Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA)?
- Auswahl der geeigneten PSA – was gehört alles zur PSA?
- Grundausstattung einer Elektrofachkraft
- Erweiterte Ausstattung der persönlichen Schutzausrüstung einer Elektrofachkraft
- Vor Arbeitsbeginn PSA prüfen
- Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA)?
PSA bezeichnet jegliche Ausrüstung, die dazu dient, den Träger vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Sie reicht von Schutzkleidung und Helmen bis hin zu Handschuhen und Gehörschutz. Europaweit legt die EU-PSA-Verordnung 2016/425 die Anforderungen an die PSA fest. In Deutschland regelt die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Umgang und Verwendung. Wichtig sind dabei die Grundsätze des Paragraph 2 der PSA-BV:
„(...) (D)er Arbeitgeber (darf) nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
- den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
- Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
- für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
- den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.“
Auswahl der geeigneten PSA – was gehört alles zur PSA?
Bei der Wahl der persönlichen Schutzausrüstung ist es ganz wichtig, dass die Auswahl der PSA auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgt. Der Arbeitgeber ermittelt so, welche Gefährdungen überhaupt vorliegen und welche Maßnahmen getroffen werden müssen.
Stellt der Arbeitgeber fest, dass nicht alle Gefährdungen ausgeschlossen werden können, obwohl er technisch-organisatorische Maßnahmen veranlasst hat, muss er seinen Mitarbeitern kostenlos eine PSA zur Verfügung stellen und diese ordnungsgemäß instand halten. Welche PSA konkret zum Einsatz kommt, legt der Arbeitgeber in einer Betriebsanweisung fest. Diese sollte sich auf den jeweiligen Arbeitsplatz beziehen und genau benennen, welche persönliche Schutzausrüstung notwendig ist.
Unterweisung der Beschäftigten
Der Arbeitnehmer ist dann verpflichtet, seine persönliche Schutzausrüstung entsprechend den Anweisungen des Arbeitgebers zu benutzen. Er ist jedoch über die bestimmungsgemäße Benutzung und Gebrauchsdauer zu unterweisen. Elektrobetriebe können dabei auf die „Unterweisungs-DVD: Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ zurückgreifen, die einsatzfertige Unterweisungsfilme enthält.
Grundausstattung einer Elektrofachkraft
Bevor die konkrete PSA bestimmt wird, ist einleitend auf geeignete Arbeitskleidung einzugehen. Bereits dadurch kann ein gewisser Schutzeffekt entstehen. Zur Grundausstattung von Elektrofachkräften gehören:
- Jacken und Hosen mit einem Baumwollanteil von mindestens 35%. Der hohe Baumwollanteil verhindert im Fall einer Verbrennung das Weiterbrennen und verhält sich günstiger als viele andere Materialien; die entstehende Asche hat sogar einen gewissen Schutzeffekt.
Arbeits- und Elektrikerkleidung ist enganliegend zu tragen, die Ärmel sollten nicht hochgekrempelt und der Kragen sollte geschlossen sein. - Sicherheitsschuhe, die je nach Einsatzort Schutzklasse S2 oder S3 aufweisen müssen (Schuhe der Klasse S2 haben eine Kappe zum Schutz der Zehen, Schuhe der Klasse S3 zusätzlich eine durchtrittsichere Sohle). Letztere werden grundsätzlich im Baustellenbereich verlangt.
- Schutzbrille bzw. Helm mit Visier wird dann notwendig, wenn eine Gefahr von Funken, Feuer oder Flüssigkeiten ausgeht.
- Handschuhe, die für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind
- NH-Griff mit Stulpe für das Ziehen einer NH-Sicherung
- ein Atemschutz, beispielsweise eine Filtermaske nach FFB2 oder FFB3, die bei Arbeiten mit Stäuben, Gasen und heißen Dämpfen zu tragen ist.
Bei der Auswahl der geeigneten PSA sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter miteinbeziehen und mit entscheiden lassen, wenn es etwa um den Tragekomfort geht.
Erweiterte Ausstattung der persönlichen Schutzausrüstung einer Elektrofachkraft
Zusätzlich zu dieser „Standard-Ausrüstung“ ist eine PSA für besondere Tätigkeiten anzuwenden. Zur erweiterten Ausstattung einer Elektrofachkraft sollte beispielsweise gehören:
- PSA gegen Absturz (PSAgA)
- PSA gegen Störlichtbogen (PSAgS)
- bis 63 A Stromstärke, eine sog. 63iger PSA (Arbeitskleidung mit möglichst hohem Baumwollanteil und einem Flächengewicht von mindestens 220g pro m2)
- ab 63 A Stromstärke eine auf die Lichtbogenenergie, den Arbeitsabstand und die Anlagengeometrie abgestimmte PSA
- isolierender Hand-, Fuß-, Körper- und Gesichtsschutz für Arbeiten an Niederspannungsfreileitungen
Vor Arbeitsbeginn PSA prüfen
Wie die anderen Betriebsmittel muss auch die PSA vor jedem Arbeitsbeginn einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden:
- NH-Griffe: Kennzeichnung und Zustand
- Schutzhandschuhe: Aufblasen und auf Dichtheit prüfen
- Visiere: Kennzeichnung bezüglich der Spannungshöhe
- Bei Sicherheitsgeschirr auch Verbindungsmittel prüfen
- PSA gegen Absturz richtig anlegen, Auffanggurt muss sich der Körperform des Mitarbeiters anpassen, um zusätzliche Verletzungen zu vermeiden.
Kommt es doch zu einem Unfall, muss der Arbeitskollege wissen, wie er richtig reagiert. Außerdem muss der Arbeitgeber den Unfall melden.
Häufige Fragen (FAQ)
-
Was darf bei der PSA nicht fehlen?
Zur Standardausstattung gehören Schutzhelme, Handschuhe sowie Gehörschutz und Schutzkleidung, je nach Arbeitsbereich. -
Welche PSA ist bei Schweißarbeiten über Kopf besonders wichtig?
Ein spezieller Schweißhelm und ein Nackenschutz sind für diese Arbeiten essenziell. -
Wer bezahlt die Persönliche Schutzausrüstung?
Die Kosten für PSA werden in der Regel vollständig vom Arbeitgeber übernommen. -
Wie oft muss die PSA überprüft werden?
Die PSA muss regelmäßig auf Mängel und Abnutzungen überprüft werden, mindestens jedoch einmal jährlich. -
Welche Verordnung regelt die Bereitstellung von PSA?
Die EU-PSA-Verordnung 2016/425 sowie die DGUV Vorschrift 1 regeln die Bereitstellung und Nutzung der PSA. -
Was passiert bei Missachtung der PSA-Vorschriften?
Arbeitgeber, die ihren Pflichten zur Bereitstellung und Wartung der PSA nicht nachkommen, riskieren nicht nur Strafen, sondern setzen auch ihre Mitarbeiter erheblichen Gefahren aus. Bei Unfällen infolge mangelnder PSA kann dies zu hohen Bußgeldern und Haftungsansprüchen führen. Mitarbeiter sollten ebenfalls regelmäßig geschult werden, um die richtige Nutzung der PSA zu gewährleisten.
Quellen: „Unterweisungs-DVD: Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“, „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“, FORUM VERLAG HERKERT GMBH