Um Schimmelpilzbildung in der Wohnung zu vermeiden, werden Lüftungskonzepte benötigt, die gemäß der Normen DIN 1946-6 und DIN 18017-3 erstellt werden. Dabei ist die DIN 1946-6 "Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen" maßgeblich für das Lüftungskonzept der gesamten Nutzungseinheit, während für die Lüftung innenliegender Bäder und Toiletten die DIN 18017-3 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren" herangezogen wird.
Lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) nach DIN 1946-6
Schimmel entsteht, wenn die Oberflächenfeuchte zunimmt. Um dem entgegenzuwirken, ist nach DIN 1946-6 eine nutzerunabhängige Zuführung der Außenluft und einschließlich Abführung der mit Feuchte belasteten Raumluft erforderlich.
Während die Zuführung und Abführung in der Vergangenheit durch die Selbstlüftung der Wohnung aufgrund von relativ undichten Gebäuden automatisch geschah, ist dies eher selten geworden, nachdem die Gebäude nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) saniert und abgedichtet wurden. Die Gefahr von Schimmelpilzbefall ist dadurch deutlich angestiegen. Um diesen Mangel an trockener Luft, die vorher von außen kam, zu korrigieren, fordert DIN 1946-6 "Lüftungstechnische Maßnahmen (LtM)". Der Nutzer spielt dann keine Rolle mehr, die freigesetzten Feuchtemengen müssen also ohne Mitwirkung des Bewohners freigesetzt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahmen muss bekannt sein, dass die Luft bei höheren Temperaturen wesentlich mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als bei tieferen. Das gilt für Außenluft wie Raumluft. Um also ein langfristiges Ergebnis zu erreichen, müssen die Außenluftvolumenströme so festgelegt werden, dass unabhängig von Außen- und Raumluft genügend Feuchte abgeführt werden kann. Dies geschieht eben durch entsprechende LtMs.
Die Norm legt zudem vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität fest, die Architekten bei der Planung von Neubauten auswählen können. Diese Lüftungsstufen werden im Artikel "Lüftungskonzepte nach 1946-6 erstellen – Definition der vier Lüftungsstufen" genau vorgestellt.
DIN 18017-3: Schimmel in innenliegenden Räumen vermeiden
Ein Sonderfall bei der Wohnungslüftung bilden innenliegende Räume wie Bäder oder Toiletten, denen viel Feuchtigkeit zugeführt wird, die jedoch nicht durch ein Fenster abgeführt werden kann. In diesen Fällen findet die Norm DIN 18017-3 Anwendung, um eine ventilatorgestützte Lüftung mittels Abluftanlagen bzw. -geräten zu konzipieren. Auch andere Funktionsräume in der Wohnung wie Abstellräume können nach dieser Norm entlüftet werden. Eine Ausnahme sind innenliegende Küchen, weil sie einen deutlich höheren Abluftvolumenstrom benötigen.
Architekten können mit einem Abluftvolumenstrom von 40 m3/h für innenliegende Bäder planen. Dieser Wert orientiert sich an den in DIN 1946-6 genannten Werten zur Anlagenbemessung. Für Toilettenräume ist eine Halbierung der Werte zulässig.
Bedarfsgeführte Abluftanlagen, die die Luftmenge nach Bedarf regulieren, müssen ein Abluftvolumenstrom von 60 m3/h realisieren. Dieser Abluftvolumenstrom darf aber
- dauerhaft auf mindestens 15 m3/h abgesenkt werden, wenn der Luftbedarf gering ist oder
- im regelmäßigen Intervallbetrieb im Tagesmittel 15 m3/h nicht unterschreiten oder
- auf 0 m3/h reduziert werden, wenn der Luftbedarf bei normaler Nutzung gering ist und der Wärmeschutz erhalten bleibt. Allerdings muss nach dem Abschalten noch ein Luftvolumen von 15 m3 abgeführt werden.
Lüftungslösungen, die nach DIN 18017-3 erstellt wurden, können nach DIN 1946-6 auch zum Nachweis des Lüftungskonzepts unter Einhaltung einiger Besonderheiten für die gesamte Wohnung angesetzt werden.
Weil der Nutzer durch das Fensterlüften einen wesentlichen Einfluss nimmt, gelten Lüftungssysteme, die nach DIN 18017-3 konzipiert wurden, nicht als Lüftungsanlage i. S. d. EnEV und sind bei der energetischen Bilanzierung nicht anrechenbar.
Das Zusammenwirken beider Normen ist sehr komplex und erfordert die Unterscheidung vier verschiedener Anwendungsfälle. Diese Fälle sowie ausführliche technische Details zur Planung von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 können Planer und Energieberater im Werk "PlanungsPraxis Lüftung in Wohngebäuden" nachschlagen. Das Werk beinhaltet alle Anforderungen an die Wohnungslüftung und erleichtert damit die Umsetzung enorm.