Inhaltsverzeichnis
- Fluorhaltige Schaumfeuerlöscher – rechtliche Vorgaben: ab wann gilt was?
- Entsorgungspflicht für PFOA-Schaumfeuerlöscher
- Wartung eines Schaumfeuerlöschers
- Fluorfreie Schaumfeuerlöscher – Stand der Technik
- Fazit – Fluorfreie Schaumfeuerlöscher
Fluorhaltige Schaumfeuerlöscher – rechtliche Vorgaben: ab wann gilt was?
Durch die EU-Verordnung 2020/784 werden die Produktion, Vermarktung und Verwendung von sog. POPs (persistente organische Schadstoffe) geregelt. Darin heißt es, dass es ab dem 04.07.2025 nicht mehr zulässig sei, PFOA und PFOA-verwandte Verbindungen in Feuerlöschschäumen bei Bränden der Brandklasse B zu verwenden – wie z.B. bei Lightwater AFFF. D. h. konkret, dass zur Brandbekämpfung von derartigen Bränden alternative Schaumfeuerlöscher herangezogen werden müssen – das gilt nicht nur für mobile, sondern auch für ortsfeste Löschsysteme.
Bereits ab dem 01.01.2023 verschärfen sich die Anwendungsregelungen für Schaumfeuerlöscher mit PFOA-Gehalt: diese dürfen für die Bekämpfung von Dämpfen aus Flüssigbrennstoffen und Bränden von Flüssigbrennstoffen nur noch an Standorten eingesetzt werden, an denen keinerlei Freisetzung der organischen Schadstoffe in die Umwelt möglich ist.
Wann benutzt man Schaumfeuerlöscher?
Das beinhaltete Gemisch aus Luft, Wasser und Schaummittel eignet sich als Löschmittel zum Löschen verschiedenster Brandklassen. Besonders geeignet ist es zur Brandbekämpfung von Flüssigbrennstoffen und dabei entstehenden Gasen.
Was ist besser, Schaumfeuerlöscher oder Pulverlöscher?
Im Gegensatz zu Pulverlöschmitteln, die teilweise große Rückstände und Schäden hinterlassen, ist der Einsatz von Schaumfeuerlöschern rückstandsarm und Spuren sind leicht zu beseitigen.
Warum enthalten Schaumfeuerlöscher bislang Fluortenside?
Der Einsatz von PFOA-Schaum bewirkt, dass das Schaummittel eine sehr hohe Löschleistung, gute Fließeigenschaft und starken Schutz gegen Rückzündungen aufweist.
Welche Folgen hat der Einsatz von perfluorierten Tensiden in Löschmittel für Natur und Mensch?
In hoher Konzentration können perfluorierte Tenside (PFT), zu denen auch PFOS und PFOA gehören, giftig sein. Sie stehen im Verdacht, in die Kategorie der krebserregende Mutagene zu fallen. Gleichzeitig haben sie eine hohe Lebensdauer und sind auch nach längerer Zeit noch in Flora und Fauna nachweisbar.
Dürfen fluorhaltige (C8-)Schaumlöscher weiterhin zu Ausbildungszwecken oder für Tests verwendet werden?
Laut Verordnung (EU) 2020/784 ist bei der Verwendung von fluorhaltigen Löschmitteln eine Übergangsregel zu beachten: Bis 31.12.2022 dürfen Restbestände weiterhin zu Ausbildungszwecken und Test herangezogen werden. Ab dem 01.01.2023 nur noch unter der Auflage, dass der benutze Schaum aufgefangen und korrekt entsorgt wird. Schließlich tritt zum 04.07.2025 ein gänzliches Verwendungsverbot in Kraft.
Entsorgungspflicht für PFOA-Schaumfeuerlöscher
Bestände von Feuerlöschschaum mit PFOA-Gehalt, die als Reserven gelagert werden und keinen zugelassenen Verwendungszweck aufweisen, müssen ab 01.01.2023 entsorgt werden. Das lässt sich z. B. durch Hochtemperaturverbrennung bewerkstelligen.
Bei der Umrüstung von PFOA-oder PFOS-Schaumfeuerlöschern auf Löscher mit fluorfreien Löschmitteln ist darauf zu achten, dass z. B. die Innenbeschichtung des Behälters nicht durch defekte Schaumkartuschen oder Wartungsarbeiten kontaminiert wurde. Ist das nicht der Fall, können Betriebe auf fluorfreie Schaumfeuerlöscher umstellen. Aber auch hierbei ist zu beachten, dass das bei der Reinigung verwendete Spülwasser anschließend fachgerecht entsorgt werden muss.
Bei Lagerbeständen über einer Menge von 50 kg und gleichzeitiger Verwendungszulassung müssen Unternehmen alle 12 Monate Informationen über die Beschaffenheit, den Verbleib und die Größe der Lagerbestände an die zuständige staatliche Stelle übermitteln – das gilt für den Zeitraum von 2020–2025 ab dem 07.07.2020.
Was ist mit C6-Schäumen?
Bereits seit 2020 existiert ein Entwurf des Bundesumweltamtes zur Beschränkung, Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Perfluorhexansäure (PFHxA) und deren Vorläufersubstanzen. Das betrifft auch die nicht regulierten C6-Schaumfeuerlöscher. Nicht unwahrscheinlich ist es deshalb, dass in den nächsten Jahren mit einer zusätzlichen Regulierung von Schaumfeuerlöscher zu rechnen ist.
Was Brandschutzbeauftragte bereits jetzt über die Umstellung auf fluorfreie Schaumlöscher wissen sollten, findet sich in folgender Checkliste:
✓ | Überprüfung der Löschmittelbestände auf C8- oder C6-Schäume (Rückfrage beim Hersteller) |
✓ | Fallen die im Betrieb verwendeten Schaumfeuerlöscher unter die genannten Beschränkungen? |
✓ | Gibt es zusätzliche regionale oder betriebsspezifische Beschränkungen? |
✓ | Existieren kontaminierte C8-Behälter? |
✓ | Ohne Kontamination kann auf fluorfreie Schaumfeuerlöscher umgerüstet werden. |
✓ | Da in den meisten Betrieben überwiegend die Brandklasse A berücksichtigt wird, muss geklärt werden, ob der Einsatz von Schaumfeuerlöschern notwendig ist. |
✓ | Wenn Schaumfeuerlöscher notwendig sind, sollten fluorfreie Schäume verwendet werden. |
✓ | Fluorfreiheit kann nur der Hersteller bestätigen (es existiert kein Gütesigel) |
✓ | Falls Restbestände an PFOA-Schaumfeuerlöschern vorhanden sind, sollten Schulungen und Prüfungen bezüglich des Einsatzes von fluorhaltigen Schaummitteln stattfinden. |
Wartung eines Schaumfeuerlöschers
Jeder Schaumfeuerlöscher muss nach DIN 14406-4 im Zweijahresrhytmus überprüft werden. © ulff – stock.adobe.com |
Egal welches Löschmittel Feuerlöscher enthalten – in jedem Betrieb mit dem Feuerlöscher-Brandschutzzeichen gekennzeichnet –, müssen alle zwei Jahre nach DIN 14406-4 Prüf- und Wartungsmaßnahmen stattfinden.
Der angesprochene Wartungsaufwand unterscheidet sich nach der Art des Feuerlöschers: handelt es sich um einen Aufladefeuerlöscher oder um einen Dauerdruckfeuerlöscher? – der Aufladefeuerlöscher gilt aufgrund seiner Bau- und Funktionsweise als wartungsfreundlicher.
Bei der Wartung von Schaumfeuerlöschern sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Feuerlöscher auf äußere Schäden kontrollieren (Lack und allgemeine Sauberkeit)
- Druckprüfung
- Überprüfung der Löschpistole und des Druckschlauchs
- Öffnung des Löschbehälters, Entnahme des Löschmittels und Überprüfung der Behälterinnenseite
- Überprüfung der Treibgaspatrone
- Filterung des Löschmittels
- Befüllung des Feuerlöschers
- Schriftlicher Vermerk des Prüfungsdatums auf dem Feuerlöscher (Plakette)
Fluorfreie Schaumfeuerlöscher – Stand der Technik
Wie bereits erwähnt brachten Fluortenside neben ihrer vermeintlichen Umweltschädlichkeit eine Vielzahl von positiven Eigenschaften für den Löscheinsatz mit sich. Diese durch Ersatzstoffe zu replizieren, stellt sich als nicht einfach heraus. Folgen können niedrigere Löschleistung und höhere Verschäumung sein. Besonders letztere führt dazu, dass durch verringerte Wurfweite der Löscheinsatz in Gegenwart elektrischer Spannungen fraglich bleibt.
Auch bestehen in Arbeitsstätten wie Büros oder Verkaufsräumen meist nur Brandrisiken der Brandklasse A, zu deren Bekämpfung ein Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung ausreichend ist.
Bei der Brandklasse B können alternativ zu PFOA-Schaumfeuerlöschern CO2-Feuerlöscher eingesetzt werden. Beide sind frei von Fluor, frostsicher und nicht elektrische leitend. CO2-Feuerlöscher sind jedoch nur für den Einsatz im Rahmen der Brandklasse B einsetzbar.
Fazit – Fluorfreie Schaumfeuerlöscher
Da Schaumfeuerlöscher hocheffektiv im Umgang mit Bränden der Brandklassen A und B sind, sollten Betriebe bereits jetzt auf fluorfreie Schaumlösungen umsteigen. Dadurch wird das Unternehmen selbst nachhaltiger und es folgt später keine kostenaufwendige Umrüstung.
Quellen: Der Brandschutzbeauftragte, Sicherheitshandbuch Brandschutz