Blower-Door-Test bei der Messung der Luftdichtheit.
Wie funktioniert ein Blower-Door-Test?
Der Blower-Door-Test (auch „Luftdichtigkeitsprüfung“ oder „Differenzdruck-Messverfahren“) ist ein Verfahren, mit dem die Luftdichtheit der Außenhülle eines Gebäudes gemessen wird. Die zuständige Person ermittelt die Luftwechselrate, also wie oft sich die Luft pro Stunde austauscht. So lassen sich Leckagen in der Gebäudehülle erkennen, die sich negativ auf die Energieeffizienz eines Bauobjekts auswirken können, da durch sie Luft und Wärme verloren gehen. Außerdem können durch Luftundichtigkeiten Schäden wie Schimmelbildung entstehen.
Lecks in der Gebäudehülle gelten als Mangel. Wie sie mit Folgeschäden von z. B. unzureichender Luftdichtheit umgehen sollten, lesen Verantwortliche in der Fachzeitschrift „der bauschaden“. Sie hilft Fachplanern, Bauingenieuren und Bauleitern in vielen Fällen bei der rechtssicheren Beurteilung, Sanierung und Vermeidung von Bauschäden.
Durchführung eines Blower-Door-Tests
Um die Luftdichtheit der Gebäudehülle im Blower-Door-Test festzustellen, kommt ein Ventilator zum Einsatz, der an der eingesetzten Stelle einen Über- bzw. Unterdruck innerhalb der Hülle bewirkt.
Daraufhin läuft der Blower-Door-Test meist folgendermaßen ab:
1. Differenzdruck für eine vorausgehende Prüfung erzeugen
- Vor Beginn des Tests schließen die Beteiligten alle Türen und Fenster im Gebäude. Für die jeweilige Gebäudevorbereitung gibt es Checklisten aus denen hervorgeht, was für die Messung abgedichtet werden darf.
- Danach wird der für den Blower-Door-Test verwendete Ventilator in einem verstellbaren Metallrahmen angebracht. In dem Rahmen ist zudem eine luftundurchlässige Plane mit einer kreisförmigen Öffnung für den Ventilator zu befestigen.
- Anschließend muss die messende Person den Ventilator einschalten. Dadurch erzeugt das Gerät einen Unter- oder Überdruck.
- Der durch den Ventilator erzeugte Unter- oder Überdruck bewirkt, dass Luft über eventuell vorhandene Undichtheiten in die Gebäudehülle ein- oder aus ihr austritt.
- Deuten die Messergebnisse auf Leckagen in der Gebäudehülle hin, sollten diese anschließend geortet und geschlossen werden.
2. Löcher in der Gebäudehülle orten
- Die beauftragte Person überprüft mit passenden Messgeräten, wo sich die genaue Position der Leckage in der Gebäudehülle befindet.
- Es gibt verschiedene Arten von Leckagen, die mit einem Blower-Door-Test ermittelbar sind. Diese lauten wie folgt:
- Primäre Leckage: Die Leckage ist in der Bauteilschicht, die als Luftdichtheitsebene dient.
- Sekundäre Leckage: Die Luft-Leckage ist in einer Bauteilschicht, die raumseitig zur geplanten Luftdichtheitsebene angeordnet ist. Das primäre Leck befindet sich jedoch tiefer im Bauteil.
- Tertiäre Leckage: Leckagen, die sich in Bauteilschichten befinden, die raumabgewandt zu Seite der Luftdichtheitsebene liegen.
- Die zuständige Person muss die großen Leckagen nachweislich dokumentieren. Allerdings können auch kleine Leckagen zu erheblichen Schäden führen.
3. Luftwechselrate bestimmen und Luftdichtheit berechnen
- Nach der Leckagesuche beginnt die Messung der Luftwechselrate im Gebäude. Mit den Messergebnissen und anhand von festgelegten Grenzwerten lässt sich die Luftdichtheit des Gebäudes ableiten.
Bildquelle: http://luftdichtheit-geprueft.de |
Weitere Informationen zu Luftdichtheit und Blower-Door-Tests zum Anhören gibt es jeden ersten Donnerstag im Monat im Podcast „Luftdichtheit geprüft“.
Blower-Door-Test: Messung und Werte
Die Messung im Rahmen des Blower-Door-Tests ist in § 26 GEG bzw. Anlage 4 der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Das weitere Vorgehen beim Blower-Door-Test besteht demnach aus folgenden Schritten:
- Die messende Person muss den zuvor verwendeten Ventilator ausschalten. Dadurch ist es möglich, die natürliche Druckdifferenz herauszufinden. Auch mögliche Veränderungen durch Wind oder thermischen Auftrieb sind so feststellbar.
- Daraufhin führt die verantwortliche Person mit dem Ventilator an der Stelle eine Messreihe mit mindestens fünf Messpunkten bzw. fünf Druckstufen durch, um die dortigen Luftströme in Volumen zu identifizieren.
- Anschließend ist die natürliche Druckdifferenz erneut zu messen.
An diesem Punkt kommt der sogenannte „n50-Wert“ zum Einsatz. Er definiert die Luftwechselrate bei 50 Pascal (Pa). Genauer zeigt der Wert, wie oft es bei einer Druckdifferenz von 50 Pa pro Stunde zu einem Austausch des gesamten Innenvolumens des Gebäudes kommt. Der Volumenstrom ist in m3/h zu messen.
Ist der n50-Wert berechnet, kann die messende Person mithilfe dieses Werts bestimmten, wie luftdicht das Gebäude ist.
Grenzwerte beim Blower-Door-Test
Bei der Messung mithilfe des Blower-Door-Tests erfüllen Gebäude nur dann die gesetzlichen Anforderungen, wenn sie in Bezug auf den n50-Wert definierte Grenzwerte nicht überschreiten.
Konkret sind folgende Werte nach § 26 GEG gültig:
Gebäudeart | Grenzwert (Index) | |
Gebäude mit weniger als 1.500 m3 beheiztem oder gekühltem Luftvolumen | Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen | 1,5 |
alle übrigen Gebäude | 3 | |
Bei Gebäuden mit mehr als 1.500 m3 Volumen wird der Volumenstrom nicht mehr durch das Innenvolumen, sondern durch die Hüllfläche geteilt. | Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen | 2,5 |
alle übrigen Gebäude | 4,5 |
Zwei Beispiele zur Erklärung:
- Ein Gebäude weißt weniger als 1.500 m3 beheiztes oder gekühltes Luftvolumen auf, besitzt jedoch raumlufttechnische Anlagen. Folglich darf sich das Gebäudeinnenvolumen bei einer Druckdifferenz von 50 Pa innerhalb einer Stunde höchstens um das 1,5-fache austauschen. Andernfalls erfüllt das Gebäude nicht die gesetzlichen Anforderungen, da der Luftaustausch in der gegebenen Zeit zu groß war. Dieser Sachverhalt lässt ggf. auf entsprechende Leckagen in der Außenhülle schließen.
- Bei einem Gebäude mit mehr als 1.500 m3 beheiztem oder gekühltem Luftvolumen ohne raumlufttechnische Anlagen darf der gemessene Luftvolumenstrom innerhalb einer Stunde maximal das 4,5-fache der Hüllfläche des Gebäudes betragen. Sonst erfüllt auch dieses Bauobjekt die Anforderungen nach GEG nicht.
In jedem Fall schreibt das GEG zwei Testreihen vor, eine bei Über- und eine bei Unterdruck. Beide Messungen fließen in das Messergebnis ein und müssen belegen, dass das Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Ergebnisse des Blower-Door-Tests sind anschließend in einem eigens angelegten Prüfbericht zu dokumentieren.
Ergebnis des Tests und dessen Bedeutung
Hält ein Gebäude mithilfe der im Blower-Door-Test gewonnenen Kennzahlen (n50-Wert, gemessenes Luftvolumen, Volumenstrom etc.) die definierten Grenzwerte ein, erfüllt es die Luftdichtheits-Anforderungen des GEG.
Blower-Door-Test nicht bestanden
Übersteigen die Messergebnisse des Blower-Door-Tests die maximal erlaubten Werte, besteht das Gebäude den Test nicht. Davon können eventuelle Förderbeträge für das Gebäude o. ä. abhängen.
Eine luftdichte Bauausführung ist gesetzlich verpflichtend, sodass ggf. Ansprüche auf Nachbesserung bestehen. In jedem Fall sollten Leckagen, die im Blower-Door-Test aufgefallen sind, schnellstmöglich nachgebessert und geschlossen werden. Daraufhin ist ein erneuter Blower-Door-Test möglich.
Wann ist ein Blower-Door-Test Pflicht?
Der Blower-Door-Test ist für den Nachweis der Luftdichtheit eines Gebäudes erforderlich und kann Aufschlüsse zur Energieeffizienz des Objekts geben. Pflicht ist ein Blower-Door-Test bei folgenden Sachverhalten:
- Der bilanzierte Energiebedarf des Gebäudes beinhaltet einen verminderten Luftwechsel von 0,6 h-1.
- Es ist eine raumlufttechnische Anlage bei der energetischen Berechnung berücksichtigt.
- Ein Nachweis für ein Förderprogramm ist erforderlich, z. B. für KfW-Effizienzhaus-Programme wie KfW 40 Plus, KfW 40, KfW 55 oder KfW 70.
Außerdem ist ein Blower-Door-Test nach Fertigstellung der luftdichten Ebene sinnvoll. Das kann bereits Leistungen des Innenausbaus umfassen wie Putz-/Estricharbeiten. Je früher eventuelle undichte Stellen an der Außenhülle erkannt werden, desto einfacher ist es, Nachbesserungen durchzuführen. Auch beim Dämmen von Dächern ist eine luftdichte Ausführung entscheidend.
Blower-Door-Test: Kosten
Die Kosten für einen Blower-Door-Test richten sich nach unterschiedlichen Kriterien. Dazu gehören z. B.:
- Nutzung des Gebäudes (Wohn- oder Nichtwohngebäude)
- Gebäudetyp (Wohnung, Mehrfamilienhaus, Bürogebäude etc.)
- Zeitpunkt der Messung
- Standort des Bauobjekts
- Gesamtfläche/Gesamtvolumen des Gebäudes
Viele Faktoren wie diese beeinflussen die Höhe der anfallenden Kosten für einen Blower-Door-Test, sodass es keinen Pauschalpreis für einen solchen Test gibt.
Kostenersparnis durch Blower-Door-Test
Die Kosten für einen Blower-Door-Test sind jedoch meist rentabel, da durch den Test eventuelle Undichtheiten in der Gebäudehülle früher erkannt werden können, die im schlimmsten Fall Bauschäden am Objekt nach sich ziehen. So können Verbraucher enorme Kosten sparen. Auch Heizkosten lassen sich durch einen Blower-Door-Test ggf. senken.
Geräte und Equipment für Blower-Door-Test
Für die Durchführung eines Blower-Door-Tests sind folgende Geräte bzw. folgendes Equipment ratsam:
- Ventilator, Metallrahmen, luftundurchlässige Plane:
Erzeugen den nötigen Druck zu Beginn eines Blower-Door-Tests, um eventuelle Schäden in der Außenhülle des Gebäudes ausfindig zu machen. - Messinstrumente wie Strömungsmesser oder Thermografie-Kamera:
Orten die genaue Stelle von Leckagen in der Gebäudehülle.
Darüber hinaus ist es wichtig, die verwendeten Messinstrumente regelmäßig zu kalibrieren. Die Kalibrierdaten sind i. d. R. auf den Geräten oder im Kalibrierprotokoll festgehalten.
GEG und neue DIN-Norm ersetzen EnEV
Rechtliche Grundlage des Blower-Door-Tests ist seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes im November 2020 die DIN EN 9972:2018-12. Die Norm regelt Messungen zur Luftdichtheit von Gebäudehüllen und definiert so auch die Anforderungen für den Blower-Door-Test. Das GEG fordert außerdem, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche eines Gebäudes mitsamt den Fugen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein muss.
Dafür ist es nicht mehr notwendig, für einen Blower-Door-Test im Voraus jegliche Öffnungen zur freien Lüftung, bei Fahrschachtbelüftungen oder Rauch- und Wärmeabzügen abzukleben. Zuvor hatte die EnEV das Abkleben bei der Messung der Luftdichtheit vorgeschrieben.
Jedoch sind die Regelungen der EnEV weiterhin anzuwenden bei Neubauten, deren Bauantrag vor dem 01.11.2020 (Inkrafttreten des GEG) bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.
Quellen: „Der Bauschaden“ Ausgabe 04/2020, haustec.de, energie-experten.org