Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Was macht ein Sicherheitsbeauftragter? – Aufgaben, Ausbildung und Bestellung"


* Pflichtfeld Anmelden

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Was macht ein Sicherheitsbeauftragter? – Aufgaben, Ausbildung und Bestellung

© peterzayda – stock.adobe.com

Unternehmen, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) zu bestellen. Doch welche Aufgaben übernehmen Sicherheitsbeauftragte, welche Ausbildung benötigen sie und wie viele von ihnen muss ein Unternehmen bestellen?

Inhaltsverzeichnis

  1. Ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?
  2. Was macht man als Sicherheitsbeauftragter? – Aufgaben
  3. Unterschied zwischen SiBe und Sifa
  4. Welche Ausbildung braucht ein Sicherheitsbeauftragter?
  5. Anzahl: Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?
  6. Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten (inkl. Vorlage)

Ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Ja, denn sobald im Betrieb regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte arbeiten, muss nach § 22 Abs. 1 SGB VII mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Darüber hinaus kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss, wenn im Unternehmen besondere Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten besteht.

Aber auch in Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern kann es sinnvoll sein, einen SiBe zu bestellen. Damit vermittelt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten das Signal, dass ihm die Sicherheit seiner Beschäftigten wichtig ist.

Sobald wenigstens ein Beauftragter im Unternehmen arbeitet, unterliegt der Arbeitgeber noch weiteren Vorgaben. Hierzu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Der Arbeitgeber muss dem Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit einräumen, seine Aufgaben während der Arbeitszeit zu erfüllen und darf ihn deswegen nicht benachteiligen.  
  • Der SiBe muss die Möglichkeit bekommen, an Betriebsbesichtigungen teilzunehmen und sollte die Ergebnisse von Unfalluntersuchungen erfahren.

Aber auch der Sicherheitsbeauftragte muss einige Pflichte befolgen, die mit seinen Aufgaben zusammenhängen. Dabei kommt häufig die Frage auf: Welche Aufgaben hat der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb?

Was macht man als Sicherheitsbeauftragter? – Aufgaben

Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte eines Unternehmens, die in erster Linie eine beratende Funktion zum Thema Arbeitsschutz innehaben. Sie beraten den Arbeitgeber und Führungskräfte, aber auch alle anderen Beschäftigten bei Fragen zur Arbeitssicherheit im Betrieb.

Ein Sicherheitsbeauftragter erfüllt in erster Linie folgende Aufgaben:

Aufgabe Beschreibung
Kontrollgänge durchführen Der Sicherheitsbeauftragte nimmt regelmäßig Kontrollgänge vor (im Idealfall gemeinsam mit einer Führungskraft). Dabei prüft er, ob sich im Unternehmen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten befinden.

Konkret achtet der Beauftragte insbesondere darauf,

  • ob Schutzvorrichtungen vorhanden sind, Mitarbeiter diese nutzen und diese voll funktionsfähig sind.
  • ob ggf. alle Mitarbeiter die persönliche Schutzausrüstung tragen bzw. richtig anwenden.  
  • ob sich aus den betrieblichen Arbeitsabläufen potenzielle Gefährdungen ergeben.  
  • dass sich Werkzeuge und (elektrische) Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand befinden. Im Detail prüft der Beauftragte für Arbeitssicherheit, ob z. B. Verkehrswege sicher sind, Gruben und Luken abgedeckt sind oder Leitern und Tritte den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. 
  • dass Gefahrstoffe richtig gelagert werden und sicher mit ihnen umgegangen wird. 
  • ob Mitarbeiter die vorgeschriebene Arbeitshygiene einhalten.
Außerdem nimmt der SiBe an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten teil.
Mängel melden Fallen dem SiBe Mängel auf, meldet er diese unverzüglich der Geschäftsführung. Dasselbe gilt auch für (Beinah-)Unfälle. 
Verbesserungsvorschläge einbringen Er macht Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Ebenso unterstützt er den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Beratung bieten Der Sicherheitsbeauftragte berät seine Kollegen im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln und Arbeitsstoffen sowie zum sicherheitswidrigen und gefährdenden Verhalten.
Unterweisung von (neuen) Beschäftigten Ergänzend zu den Erstunterweisungen und Wiederholungsbelehrungen von Beschäftigten macht der Beauftragte neu eingestellte Kollegen oder Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz wechseln mussten, auf die Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam. 
Riskantes Verhalten bemängeln Ein Sicherheitsbeauftragter weist seine Kollegen auf sicherheitswidriges und gefährdendes Verhalten hin. Hat er einen guten Draht zu seinen Kollegen wird er diese Aufgabe wirkungsvoll ausführen können.
Mit rechtlichen Vorgaben vertraut machen Er muss sich über die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und betrieblichen Vorgaben (Betriebsanweisungen) informieren. Nur so stellt der Sicherheitsbeauftragte sicher, dass er die Vorgaben des Arbeitsschutzes ordnungsgemäß umsetzt.

Neben den betrieblichen Regelungen sollte sich der Sicherheitsbeauftragte auch mit den gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz auskennen. Worauf es hier ankommt, zeigt das „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Es unterstützt Betriebe dabei, notwendige Schutzmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.  

 

Hinweis: Der Sicherheitsbeauftragte spielt auch im Zuge der Gefährdungsbeurteilung eine wesentliche Rolle. Jeder Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Erstellung einer solchen Beurteilung verpflichtet. Zudem muss der Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1 die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung kennen. Daher ist es empfehlenswert, den Beauftragten bereits an der Durchführung der Gefährdungsanalyse zu beteiligen.

Unterschied zwischen SiBe und Sifa

Die größten Unterschiede zwischen dem SiBe und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) liegen in ihren Aufgabenbereichen und der rechtlichen Haftung.

Faktor Sicherheitsbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit
Anstellungsform Ehrenamtlich neben der üblichen Beschäftigung. Hauptamtliche Ausführung der Tätigkeit als Sifa.
Aufgaben Haben grundsätzlich nur Beratungs- und Unterstützungspflichten, aber keine Durchführungsaufgaben.

Hat ebenfalls eine Unterstützungs- und Beratungsfunktion im Unternehmen, ist jedoch viel stärkerin die Prozesse zur Arbeitssicherheit eingebunden und aktiv an der Durchführung beteiligt.

Haftung Kann für seine Beratung nicht haftbar gemacht werden, sofern der Arbeitgeber dem Sicherheitsbeauftragten keine Verantwortung überträgt. Kann für ihr Handeln haftbar gemacht werden.
Qualifikation Jeder Beschäftigte, der sich für den Arbeitsschutz engagiert und Kenntnisse im jeweiligen Tätigkeitsbereich mitbringt, kann SiBe werden. Muss zwingend eine sicherheitstechnische Fachkunde mitbringen (z. B. Ingenieur, Techniker oder Meister).

Gemeinsam haben SiBe und Sifa, dass in den einschlägigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ein vorgegebener Aufgabenkatalog definiert ist – für Brandschutzbeauftragte oder Gefahrstoffbeauftragte ist das z. B. nicht der Fall.

Sicherheitsbeauftragter-SiBe-Forum-Verlag-Herkert
Ein Sicherheitsbeauftragter berät Arbeitgeber und Beschäftigte zu allen Anliegen rund um den betrieblichen Arbeitsschutz. (Bild: © WavebreakmediaMicro – stock.adobe.com)

Welche Ausbildung braucht ein Sicherheitsbeauftragter?

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ beschreibt die qualitativen Anforderungen an einen Sicherheitsbeauftragten. Dabei werden je nach Branche des Unternehmens unterschiedliche Fachkenntnisse verlangt (z. B. in der Verwaltung, Industrie oder im Gesundheitswesen). Daher sollte auch die Ausbildung des Sicherheitsbeauftragten an diese Anforderungen angepasst sein.

Veranstaltungsempfehlungen:

Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden?

Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte Sicherheitsbeauftragter werden, solange er gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt. In der Praxis haben sich insbesondere folgende Punkte bewährt:

  • Die Person muss die notwendige Sach- und Fachkunde mitbringen (Aus- bzw. Weiterbildung).
  • Sie sollte schon länger Unternehmensmitglied sein und durch ihr Engagement im Arbeitsschutz aufgefallen sein.
  • Auch ein guter Draht zu den anderen Beschäftigten ist für einen SiBe von Vorteil.
  • Die Person muss volljährig sein und sollte gute Deutschkenntnisse besitzen.
  • Zusätzlich kann es hilfreich sein, keine Führungskraft als SiBe zu bestellen, um eventuelle Interessenskonflikte zu vermeiden.

Anzahl: Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen? 

Wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen bestellen muss, ist ebenfalls in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ geregelt. Diese DGUV-Vorschrift definiert fünf verbindliche Kategorien, die der Arbeitgeber bei der Bestellung zu berücksichtigen hat: 

  1. Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen
    Je mehr Gefährdungen für Beschäftigte vorliegen, desto eher ist der Bedarf nach SiBes gegeben. 
  2. Anzahl der Beschäftigten
    Ein Sicherheitsbeauftragter sollte die Beschäftigten kennen, die er zu betreuen hat. Deshalb ist es sinnvoll, mehr Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, je mehr Mitarbeiter beschäftigt werden. 
  3. Räumliche Nähe zu den Mitarbeitern
    Damit der Sicherheitsbeauftragte seine Aufgabe als Ansprechpartner vor Ort erfüllen kann, sollte eine räumliche Nähe zu den Beschäftigten gegeben sein. Dieser Punkt ist besonders hinsichtlich Filialen relevant. 
  4. Zeitliche Nähe
    Dieses Kriterium sollten solche Arbeitgeber besonders beachten, deren Beschäftigte im Schichtbetrieb arbeiten. Der SiBe sollte die Gefährdungen aller Schichten kennen und in den Übergabezeiten als Ansprechpartner zu Verfügung stehen. Ist das nicht möglich, sollte der Arbeitgeber einen weiteren Sicherheitsbeauftragten bestellen. 
  5. Fachliche Nähe
    Sicherheitsbeauftragte sollten in der Lage sein, Gefährdungen im jeweiligen Arbeitsbereich fachlich richtig einzuschätzen. Aus diesem Kriterium heraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, für jeden Bereich einen SiBe zu bestellen.

Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten (inkl. Vorlage)

Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten sollte stets schriftlich erfolgen und kann grundsätzlich von jedem Unternehmen durchgeführt werden. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser hinzugezogen werden. Außerdem sollte der Rat vom Arbeitgeber Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Bestellung erhalten.

Inhaltlich sollte das Unternehmen bei der Bestellung den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsbeauftragten definieren. Eine passende Vorlage finden Arbeitgeber hier:


GRATIS-DOWNLOAD

Erleichtern Sie sich die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten mit den kostenlosen „Vorlagen zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten“!


Weitere Vorlagen und Muster erhalten Arbeitgeber im „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Egal ob Sicherheitsunterweisung, Gefährdungsbeurteilung oder Betriebsanweisung – dieses Handbuch bietet bewährte Arbeitshilfen, mit denen Sicherheitsverantwortliche Zeit und Arbeit sparen.

Quellen: „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“, BGHM, BGW-online, BGHM

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Schlagwörter

BetrSichV

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.