Inhaltsverzeichnis
- Arbeitsschutz: Was sind Betriebsanweisungen?
- Rechtliche Grundlagen für Arbeits- und Betriebsanweisungen
- Formale Anforderungen an die Anweisung für Beschäftigte
- Betriebsanweisungen: Muster zum Download
Arbeitsschutz: Was sind Betriebsanweisungen?
Betriebsanweisungen sind Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten z. B. zur Bedienung von Arbeitsmitteln sowie Anlagen oder zum Umgang mit Bio- oder Gefahrstoffen. Betriebsanweisungen gewährleisten sowohl den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter als auch eine gleichbleibende Qualität mittels einheitlicher Arbeitsabläufe.
Diese standardisierten Anweisungen werden auf Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen erstellt und eignen sich gut als Vorlage für Unterweisungen sowie zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
Mittels schriftlich verfasster Betriebsanweisungen lassen sich Maßnahmen zum Arbeitsschutz gut im Unternehmen etablieren – sie dienen also der Prävention von Arbeitsunfällen. Betriebsanweisungen stellen auch eine Möglichkeit des Selbstschutzes des Arbeitgebers dar, der bei Untersuchungen nachweisen kann, dass das Verhalten eines Mitarbeiters, das einen Unfall begünstigt hat, entgegen der ausdrücklichen Anweisung erfolgt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen?
Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen sind formal folgendermaßen zu unterscheiden:
- Arbeitsanweisungen regeln den korrekten Ablauf eines Arbeitsprozesses (z. B. die Prüfung eines elektrischen Gerätes) während
- Betriebsanweisungen sich auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Arbeitsmitteln oder gefährlichen Bio- oder Gefahrstoffen beziehen.
Wer erstellt die Betriebsanweisung?
Die Erstellung von Betriebsanweisungen gehört zu den Pflichten des Unternehmers. Als typische Informationsquellen dienen ihm beispielsweise Herstellerangaben, Vorschriften zum Arbeitsschutz seitens des Staates oder der Unfallversicherungsträger, Gefahr- und Biostoffdatenbanken (z. B. GisChem), betriebliche Erkenntnisse sowie Expertenwissen seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).
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Rechtliche Grundlagen für Arbeits- und Betriebsanweisungen
Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen ergibt sich u. a. aus den folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- DGUV Vorschriften 1, 3 bzw. 4
- DIN VDE 0105-100
Die Notwendigkeit Betriebsvereinbarungen zu erstellen, kann sich aber auch indirekt ergeben. So muss z. B. gem. § 3 Abs. 6 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) die Gefährdungsbeurteilung in einer Form dokumentiert werden, die eine spätere Einsichtnahme ermöglicht. Zudem müssen unter bestimmten Voraussetzungen spezielle Unterweisungen zum Schutz der Beschäftigten durchgeführt werden. Hier empfiehlt es sich, eine Betriebsanweisung zu erstellen, weil sie beide Anforderungen erfüllt.
Wann ist die Erstellung von Betriebsanweisungen verpflichtend?
Eine Betriebsanweisung muss erstellt werden,
- bevor Beschäftigte Arbeitsmittel oder elektrische Anlagen erstmalig verwenden.
- wenn Beschäftigte, die Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen, vorab geeignete Anweisungen erhalten müssen.
- wenn Mitarbeiter mit Bio- oder Gefahrstoffen arbeiten.
- sobald Beschäftigte anderer Arbeitgeber beschäftigt werden und diese hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit Anweisungen erhalten müssen.
Für alle anderen Bereiche ergibt sich die Notwendigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung.
Formale Anforderungen an die Anweisung für Beschäftigte
Betriebsanweisungen müssen grundsätzlich schriftlich erstellt werden. Die äußere Form der Anweisungen ist nicht verbindlich festgelegt, jedoch haben sich inzwischen einige allgemein anerkannte Standards etabliert.
Wie lang darf eine Betriebsanweisung sein?
Um die Übersicht zu wahren, sollte eine Betriebsanweisung im Regelfall ein bis zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Ist das nicht möglich, obwohl der Anwendungsbereich bereits auf den konkreten Anwendungsfall beschränkt und die Anweisung prägnant formuliert wurde, werden mehrere Teilbetriebsanweisungen erstellt.
Welche Farbe hat welche Art der Betriebsanweisung?
Um Betriebsanweisungen schnell unterscheiden zu können, werden ihnen in der Regel verschiedenfarbige Ränder zugeordnet. Verbindlich ist bisher nichts festgelegt worden, jedoch haben sich folgende Standards etabliert:
Blau | Arbeitsmittel und Maschinen |
Orange | Gefahrstoffe |
Gelb | biologische Arbeitsstoffe |
Wie ist eine Betriebsanweisung aufgebaut?
- Zeile: Rechtsgrundlage, Geltungsbereich, Angaben dazu, wer die Betriebsanweisung für wen und für welchen Arbeitsplatz erstellt hat.
- Zeile: Gefahren für Mensch und Umwelt
- Zeile: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Zeile: Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
- Zeile: Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe
- Zeile: Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
Muster für eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe
Müssen Betriebsanweisungen aushängen?
In der Praxis ist es durchaus üblich, dass Betriebsanweisungen im Intranet oder als Aushang in der Nähe des Arbeitsplatzes bereitgestellt werden. Weil der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die Beschäftigten die Anweisung auch wirklich erhalten haben, könnte dies z. B. in der Unterschriftenliste zu einer Unterweisung vermerkt werden.
Betriebsanweisungen: Muster zum Download
Im Downloadbereich des Handbuchs „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“ stehen folgende Musterbetriebsanweisungen zur Verfügung:
- Umgang mit elektrischen Handwerkzeugen
- Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Leitungen im Büro
- Elektrische Arbeitsmittel in engen Räumen oder leitfähiger Umgebung
- Umgang mit Baustromverteilern/Verteilerschränken
Zudem erhalten Elektrobetriebe konkrete Anleitungen für die Erstellung von Betriebsanweisungen für Bio- und Gefahrstoffe. Denn vielerorts müssen Elektrofachkräfte in verschmutzen Bereichen arbeiten. Somit sollten auch Elektrobetriebe für die typischerweise zu erwartenden Stoffe Betriebsanweisungen erstellen. Passende Vorlagen gibt es hier:
Quelle: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“