Inhaltsverzeichnis
- Wie funktionieren Rauchschutztüren?
- Wann wird eine Rauchschutztür benötigt?
- Vorschriften für effektive Rauchschutzabschlüsse
- Fazit: Ist eine Rauchschutztür auch eine Brandschutztür?
Wie funktionieren Rauschutztüren?
Kurz vorweg zur Bezeichnung „Rauschschutztür" oder „RS-Tür": bauordnungsrechtlich werden brandschutzrelevante Abschlüsse in folgende Kategorien unterteilt:
- Dichtschließende Türen
- Rauchschutztüren oder Rauchschutzabschlüsse
- Feuerschutzabschlüsse (u. a. Brandschutztüren und Brandschutzklappen)
- Kombinationen von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen
- Abschlüsse in Fahrschachtwänden
- Feuerwiderstandsfähige Verglasungen
Die Heterogenität zeigt, dass Rauchschutztüren zwar eine eigenständige Kategorie darstellen, de facto aber oft eine Schnittmenge mit Brandschutztüren aufweisen. Auf deren Unterschiede wird im Verlauf dieses Artikels genauer eingegangen.
→ Wichtig: „Rauchdicht" ist kein Normbegriff, d. h. wenn von rauchdichten Türen gesprochen wird, sind per se Rauchschutztüren gemeint.
Funktionsweise nach DIN 18095 und DIN EN 1634-3
Starke Rauchentwicklung und giftige Gase stellen im Brandfall meist eine größere Gefahr für Mensch und Tier dar als Flammen und Hitze. Gleichzeitig behindert der Rauch Evakuierungs- und Fluchtmaßnahmen. Um diese Gefährdungsfaktoren so gering wie möglich zu halten, sind Rauchschutztüren (RS-Türen) selbstschließende Türen, die im Brandfall gezielt die Rauchausbreitung im Gebäude verhindern; konkret schreibt die DIN 18095-1 vor, dass Rauchschutztüren im Katastrophenfall etwa 10 Minuten lang eine Rettung ohne Atemschutz ermöglichen sollten.
Bestandteile einer Rauchschutztür
Eine Rauchschutztüre besteht stets aus Türzarge, Türblatt sowie Funktionsbeschlägen. Als Schließmittel dürfen keine herkömmlichen Federbänder verwendet werden. Sondern RS-Türen müssen stets über Türschließer mit hydraulischer Dämpfung (z. B. Obertürschließer oder Bodenschließer) verfügen. Bei zweiflügeligen Türen wird zusätzlich ein Schließfolgeregler eingebaut, um die gewünschte Schließreihenfolge zu gewährleisten (laut DIN 18095 darf das selbstständige Schließen nur mithilfe von zertifizierten Feststellanlagen behindert werden).
Zusätzlich verfügen RS-Türen stets über eine dreiseitig umlaufende, dauerelastische Dichtung mit Bodenabschluss, die gerade beim vollständigen Verschließen den Durchtritt von Rauch verhindert.
Nur geprüfte Rauchschutztüren sind zulässig
Nach DIN 18095 und DIN EN 1634-3 benötigt jede Rauchschutztür ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, das dessen Dauerfunktionsprüfung (gemäß DIN 4102-18) und eine bestandene Rauchschutzprüfung belegt. Diese Zertifizierung muss auch im eingebauten Zustand sofort erkennbar sein; meist ist sie direkt in dem Türfalz anhand eines angebrachtes Blechschild (i. d. R. 24 mm auf 140 mm) mit dem Ü-Kennzeichen (Übereinstimmung von Bauprodukten basierend auf technischen Regeln und bauaufsichtlicher Zulassung) zu erkennen. Zusätzlich ist es gängige Praxis, dass die Bezeichnung auf dem Schild noch "Tür DIN 18095-RS-1 (einflügelig) oder "Tür DIN 18095-RS-2" (zweiflügelig) enthält. Ebenso wichtig sind das datierte Prüfzeugnis, die entsprechende Prüfstelle und das Herstellungsjahr.
→ Zu jeder Rauchschutztür muss eine Einbau- und Wartungsanleitung samt Übereinstimmungserklärung des Herstellers vorliegen.
Diese Informationen sind vor allem für Brandschutzbeauftragte bei der Brandschutzbegehung oder Wartungsabläufen entscheidend, um den Ist-Zustand einer jeden Rauchschutztür vollständig erfassen zu können.
→ Da Rauschutzabschlüsse zu den sicherheitstechnischen Anlagen gehören, muss mindestens einmal jährlich deren Funktionalität und Zustand durch eine sachkundige Person geprüft werden.
Um allen brandschutzrechtlichen Anforderungen an Rauchschutztüren nachzukommen, hilft das „Sicherheitshandbuch Brandschutz“ mitsamt aktuellen Leitfäden, Hilfestellungen und Arbeitshilfen – so lassen sich Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen unkompliziert umsetzen.
Zusätzlich bietet das „Handbuch Brandschutzvorschriften“ einen Überblick über alle relevanten Normen und Vorschriften plus eines Praxis-Kommentars.
Leckrate
Bei Bauabnahme wird nicht nur die Rauchschutztür an sich, sondern auch der umgebende Wandteil auf Rauchdichtheit hin überprüft. Aber auch hier gibt es einen gewissen Ermessensspielraum: Denn Rauchschutztüren sind oft im physikalischen Sinne nicht absolut rauchdicht, sondern besitzen eine gewisse „Leckrate". Diese beträgt gemäß DIN 18095 maximal:
- 20 m3/h (einflügelige Türen) bei 50 Pa Überdruck
- 30 m3/h (zweiflügelige Türen) bei 50 Pa Überdruck
Wann wird eine Rauchschutztür benötigt?
Laut § 32 Abs. 4 MBO müssen in Geschossen mit mehr als vier Wohnungen oder Nutzungseinheiten die Flure vom Treppenraum „rauchdicht" abgeschlossen werden. Sind derartige Flure länger als 30m müssen sie zusätzlich durch rauchdichte Türen unterteilt werden.
→ Wichtig: In den einzelnen LBO oder bestimmten regional gültigen Sonderbauverordnungen können möglicherweise zusätzliche Anforderungen an die Raum- und Flurgestaltung gerichtet werden.
Wo ist vermerkt, welche Tür eine Rauchschutztür oder ein Feuerschutzabschluss ist?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Sowohl in den Baugenehmigungsunterlagen als auch im Brandschutzkonzept oder den Brandschutzplänen sind Feuerschutztüren und Rauchschutzabschlüsse vermerkt bzw. eingezeichnet.
Vorschriften für effektive Rauchschutzabschlüsse
Als rechtliche Grundlage dienen meist die Landesbauverordnungen (LBO) des jeweiligen Bundeslandes. Zusätzlich wird eine brandschutztechnische Bauweise in § 14 MBO gefordert, durch die speziell die Rauchausbreitung verhindert wird (Stichwort: Brandausbreitung). Darüber hinaus gelten speziell für Rauchschutztüren folgenden Normen:
- DIN 18095 „Rauchschutztüren“ Teil 1-9
- DIN EN 16034 (Europäische Norm zu Sicherheits- und Leistungsanforderungen für alle bautechnischen, feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Produkte)
- DIN EN 1634 („Feuerwiderstandsprüfungen und Rauchschutzprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster und Baubeschläge“)
- DIN 13501 Teil 2 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten)
- DIN 14677 (Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse)
- DIN 4102 Teil 13 (Brandschutzverglasungen)
Fazit: Ist eine Rauchschutztür auch eine Brandschutztür?
Rauchschutztüren sind keine Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse). Sie verfügen über keinen vordefinierten Feuerwiderstand.
Quellen: "Handbuch Brandschutzvorschriften", "Sicherheitshandbuch Brandschutz", "Der Brandschutzbeauftrage 4/2021"