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"Winterbaustelle – Tipps zum schadenfreien Bauen trotz Frost"


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Winterbaustelle – Tipps zum schadenfreien Bauen trotz Frost

Bauschäden entstehen bei Winterbaustellen durch Einwirkungen von Frost bzw. das Unterschreiten kritischer Bauteiltemperaturen. Sie lassen sich allerdings vermeiden, wenn in der kühlen Jahreszeit bei den einzelnen Gewerken besondere Maßnahmen ausgeführt werden. Am kritischsten hierbei sind der Mauerwerksbau und Abdichtungsarbeiten im Rohbau sowie der Umgang mit hohen Luftfeuchten in den Ausbaugewerken.

Winterbaustelle: Frost und niedrige Temperaturen beachten 

In der Wintersaison kommt es häufig nicht nur zur Schimmelbildung im Gebäudebestand sondern auch immer wieder zu Schäden im Neubau, und zwar sowohl im Rohbau als auch im Innenausbau. Vorwiegend, weil die besonderen klimatischen Rahmenbedingungen im Winter nicht berücksichtigt werden. Dabei sollten Vorsichtsmaßnahmen allgemein bekannt sein. Es wird sogar in den ATV der VOB/C darauf hingewiesen, wann besondere Maßnahmen erforderlich sind.

Mancher Schadensfall kann allerdings durch das bloße Beachten von technischen Regeln nicht vermieden werden. Es ist nötig, das Geschehen auf der Baustelle im Gesamtzusammenhang zu verstehen und – soweit möglich – vorweg zu planen.

Die Ursache bei Schäden am Rohbau sind meist Frost bzw. niedrige Temperaturen. Die entstandenen Schäden fallen schwerpunktmäßig in die Kategorien:

  • Abdichtungen
  • Betonierarbeiten
  • Mauerwerksbau

Es wird oft nicht beachtet, dass es bei kühler werdenden Außentemperaturen nachts noch wesentlich kühler wird als am Tag. Bauteile kühlen infolgedessen weit unter die Lufttemperatur aus, die über Tag herrscht. Das Phänomen ist insbesondere bei klarem Himmel ausgeprägt. Die Auskühlung bzw. Bauteiltemperatur ist z. B. zu berücksichtigen, wenn eine Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 aufgebracht werden soll. Häufig werden kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen verwendet.

In der Regel liegen die Verarbeitungs- und Durchtrocknungstemperaturen dieser Produkte über +5 °C; es gibt allerdings auch andere Produkte, die bei geringeren Temperaturen (+1 °C) verarbeitet werden können. Selbst beim Einsatz von leistungsfähigen Produkten gilt jedoch: Dies kann durchaus bedeuten, dass die Durchtrocknung der Bitumendickbeschichtung je nach Produkt bis zu vier Tage dauert. In diesen vier Tagen (und Nächten) darf die Bauteiltemperatur nicht unter +5 /+1 °C fallen.

Wenn auf der Winterbaustelle betoniert wird 

Wenn bei Minusgraden betoniert wird, so sind besondere Maßnahmen erforderlich. Der Umfang der Maßnahmen hängt dabei von der erwarteten Temperatur ab. Eine gute Zusammenfassung, welche Maßnahmen geeignet sind, ist z. B. im Zement-Merkblatt „B-8 Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons“ gegeben. (Diese Merkblätter werden von der Zement- und Betonindustrie herausgegeben und sind auf www.beton.org frei verfügbar.) Der Umfang der Maßnahmen reicht vom Belassen des Betons in der Schalung mit zusätzlicher wärmegedämmter Abdeckung der Oberfläche über das Einhausen und Beheizen des Bauteils.

Werden diese Nachbehandlungsmaßnahmen nicht eingehalten, so kann es bei entsprechender Witterung sein, dass der Beton einfriert. Dadurch kommt der Hydratationsprozess (die Betonverhärtung) zum Stillstand. Der Beton erhärtet nicht mehr, wenn er einmal gefroren war. Er muss dann aufwendig aus der Schalung geholt und entsorgt werden.

Gleiches gilt für Mauermörtel bzw. Kleber und Dünnbettmörtel. Die Verarbeitungs- und Durchhärtungstemperaturen sind dem jeweiligen Produktdatenblatt zu entnehmen. Auch hier besteht die Gefahr, dass der Mörtel nicht mehr aushärtet, wenn er einmal gefroren war. Aufgrund des sehr dünnen Bauteilquerschnitts bei Mauerwerksfugen u. Ä. ist die Gefahr des Durchfrierens im Gegensatz zu Betonbauteilen verhältnismäßig hoch. Da der Abbindevorgang von Zement bei Temperaturen von weniger als +5 °C deutlich verlangsamt ist, reicht es oft nicht aus, das Mauerwerk abzudecken, wenn die Außentemperaturen gering sind. Deshalb sollte bei sehr kühler Witterung auch nicht gemauert werden.

Gefrorene Baustoffe dürfen nicht mehr eingesetzt werden 

Grundsätzlich dürfen gefrorene Baustoffe (Temperatur unter 0 °C) nicht eingesetzt werden, und auf gefrorenem Untergrund darf nicht gemauert werden. Wenn z. B. aus Termingründen das Mauerwerk fertiggestellt werden muss, so ist abzuwägen, ob die entsprechenden Bauteile eingehaust und während der Durchhärtung beheizt werden. Wenn Mauerwerk nicht abgedeckt wird, so kann es im Winter bekanntermaßen aufgrund von Frosteinwirkungen zu Abplatzungen und Zersetzungserscheinungen kommen.

Insbesondere bei Ziegelmauerwerk ist es wichtig, die Kronen abzudecken. Sonst füllen sich die Löcher und der Wandquerschnitt mit Niederschlagswasser, und die Steine werden völlig durchnässt. Fallen dann die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, so wird das Mauerwerk geschädigt. Selbst wenn es nicht zu Frost kommt, kann es im Zuge des weiteren Ausbaus zu Problemen durch zu feuchte Baustoffe und noch später zu ausgeprägter Rissbildung durch Schwinden kommen. Bei Porenbeton und Kalksandstein sollte neben der Krone auch die Schlagregenseite komplett abgedeckt werden, um sie vor Durchfeuchtungen zu schützen.

Quelle: Auszug des Beitrags „Die Winterbaustelle – Tipps und Tricks zum schadenfreien Bauen“ von Dr. M. Siegwarts im Informationsdienst „Der Bauleiter“.

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