Inhaltsverzeichnis
- Ziel der DIN 4108-3: Erhebliche Bauschäden vermeiden
- DIN 4108-3: Was hat sich mit der Neufassung geändert?
- Nachweis der feuchtetechnischen Unbedenklichkeit
Ziel der DIN 4108-3: Erhebliche Bauschäden vermeiden
Nicht selten stellen Architekten, Ingenieure oder Sachverständige in Bestandgebäuden Feuchtigkeit auf den Oberflächen von Wänden, an der Dampfbremse in Dächern und auch an Fensterlaibungen fest. Aber auch Neubauten weisen immer wieder Leckagen in den einzelnen Konstruktionen auf. Das sind Anzeichen dafür, dass bei der Ausführung des Bauwerks Fehler unterlaufen sind, die erhebliche Bauschäden wie Schimmelpilzbefall nach sich ziehen können und die Nutzungsdauer eines Gebäudes deutlich verkürzen.
Damit Planer und Architekten dem Feuchteeintrag in die Konstruktionen von Bauwerken schon bei der Planung entgegenwirken können, gibt es die Norm DIN 4108-3:2024-03 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz - Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“. Diese wurde überarbeitet und ist in novellierter Form seit März 2024 anzuwenden.
Dafür gilt die DIN 4108-3 nicht
Die DIN 4108-3 gilt nicht für die Ausführung von Bauwerksabdichtungen. Außerdem werden die Anforderungen an den Feuchteschutz für raumseitige Bauteiloberflächen in Teil 2 der Norm geregelt und nicht im überarbeiteten dritten Teil.
DIN 4108-3: Was hat sich mit der Neufassung geändert?
Im Vergleich zur bisherigen Version von 2018 wurden in der Neuausgabe der DIN 4108-3:2024-03 folgende Änderungen in Bezug auf Bauteile mit Abdichtungen vorgenommen:
- Aufnahme von Bodenplatten mit Innendämmung in die Liste der Bauteile, für die kein rechnerischer Nachweis der Tauwasserbildung erforderlich ist.
- Aufnahme von zusätzlichen Warmdachkonstruktionen in die Liste der Bauteile, für die kein rechnerischer Nachweis der Tauwasserbildung erforderlich ist.
- Präzisierung einiger Regeln und Ergänzung der Voraussetzungen für die Einstufung als nachweisfreie Konstruktionen.
Nachweis der feuchtetechnischen Unbedenklichkeit
Die Erfüllung der Anforderungen der DIN 4108-3 sind innerhalb eines Nachweises zum Bauantrag zu erbringen. Dieser Nachweis der feuchtetechnischen Unbedenklichkeit kann gemäß DIN 4108-3 in einem dreistufigen Nachweissystem erfolgen:
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1. Nachweisfreie Konstruktionen
Am einfachsten ist der Nachweis zu erbringen, wenn Planer sich gleich für eine nachweisfreie Konstruktion entscheiden. Das betrifft insbesondere Konstruktionen für Dachaufbauten bei belüfteten und unbelüfteten Dächern.
2. Nachweis mittels des Periodenbilanzverfahrens
Zählt die gewählte Konstruktion nicht zu den nachweisfreien Konstruktionen, ist die Tauwasserfreiheit mittels des Periodenbilanzverfahrens (Glaser-Verfahren) zu erbringen.
3. Nachweis durch hygrothermische Simulation
Kann auch das Glaser-Verfahren nicht angewendet werden, muss der Verantwortliche eine hygrothermische Simulation durchführen. Das trifft insbesondere bei Bauwerken wie Schwimmbädern oder erdberührten Bauteilen zu.
Hinweis: Nicht alle Konstruktionen, die rechnerisch einen Tauwasserausfall aufweisen, sind unzulässig.
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