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"PFAS-Verbot soll weiter verschärft werden: Wendepunkt für Brandschutz und Umweltsicherheit"


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PFAS-Verbot soll weiter verschärft werden: Wendepunkt für Brandschutz und Umweltsicherheit

© Superhero Woozie – stock.adobe.com

PFAS sind keine natürlich vorkommenden Substanzen, sondern menschengemacht. Sie gelangen seit Jahrzehnten in die Umwelt, schädigen Ökosysteme und können bei höherer Konzentration auch für Menschen zur Gefahr werden. Problematisch wird eine PFAS-Exposition auch dann, wenn die toxischen Fluortenside durch AFFF oder FFFP-Schaummittel in höherer Konzentration freigesetzt werden, weshalb bereits seit einigen Jahren das „Auffangen“ der verwendeten Schaummittel mit PFAS-Gehalt reguliert ist. Nicht zuletzt aufgrund dieses zusätzlichen Mehraufwands stellten viele Löschanlagenbetreiber und Feuerwehren auf fluorfreie Löschmittel um. In unserem Fachartikel finden Sie die Grundlagen zum PFAS-Verbot, einen Ausblick auf kommende Regulierungen, welche Fluortenside bereits reguliert sind und was dies speziell für Brandschutzbeauftragte bedeutet.
  1. Was sind „PFAS“ und warum ein Verbot?
  2. Neue Trinkwasserverordnung 2023
  3. Welche PFAS sind verboten?
  4. Die Bedeutung des PFAS-Verbots für Brandschutzbeauftragte
  5. Fazit: Falls allgemeines PFAS-Verbot, was dann?

Was sind „PFAS“ und warum ein Verbot?

„PFAS“, „PFC“ oder „PFT“ sind eine Gruppe chemischer Verbindungen, die in vielen Industrieprodukten, einschließlich Feuerlöschschäumen, verwendet werden. Sie sind bekannt für ihre Fähigkeit, Flammen effektiv zu unterdrücken, was sie zu einem bevorzugten Bestandteil in Löschmitteln gemacht hat. Allerdings haben Studien gezeigt, dass PFAS erhebliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken bergen. Sie sind extrem langlebig, bauen sich in der Umwelt nicht ab und können sich in der Nahrungskette anreichern, was zu potenziellen Gesundheitsschäden für Menschen und Tiere führt.

→ Die perfluorierten und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), wie Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) sowie Perfluoroctansäure (PFOA) sind Kohlenstoffmoleküle, bei denen mindestens ein Wasserstoffatom durch ein Fluoratom ersetzt wurde. Gängiger ist jedoch der Begriff der Fluortenside.

Das "PFAS-Verbot" ist eine Reaktion auf die Risiken derartiger chemischer Stoffgruppen. Es zielt darauf ab, die Verwendung dieser Substanzen zu beschränken und letztendlich zu verhindern, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. Für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte bedeutet dies eine grundlegende Veränderung in der Auswahl und Anwendung von Löschmitteln.

PFAS-Gefahr

Berührungspunkte, bzw. Expositionsgefahr besteht bei Fluortensiden sowohl bei deren eigenen Herstellungsprozessen als auch der Herstellung z. B. schaumhaltiger Löschmittel. Darüber hinaus bestehen Expositionen auch bei der Nutzung PFAS-haltiger Substanzen sowie deren Entsorgung.

Neue Trinkwasserverordnung 2023

Bei strikter Auslegung der Trinkwasserverordnung dürfen Wassergemische, die in die Umwelt oder das Leitungsnetz eingespeist werden keinen höheren PFAS-Gehalt aufweisen als den maximalen PFAS-Grenzwert für Trinkwasser.

Dabei handelt es sich jedoch um sog. Summenwerte, die „nur“ aus 20 genannten PFAS-Stoffen bestehen (de facto existieren mittlerweile bis zu 5.000 verschiedene PFAS). Der Grenzsummenwert beträgt hier laut TrinkwasserV 10µg/L. Aufgrund dieser repräsentativen Diskrepanz existiert zusätzlich noch ein PFAS-Gesamtwert, der bei 0,50 µg/L liegt.

Vor allem für behördliche Organisationen kann dies zur Herausforderung werden, da die in Mikrogramm gemessenen Grenzwerte dafür sorgen, dass Löschanlagen und Löschtanks zusätzlich ausgespült werden sollten, um jedwede Reste an PFAS zu beseitigen.

→ Da in vielen Löschmitteln, die schaumartige Konsistenz aufweisen, PFOA als Nebenprodukt auftreten, beinhalten zum jetzigen Zeitpunkt noch relativ viele Löschanlagen und Löschmitteltanks PFOA-verunreinigtes Material.

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Welche PFAS sind verboten?

Die chemische Gruppe der PFAS ist in ihrer Gesamtheit bislang nicht verboten. Über die letzten 10 Jahre entwickelte sich das Verbot bestimmter Unterklassen (PFOS und PFOA) ständig weiter. In dessen Folge werden PFOS und PFOA bereits umfassend reguliert (POP-Verordnung, REACH-Verordnung).

Auf europäischer Ebene sind bislang noch zwei weitere PFAS-Gruppen reguliert: PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) und C9-C14 PFCA (perfluorierte Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen).

Speziell bei PFOA oder einer ihrer kristallinen Verbindungen (Salze) ist die Höchstgrenze 0,025 mg/kg oder 0,025 mg/l. Bei etwaigen „Precursor-Substanzen“ (Vorläufersubstanzen) gilt ein Gesamtwert von maximal 1 mg/kg oder 1mg/l.

Die zulässigen Grenzwerte bei perfluorierten Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) orientieren sich an den PFOA-Werten mit ebenfalls 0,025 mg/kg und 0,025mg/l für die Summe ihrer Carbonsäuren sowie deren Salzen. Für C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe gelten 0,26 mg/kg und 0,26 mg/l.

PFHxS-Verbot

Mit der EU-Verordnung 2023/1608 vom 30, Mai 2023 wird auch die Perfluorhexansulfosäure künftig reguliert. Zur gleichen Gattung gehören und unterliegen demnach dem PFHxS-Verbot auch:

PFNA

PFDA

PFUnDA

PFDoDA

PFTrDA

PFTeDA

→ Zusätzlich bereitet die EU-Kommission derzeit eine Regulierung von PFHxA (Perfluorhexansäure, C6) vor (vgl. https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas)

Substances of Very High Concerns – SVHC

Wie bereits beschrieben, sind bislang nur einzelne FPAS durch die EU, bzw. REACH- und CLP-Verordnung reguliert. Damit einhergehend wurden neun Fluortenside als SVHC kategorisiert:

Ammonium Pentadecalfluoroktanoat (APFO), C8

Fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch

Pentadecafluoroktansäure (PFOA), C8

Fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch

Perfluornonan-1-säure (PFNA) und deren Salze, C9

Fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch

Nonadecafluorodecansäure (PFDA) und deren Salze, C10

Fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch

Henicosalfluorundecansäure, C11

Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar

Tricosafluordodecansäure, C13

Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar

Pentacosafluortridecansäure, C13

Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar

Heptacosafluortetradecansäure, C14

Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar

Perfluorhexan-1-sulfonsäure (PFHxS) und deren Salze, C6

Sehr persistenz und sehr bioakkumulierbar

(Der Zusatz „C8“, „C9“ etc. spiegelt die Position des Fluoratoms im Kohlenstoffmolekül wider)

Die Bedeutung des PFAS-Verbots für Brandschutzbeauftragte

Als Verantwortliche für die Sicherheit von Menschen und Eigentum stehen Brandschutzbeauftragte vor der Herausforderung, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und gleichzeitig die Effektivität des Brandschutzes zu gewährleisten. Das "PFAS-Verbot" erfordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung der bestehenden Brandschutzstrategien und -materialien.

Wichtige PFAS-Verordnungen (Timeline)

  • Richtlinie 2006/122/EG: Europaweite Regulierung von PFOS
  • Verordnung (EU) 757/2010: „Stockholmer Übereinkommen“ → Streichung der PFOS-Regulierung via REACH-Verordnung
  • Verordnung (EU) 2019/1021 „POP-Verordnung“: Betrifft PFOS und PFOA
  • Verordnung (EU) 2021/1297 „C9-C14-PFCA-Verordnung“; Addendum der REACH-Verordnung

Anpassung und Innovation

Die Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel erfordert nicht nur die Anpassung bestehender Praktiken, sondern auch die Bereitschaft, innovative Lösungen zu erkunden. Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Löschmittel hat bereits alternative Substanzen hervorgebracht, die sowohl effektiv in der Brandbekämpfung als auch sicher für die Umwelt sind. Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewertung, Auswahl und Implementierung dieser neuen Produkte.

Vorreiter für Umweltschutz und Sicherheit

Das Engagement für PFAS-freie Löschmittel positioniert Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte als Vorreiter im Bereich des umweltbewussten Brandschutzes. Es demonstriert eine Verpflichtung zum Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit, die über die unmittelbaren Anforderungen des Brandschutzes hinausgeht. Diese Haltung kann nicht nur das Image einer Organisation verbessern, sondern auch als Beispiel für Best Practices in der Branche dienen.

→ Wichtig: Da in vielen Löschmitteln, die schaumartige Konsistenz aufweisen, PFOA als Nebenprodukt auftreten, beinhalten zum jetzigen Zeitpunkt noch relativ viele Löschanlagen und Löschmitteltanks PFOA-verunreinigtes Material.

Fazit: Falls absolutes PFAS-Verbot, was dann?

Das "PFAS-Verbot" in Löschmitteln ist mehr als nur eine regulatorische Anforderung; es ist eine Chance, den Brandschutz neu zu definieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte bietet es die Gelegenheit, an der Spitze dieser wichtigen Veränderung zu stehen, indem sie innovative Lösungen einführen, ihr Team schulen und eine Kultur der Sicherheit und Nachhaltigkeit fördern. Die Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel ist ein entscheidender Schritt in Richtung eines verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Brandschutzes.

Eine Vorreiterrolle nahmen Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Schweden im Januar 2023 ein und arbeiteten ein Dossier für ein Beschränkungsverfahren für PFAS aus und reichten es bei der European Chemicals Agency (ECHA) ein (s. Annex XV reporting format 040615 (europa.eu)). Darin wird eine grundsätzliche Einschränkung jeglicher Per- und Polyfluoralkyl-Substanzen gefordert. Denn die mittlerweile etwa 5.000 PFASs sind neben Löschmitteln auch in Textilien, Lebensmittelverpackungen, Schmier- und Kühlmitteln, elektronischen Bestandteilen etc. zu finden.

Dem entgegenzuwirken solle, so das Dokument, die „PFAS-Emission“ auf ein Minimum beschränkt werden. Das spricht indirekt auch ein Problem an, dass sich vor allem bei Löschmitteln fand und findet: Regulierte PFAS werden durch nichtregulierte Fluortenside ausgetauscht. Dies ist nicht branchenspezifisch für Löschmitteln, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Industrie. Entsprechend wird dadurch der „Ausstoß“ der „gefährlichsten“ Fluortenside reduziert, aber die schiere Masse (das Dossier spricht von schätzungsweise 140.000 bis 310.000 t im Jahr 2020) an nach wie vor in die Um- und Lebenswelt eingebrachten Giftstoffen bleibt weiter bedenklich.

Was sollten Brandschutzbeauftrage mit Blick auf die Zukunft beachten?

Die Prüfung des Dossiers wurde von der ECHA am 25. September 2023 abgeschlossen. Zusätzlich wurden die PFAS-Regulierungen innerhalb der letzten Jahre stetig erweitert und verschärft. Ein nicht abwegiges Szenario könnte sein, dass PFAS innerhalb der nächsten Jahre gänzlich verboten werden. Jedoch wird das Ganze mit ziemlicher Sicherheit auf eine Summenbegrenzung samt Grenzwerte hinauslaufen, da diese Substanzen bereits stark verbreitet und selbst beim Austausch oder Ersetzen derartiger Gemische, Verbindungen etc. meist eine Restbelastung übrig bleibt.

Nichtsdestotrotz ist es für BSB ratsam bereits jetzt die Weichen für eine PFAS-freie Zukunft zu stellen. Viele Unternehmen arbeiten bereits an leistungsstarken Löschmitteln, die das Problem des PFAS-Verbots berücksichtigen.

Quellen: „Feuerwehr 6/2023“, „REACH-Handbuch“, https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/-/pentadecafluoroktansaeure-pfoa, https://epfire.de/pfas-verbot-in-schaummittel, https://www.forum-verlag.com/blog-bs/schaumfeuerloescher, https://www.forum-verlag.com/blog-eu/trinkwasserverordnung, https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/fachtagungen/doc/pfas2021/regulierung_pfas.pdf, https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas, https://eur-lex.europa.eu/legal-content, https://www.umweltbundesamt.de/eu-beschraenkt-verwendung-weiterer-pfas  

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