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Betriebsanweisung: Definition, Erstellung und Vorlagen

© Fotograf Oberberg – stock.adobe.com

Betriebsanweisungen gibt es in jedem Unternehmen. Mit diesem Dokument weisen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf Gefahren hin und zeigen Schutzmaßnahmen auf. Doch wann ist eine Betriebsanweisung Pflicht, wie lassen sich Betriebsanweisungen erstellen und welche rechtlichen Grundlagen liegen dem Ganzen zugrunde?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht man unter einer Betriebsanweisung? – Definition
  2. Ist eine Betriebsanweisung Pflicht?
  3. Wie schreibe ich eine Betriebsanweisung? – Formale Anforderungen
  4. Betriebsanweisung: Vorlage zum Download

Was versteht man unter einer Betriebsanweisung? – Definition

Betriebsanweisungen sind Handlungsanleitungen des Arbeitgebers an die Beschäftigten, z. B. zur Bedienung von Arbeitsmitteln sowie Anlagen oder zum Umgang mit Bio- oder Gefahrstoffen. Betriebsanweisungen gewährleisten sowohl den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter als auch eine gleichbleibende Qualität mittels einheitlicher Arbeitsabläufe.

Diese standardisierten Anweisungen werden auf Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen erstellt und eignen sich gut als Vorlage für Unterweisungen sowie zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

Mittels schriftlich verfasster Betriebsanweisungen lassen sich Maßnahmen zum Arbeitsschutz gut im Unternehmen etablieren – sie dienen also der Prävention von Arbeitsunfällen. Betriebsanweisungen stellen auch eine Möglichkeit des Selbstschutzes des Arbeitgebers dar, der bei Untersuchungen nachweisen kann, dass das Verhalten eines Mitarbeiters, das einen Unfall begünstigt hat, entgegen der ausdrücklichen Anweisung erfolgt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen?

Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen sind formal folgendermaßen zu unterscheiden:

  • Arbeitsanweisungen regeln den korrekten Ablauf eines Arbeitsprozesses (z. B. die Prüfung eines elektrischen Gerätes) während
  • Betriebsanweisungen sich auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Arbeitsmitteln oder gefährlichen Bio- oder Gefahrstoffen beziehen.

Ist eine Betriebsanweisung Pflicht?

Ja, eine Betriebsanweisung muss zu folgenden Zeitpunkten erstellt werden:

  • Vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln oder elektrischen Anlagen seitens der Beschäftigten.
  • Wenn Beschäftigte, die Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen, vorab geeignete Anweisungen erhalten müssen.
  • Sobald Mitarbeiter mit Bio- oder Gefahrstoffen arbeiten.
  • Sobald Beschäftigte anderer Arbeitgeber beschäftigt werden und diese hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit Anweisungen erhalten müssen.

Für alle anderen Bereiche ergibt sich die Notwendigkeit der Betriebsanweisung aus der Gefährdungsbeurteilung und übrigen Regelwerken.

Rechtliche Grundlagen für Betriebsanweisungen

Die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen ist u. a. in folgenden Rechtsgrundlagen definiert:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • DGUV Vorschriften 1, 3 bzw. 4
  • DIN VDE 0105-100

Die Pflicht, Betriebsvereinbarungen zu erstellen, kann sich aber auch indirekt ergeben. So muss z. B. gem. § 3 Abs. 6 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) die Gefährdungsbeurteilung in einer Form dokumentiert werden, die eine spätere Einsichtnahme ermöglicht. Zudem müssen unter bestimmten Voraussetzungen spezielle Unterweisungen zum Schutz der Beschäftigten durchgeführt werden. Hier empfiehlt es sich, eine Betriebsanweisung zu erstellen, da sie beide Anforderungen erfüllt.

Wer muss die Betriebsanweisung erstellen?

Die Erstellung von Betriebsanweisungen gehört zu den Pflichten des Unternehmers. Als typische Informationsquellen dienen ihm beispielsweise Herstellerangaben sowie Vorschriften zum Arbeitsschutz seitens des Staates oder der Unfallversicherungsträger, aber auch Gefahr- und Biostoffdatenbanken (z. B. GisChem), betriebliche Erkenntnisse sowie Expertenwissen seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).

Wie schreibe ich eine Betriebsanweisung? – Formale Anforderungen

Betriebsanweisungen müssen grundsätzlich schriftlich erstellt werden. Die äußere Form der Anweisungen ist nicht verbindlich festgelegt, jedoch haben sich inzwischen einige allgemein anerkannte Standards etabliert.

Wie lang darf eine Betriebsanweisung sein?

Um die Übersicht zu wahren, sollte eine Betriebsanweisung im Regelfall ein bis zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Ist das nicht möglich, obwohl der Anwendungsbereich bereits auf den konkreten Anwendungsfall beschränkt und die Anweisung prägnant formuliert wurde, werden mehrere Teilbetriebsanweisungen erstellt.

Welche Farben haben Betriebsanweisungen?

Um Betriebsanweisungen schnell unterscheiden zu können, werden ihnen in der Regel verschiedenfarbige Ränder zugeordnet. Verbindlich ist bisher nichts festgelegt worden, jedoch haben sich folgende Standards etabliert:

Blau Arbeitsmittel und Maschinen
Orange Gefahrstoffe
Gelb Biologische Arbeitsstoffe

Was muss in einer Betriebsanweisung stehen? – Aufbau

  1. Zeile: Rechtsgrundlage, Geltungsbereich; Angaben dazu, wer die Betriebsanweisung für wen und für welchen Arbeitsplatz erstellt hat.
  2. Zeile: Gefahren für Mensch und Umwelt
  3. Zeile: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  4. Zeile: Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
  5. Zeile: Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe
  6. Zeile: Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)

Müssen Betriebsanweisungen aushängen?

In der Praxis ist es durchaus üblich, dass Betriebsanweisungen im Intranet oder als Aushang in der Nähe des Arbeitsplatzes bereitgestellt werden. Weil der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die Beschäftigten die Anweisung auch wirklich erhalten haben, könnte dies z. B. in der Unterschriftenliste zu einer Unterweisung vermerkt werden.

Betriebsanweisung: Vorlage zum Download

Produktempfehlungen

Mehr als 100 beispielhafte Vorlagen und Muster für Betriebsanweisungen zu Maschinen, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und PSA gibt es im „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Spezielle Betriebsanweisungen für Arbeiten mit elektronischen Geräten liefert das Handbuch „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“.

In dessen Downloadbereich stehen u. a. folgende Musterbetriebsanweisungen zur Verfügung:

  • Umgang mit elektrischen Handwerkzeugen
  • Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Leitungen im Büro
  • Elektrische Arbeitsmittel in engen Räumen oder leitfähiger Umgebung
  • Umgang mit Baustromverteilern/Verteilerschränken

Zudem erhalten Elektrobetriebe konkrete Beispiele für die Erstellung von Betriebsanweisungen für Bio- und Gefahrstoffe. Denn vielerorts müssen Elektrofachkräfte in verschmutzten Bereichen arbeiten. Somit sollten auch Elektrobetriebe für die typischerweise zu erwartenden Stoffe Betriebsanweisungen erstellen. Passende Vorlagen gibt es hier:

Quelle: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“

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Elektrosicherheit

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