Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist
Die DIN 4108-3:2014-11 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden − Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung" listet Bauteile, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Dazu gehören:
- Aufbauten für Kellerwände aus einschaligem wärmedämmenden Mauerwerk,
- Bodenplatten unter bestimmten Bedingungen,
- Außenwände aus Mauerwerk, Normalbeton oder Leitbeton sowie mit Innendämmung, in Holzbauart oder in Holzfachwerk unter bestimmten Bedingungen und
- Dachkonstruktionen unter bestimmten Bedingungen.
Nach DIN 4108-3:2014-11 sind sowohl belüftete als auch nicht belüftete Dachkonstruktionen nachweisfrei möglich, solange nachfolgende Anforderungen beachtet werden.
Unbelüftetes Dach ohne Tauwassernachweis
Bei nicht belüfteten Dächern „fehlt” auf der Wärmedämmung eine belüftete Luftschicht. Dächer, die im weiteren Dachaufbau (außenseitig) angeordnete Luftschichten oder Lüftungsebenen haben, gehören ebenfalls dazu.
Nicht belüftete Dächer sind nachweisfrei, wenn sie folgende Merkmale aufweisen:
- Eine belüftete Dachdeckung
- Eine zusätzliche, belüftete Luftschicht unter der nicht belüfteten Dachdeckung
- Eine nicht diffusionsdichte Wärmedämmung
- Eine nicht diffussionsdichte Wärmedämmschicht unter den Sparren
- Eine zusätzliche, diffussionshemmende, regensichernde Schicht bei einer Zuordnung der sd-Werte entsprechend folgender Tabelle:
Außen sd,e (m) Innen sd,i (m) ≤ 0,1 ≥ 1,0 0,1 < sd,e ≤ 0,3 ≥ 2,0 0,3 < sd,e ≤ 2,0 ≥ 6 · sd,e > 2,0 ≥ 6 · sd,e - Eine zusätzliche, diffussionshemmende, regensichernde Schicht mit
- sd,i ≥ 10 m unter der Wärmedämmung bei sd,e ≤ 0,5 m oder mit sd,i ≥ 100 m. Dies gilt nur, wenn sich weder Holz noch Holzwerkstoffe zwischen sd,e und sd,i befinden.
- sd,i ≥ 10 m unter der Wärmedämmung bei sd,e ≤ 0,5 m.
- Eine diffussionshemmende Schicht mit sd,i ≥ 100 m unterhalb der Wärmedämmschicht. Vorausgesetzt es befinden sich weder Holz noch Holzwerkstoffe zwischen Dachabdichtung und sd,i. Wichtig: Diese Ausnahme von der Nachweisführung gilt nicht für Dächer in Holzbauweise, bei denen sich Holz oder Holzwerkstoffe oberhalb einer diffusionshemmenden Schicht sd,i ≥ 100 m befinden.
- Nicht belüftete Dächer aus Porenbeton nach DIN 4223, Teile 1 bis 5, mit Dachabdichtung und ohne diffussionshemmende Schicht an der Unterseite und ohne zusätzliche Wärmedämmung sowie nicht belüftete Dächer mit Wärmedämmung oberhalb der Dachabdichtung (Umkehrdach) nach DIN 4108-2 und DIN 4108-10 bzw. nach Zulassung sind ebenfalls nachweisfrei.
Belüftetes Dach ohne Tauwassernachweis
Belüftete Dächer haben direkt über der Wärmedämmung eine belüftete Luftschicht. Ein rechnerischer Tauwassernachweis ist in folgenden Fällen nicht notwendig:
- Ein belüftetes Dach mit einer Dachneigung < 5° und einer raumseitigen diffusionshemmenden Schicht mit einer sd,i ≥ 100 m unterhalb der Wärmedämmschicht bedarf keines rechnerischen Nachweises.
- Ein belüftetes Dach mit einer Dachneigung ≥ 5° ist generell nachweisfrei, solange die Höhe des freien Lüftungsquerschnitts innerhalb des Dachbereichs über der Wärmedämmschicht mindestens 2 cm beträgt.
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Quellen: "der bauschaden Spezial Feuchteschutz in der Altbausanierung"