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Ist eine Sicherheitsstromversorgung nur für kritische Infrastruktur notwendig?

© stgrafix – stock.adobe.com

Auch oder gerade Anfang 2023 stehen Energiepolitik und Stromversorgung weiterhin im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Vor allem der anhaltende Ukraine-Konflikt hat dazu beigetragen, dass seit einiger Zeit vermehrt über einen Umgang mit potentiellen Blackouts diskutiert wird. Das würde dementsprechend nicht nur die sog. kritische Infrastruktur betreffen, sondern jeden Aspekt des beruflichen und privaten Alltags.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann ist eine Sicherheitsstromversorgung notwendig?
  2. Vorschriften für den Betrieb einer Sicherheitsstromversorgungsanlage
  3. Aufstellungsort der Sicherheitsstromquelle und deren Funktionerhalt

Wann ist eine Sicherheitsstromversorgung notwendig?

Neben dem bereits erwähnten Funktionserhalt kritischer Infrastruktur beinhalten auch Arbeitsstätten eine Vielzahl an elektronischen Einrichtungen, durch die bei einer plötzlichen Stromunterbrechung Gefahr für Mensch und Material besteht. Zusätzlich müssen in jedem Betrieb sicherheitsrelevante Einrichtungen bestehen, die der Gefahrenerkennung, der Alarmierung und der Gefahrenbekämpfung dienen (z. B. Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, beleuchtete Sicherheitskennzeichen) und deren Stromversorgung muss unabhängig vom Allgemeinstromnetz funktionieren.

Vielmehr müssen Sicherheits- und Brandschutzanlagen gerade im Notfall funktionieren. Und an dieser Stelle kommt die Sicherheitsstromversorgung (SV) ins Spiel, um zu garantieren, dass diese auch im Falle eines Stromausfalls oder Blackouts für einen bestimmten Zeitraum weiterhin funktionieren. Dazu muss die SV aber über einen separat geschlossenen Stromkreislauf samt zusätzlicher Stromquelle verfügen.

Wichtig: Da auch in Stromsicherheitsversorgungsnetzen immer mehr nichtlineare Verbraucher verwendet werden, sollte der Einfluss durch Netzrückwirkungen beachtet werden. Denn beispielsweise bei elektrischen Leuchtmitteln kann dies zu punktuellem Flackern oder anderweitigen Störungen führen.

→ Gleichzeitig kann aber bei leistungsschwachen Verbrauchern (z. B. Not- und Sicherheitsbeleuchtung) ausschließlich auf Batterieanlagen zurückgegriffen werden und somit die Stabilität des Stromnetzes garantiert werden.

 Definition: Unterschied zwischen Ersatzstrom- und Sicherheitsstromversorgung
  • Ersatzstromversorgung: Ausgewählte Verbraucher werden an ein Ersatzstromnetz angeschlossen, das im Falle eines Stromausfalls unabhängig vom Allgemeinstromnetz Energie liefert. Die Intention der Betreiber ist dabei meist ausschließlich wirtschaftlicher Natur. Denn so kann ein Weiterbetrieb betriebswichtiger Infrastruktur (EDV-, Kühl- oder Produktionsanlagen) bewerkstelligt werden.
  • Die Sicherheitsstromversorgung versorgt ausschließlich für Sicherheitszwecke relevante Anlagen. Das umfasst aber auch elektrische Betriebsmittel, die für die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft sorgen sowie Umweltschäden vermeiden.
 → Für alle elektrischen Anlagen im Gesundheitssektor ist eine zusätzliche Sicherheitsstromversorgung Pflicht.

Leistungsintensive Verbraucher

Im Gegensatz zu Sicherheitsbeleuchtung und Co werden beispielsweise Aufzüge und Pumpenanlagen nach wie vor meist über Notstromaggregate (mit Diesel) betrieben. Das setzt selbstverständlich voraus, dass im Notfall auch deren Versorgungswege intakt bleiben. Das kann u. a. durch brandschutztechnisch abgeschlossene Versorgungskanäle bewerkstelligt werden.

Vorschriften für den Betrieb einer Sicherheitsstromversorgungsanlage

Grundsätzlich dürfen durch Sicherheitsstromversorgungssysteme nur sicherheitsrelevante Einrichtungen betrieben werden. Das schließt per Definition die übrige Maschinerie im Wirtschaftsbetrieb aus. Die erlaubten Verbraucher müssen bei einer SV hingegen mit einer entsprechenden Sicherheitskennzeichnung versehen und regelmäßig auf die eigene Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden.
Damit der anlagentechnische Schutz sowie Personen- und Brandschutz der unterschiedlichen Sicherheitsstromversorgungssysteme gewährleistet ist, existieren spezielle rechtliche Rahmenbedingungen für deren Aufbau, Betrieb und Wartung.

Welche Sicherheitsstromquellen sind zulässig?

Auf die Frage nach Sicherheitsstromquellen liefert die DIN VDE 0100-560 Aufschluss: Die für Sicherheitszwecke erlaubten und entsprechend qualifizierten Systeme werden basierend auf ihren Umschalt- und Überbrückungszeiten in vier Segmente unterteilt:

  • Primärelemente (wiederaufladbare Batterien/Akkumulatoren; CPS und LPS)
  • Sekundärelemente (nicht aufladbare Batterien; werden aber in Praxis nahezu nicht verwendet)
  • Generatoren mit allgemeinstromversorgungsunabhängiger Antriebsmaschine
  • Duales System (zwei voneinander unabhängige Einspeisungsmöglichkeiten aus dem allgemeinen Versorgungsnetz (problematisch ist bei einer solchen Lösung der Fall eines Blackouts, da hier das komplette Allgemeinstromnetz ausfällt und es demnach keinen zusätzlichen Energie-Backup gibt)
Die wichtigsten Regelungen, Vorschriften und Normen für die Sicherheitsstromversorgung auf einen Blick
  • DIN VDE 0100-560: Errichten von niederspannungsanlagen (Einrichtungen für Sicherheitszwecke)
  • DIN VDE 0558-507: Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke...
  • DIN VDE 0558-508: Zentrale Stromversorgungssyseme
  • ISO 16069: Sicherheitsleitsysteme
  • LAR, MLAR
  • MBO und LBO
  • StörfallVO

Einen Überblick über alle für die Sicherheitsstromversorgung notwendigen Gesetze, Richtlichien, Regeln und Vorschriften, finden Sie hier.

Das A und O in Bezug auf all diese Richtlinien, Vorschriften und Gesetze ist deren Anwendung. Hierzu erhalten Sie im „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“ einen Praxisleitfaden für den elektrotechnischen Betriebsteil samt präziser Handlungsempfehlungen, vorgefertigter Checklisten und Dokumentationsmaterial.

Aufstellungsort der Sicherheitsstromquelle und deren Funktionserhalt

Grundsätzlich muss die Nennbetriebsdauer der Sicherheitsstromquelle mit der Sicherheitseinrichtung übereinstimmen (DIN VDE 0108-1); bei Kraftstoffaggregaten muss deren Tank jedoch für einen mind. 2-stündigen Betrieb ausreichen. Speziell für die Sicherheitsstromversorgung für brandschutzrelevante Anlagen gilt jedoch, dass deren Funktionalität für eine Evakuierung mindestens 30 Minuten, für die Brandbekämpfung 90 Minuten gewährleistet sein muss.
Gleichzeitig muss bei einer Sicherheitsstromquelle immer garantiert sein, dass alle Sicherheitsverbraucher versorgt werden. Deshalb sollte bereits bei der Planung auf eine entsprechende Aggregats- oder Batterieleistung zurückgegriffen werden, deren Volumen aus der Summe der Energieaufwendungen der Verbraucher besteht.

Berechnung der Leistungsanforderungen bei Glechzeitigkeitsfaktor g=1
  • Verwendung einer Scheinleistung (S=U•I) mit Faktor cos φ = 0,8 → Wirkleistung P = S • cos φ
  • Ist der Gesamtleistungsfaktor aller Verbraucher kleiner <als 0,8 muss ein Korrekturfaktur mit den Herstellerangaben verrechnet werden.

Bei Batterien wird meist noch eine Kapazitätsreserve für nicht erfassbare Leistungen miteinberechnet (diese Reserveenergie kann auch zum Auslösen von Sicherungen genutzt werden).

→ Bei Batterien wird meist noch eine Kapazitätsreserve für nicht erfassbare Leistungen miteinberechnet (diese Reserveenergie kann auch zum Auslösen von Sicherungen genutzt werden).

Quellen: Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit, Der Brandschutzbeauftragte, www.dgwz.de, www.elektropraktiker.de

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