
Hinweis: Der Sicherheitsbeauftragte spielt auch im Zuge der Gefährdungsbeurteilung eine wesentliche Rolle. Jeder Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Erstellung einer solchen Beurteilung verpflichtet. Zudem muss der Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung kennen. Daher ist es empfehlenswert, den Beauftragten bereits an der Durchführung der Gefährdungsanalyse zu beteiligen.
Unterschied zwischen SiBe und Sifa
Die größten Unterschiede zwischen dem SiBe und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) liegen in ihren Aufgabenbereichen und der rechtlichen Haftung.
Faktor | Sicherheitsbeauftragter | Fachkraft für Arbeitssicherheit |
Anstellungsform | Ehrenamtlich neben der üblichen Beschäftigung. | Hauptamtliche Ausführung der Tätigkeit als Sifa. |
Aufgaben | Haben grundsätzlich nur Beratungs- und Unterstützungspflichten, aber keine Durchführungsaufgaben. | Hat ebenfalls eine Unterstützungs- und Beratungsfunktion im Unternehmen, ist jedoch viel stärkerin die Prozesse zur Arbeitssicherheit eingebunden und aktiv an der Durchführung beteiligt. |
Haftung | Kann für seine Beratung nicht haftbar gemacht werden, sofern der Arbeitgeber dem Sicherheitsbeauftragten keine Verantwortung überträgt. | Kann für ihr Handeln haftbar gemacht werden. |
Qualifikation | Jeder Beschäftigte, der sich für den Arbeitsschutz engagiert und Kenntnisse im jeweiligen Tätigkeitsbereich mitbringt, kann SiBe werden. | Muss zwingend eine sicherheitstechnische Fachkunde mitbringen (z. B. Ingenieur, Techniker oder Meister). |
Gemeinsam haben SiBe und Sifa, dass in den einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ein vorgegebener Aufgabenkatalog definiert ist – für Brandschutzbeauftragte oder Gefahrstoffbeauftragte ist das z. B. nicht der Fall.
Ein Sicherheitsbeauftragter berät Arbeitgeber und Beschäftigte zu allen Anliegen rund um den betrieblichen Arbeitsschutz. (Bild: © WavebreakmediaMicro – stock.adobe.com) |
Welche Ausbildung braucht ein Sicherheitsbeauftragter?
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ beschreibt die qualitativen Anforderungen an einen Sicherheitsbeauftragten. Dabei werden je nach Branche des Unternehmens unterschiedliche Fachkenntnisse verlangt (z. B. in der Verwaltung, Industrie oder im Gesundheitswesen). Daher sollte auch die Ausbildung des Sicherheitsbeauftragten an diese Anforderungen angepasst sein.
Veranstaltungsempfehlungen:
- Für Industrie, technische Arbeitsbereiche:
- Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten für Industrie und technische Arbeitsbereiche
- Aufbaulehrgang Industrie und technische Arbeitsbereiche für Sicherheitsbeauftragte
- Für Büro und Verwaltung:
- Für das Gesundheitswesen:
Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden?
Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte Sicherheitsbeauftragter werden, solange er gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt. In der Praxis haben sich insbesondere folgende Punkte bewährt:
- Die Person muss die notwendige Sach- und Fachkunde mitbringen (Aus- bzw. Weiterbildung).
- Sie sollte schon länger Unternehmensmitglied sein und durch ihr Engagement im Arbeitsschutz aufgefallen sein.
- Auch ein guter Draht zu den anderen Beschäftigten ist für einen SiBe von Vorteil.
- Die Person muss volljährig sein und sollte gute Deutschkenntnisse besitzen.
- Zusätzlich kann es hilfreich sein, keine Führungskraft als SiBe zu bestellen, um eventuelle Interessenskonflikte zu vermeiden.
Anzahl: Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?
Wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen bestellen muss, ist ebenfalls in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ geregelt. Diese DGUV-Vorschrift definiert fünf verbindliche Kategorien, die der Arbeitgeber bei der Bestellung zu berücksichtigen hat:
- Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen
Je mehr Gefährdungen für Beschäftigte vorliegen, desto eher ist der Bedarf nach SiBes gegeben. - Anzahl der Beschäftigten
Ein Sicherheitsbeauftragter sollte die Beschäftigten kennen, die er zu betreuen hat. Deshalb ist es sinnvoll, mehr Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, je mehr Mitarbeiter beschäftigt werden. - Räumliche Nähe zu den Mitarbeitern
Damit der Sicherheitsbeauftragte seine Aufgabe als Ansprechpartner vor Ort erfüllen kann, sollte eine räumliche Nähe zu den Beschäftigten gegeben sein. Dieser Punkt ist besonders hinsichtlich Filialen relevant. - Zeitliche Nähe
Dieses Kriterium sollten solche Arbeitgeber besonders beachten, deren Beschäftigte im Schichtbetrieb arbeiten. Der SiBe sollte die Gefährdungen aller Schichten kennen und in den Übergabezeiten als Ansprechpartner zu Verfügung stehen. Ist das nicht möglich, sollte der Arbeitgeber einen weiteren Sicherheitsbeauftragten bestellen. - Fachliche Nähe
Sicherheitsbeauftragte sollten in der Lage sein, Gefährdungen im jeweiligen Arbeitsbereich fachlich richtig einzuschätzen. Aus diesem Kriterium heraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, für jeden Bereich einen SiBe zu bestellen.
Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten (inkl. Vorlage)
Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten sollte stets schriftlich erfolgen und kann grundsätzlich von jedem Unternehmen durchgeführt werden. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser hinzugezogen werden. Außerdem sollte der Rat vom Arbeitgeber Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Bestellung erhalten.
Inhaltlich sollte das Unternehmen bei der Bestellung den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsbeauftragten definieren. Eine passende Vorlage finden Arbeitgeber hier:
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Weitere Vorlagen und Muster erhalten Arbeitgeber im „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Egal ob Sicherheitsunterweisung, Gefährdungsbeurteilung oder Betriebsanweisung – dieses Handbuch bietet bewährte Arbeitshilfen, mit denen Sicherheitsverantwortliche Zeit und Arbeit sparen.
Quellen: „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“, BGHM, BGW-online, BGHM