Inhaltsverzeichnis
- Tipp 1: Offene Kommunikation mit der Bank
- Tipp 2: Liefer- und Zahlungskonditionen bei Liquiditätsengpässen optimieren
- Tipp 3: Forderungsmanagement verbessern
- Tipp 4: Leasing statt Kauf bei Liquiditätsengpässen
Tipp 1: Offene Kommunikation mit der Bank
Banken spielen bei der Liquidität eine entscheidende Rolle, da i. d. R. diese oder andere Geldinstitute den Unternehmen ihre finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Fallen im Rahmen der Finanz- und Liquiditätsplanung der Unternehmen mittel- oder kurzfristig mögliche Engpässe auf, sollten Unternehmen so früh wie möglich auf die Problematik reagieren und das Gespräch mit ihrer Bank suchen. Dafür ist eine ausreichend ausgebaute und offene Kommunikation zwischen Unternehmen und Bank notwendig, um eine geeignete Strategie entwickeln zu können, wie beide mit den Liquiditätsengpässen weiterverfahren sollen.
Ist ein Termin zwischen Bank und Unternehmen ausgemacht, ist es für beide Parteien hilfreich, wenn die Unternehmen bereits vorab belastbare Unterlagen wie Planungsdokumente o. Ä. zusammengestellt haben. Mithilfe der Unterlagen können die Unternehmen Eigeninitiative zeigen, indem auch sie der Bank Ideen liefern, wie sie den Engpässen entgegenwirken wollen und welche vorbeugenden Maßnahmen zukünftig von Unternehmensseite aus geplant sind. Dadurch ist eine effizientere Lösung der akuten Liquiditätsprobleme möglich.
Tipp 2: Liefer- und Zahlungskonditionen bei Liquiditätsengpässen optimieren
Sowohl die Liefer- als auch die Zahlungskonditionen von Unternehmen beeinflussen deren Liquidität, da sie den Rahmen für Zahlungen von Kunden und anderen Vertragspartnern festlegen. Deshalb kann den Unternehmen eine Anpassung der Konditionen bei Liquiditätsengpässen helfen.
Innerbetriebliche Zahlungskonditionen anpassen
Unternehmen definieren ihre innerbetrieblichen Zahlungskonditionen z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder anderen Vertragsbedingungen. Zu den Konditionen gehören unter anderem:
- Zahlungsfristen
- Skonti
- Anzahlungen
Passen Unternehmen ihre Zahlungskonditionen entsprechend an, wenn eventuelle Liquiditätsengpässe drohen, können sie finanzielle Schwierigkeiten wie Liquiditätsprobleme reduzieren. Allerdings dürfen Unternehmen ihre AGB und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden oder anderen Vertragspartnern nicht verändern, solange diese Verträge noch rechtlich gültig und bindend sind. Außerdem müssen sie die gesetzlichen Mindestangaben bei der Änderung ihrer Zahlungskonditionen beachten.
Der Gesetzgeber macht den unterschiedlichen Gesellschaftsformen bindende Vorgaben zu z. B. Finanzierung, Bilanzierung und Besteuerung, an welche sich die Geschäftsleitungen halten müssen. Das Praxishandbuch „Das GmbH-Recht“ enthält alle aktuellen rechtlichen Vorgaben, an die sich GmbH-Geschäftsführer halten müssen und unterstützt diese kompetent im Geschäftsalltag.
Bundling nutzen
Experten empfehlen Unternehmen, ihre Zahlungskonditionen nicht einfach zu verschlechtern und Preise nur behutsam anzupassen, um Liquiditätsengpässe zu umgehen und mehr Geld von den Vertragspartnern zu erhalten. Vielmehr verweisen sie z. B. auf das Prinzip des „Bundling“, die Bündelung von zwei oder mehr Leistungen bzw. Produkten zu einem Paket, welches die Unternehmen zu einem Gesamtpreis anbieten. Dadurch ist die Vergleichbarkeit mit Konkurrenzangeboten für die Kunden schwieriger, was die Gefahr reduziert, dass diese aufgrund der veränderten Zahlungskonditionen Produkte von anderen Anbietern kaufen.
Preise nachverhandeln
Um Liquiditätsengpässe zu bekämpfen, können Unternehmen auch bereits beschlossene Preise nachverhandeln. Vor allem wenn die Konkurrenz entsprechende Produkte oder Dienstleistungen anbietet, kann ein Nachverhandeln der Preise sinnvoll sein. Jedoch sollten die Unternehmen hierbei mit größter Sensibilität und Taktgefühl vorgehen, um z. B. vertrauensvolle Verhältnisse zu Stammkunden oder Schlüssellieferanten nicht zu gefährden. Transparenz und Sachkenntnis sind die Basis für eine erfolgreiche Nachverhandlung von Preisen.
Tipp 3: Forderungsmanagement verbessern
Vor allem bei Liquiditätsengpässen sind ausstehende Zahlungsforderungen eine zusätzliche Belastung. Deshalb ist es sinnvoll, das eigene Forderungsmanagement an die gegebene Situation anzupassen und so schneller an das noch fehlende Geld zu kommen. Zu diesem Zweck ist es für Unternehmen sinnvoll, ihr Inkasso- und Mahnwesen aufzubessern. Folgende Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang empfehlenswert:
- Bonitätsprüfung als Vorkehrung
Um eventuelle Probleme mit späteren Zahlungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, ist es für Unternehmen ratsam, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Gerade bei größeren Summen lassen sich damit häufig später auftretende Schwierigkeiten mit noch offenen Zahlungen vermeiden. Unternehmen können sich Wirtschaftsauskunftsverbänden anschließen, um Informationen zu Bonitätsprüfungen zu erhalten.
- EDV optimieren
Viele Unternehmen nutzen bereits Software zur Mahnbuchhaltung. Diese Programme können tägliche Auswertungen erstellen, mit denen die Unternehmen auf einen Blick erkennen, welche Forderungen noch offen sind. So ermitteln sie Außenstände früher, können das noch nicht eingereichte Geld schneller einfordern und damit ihre Liquidität erhöhen.
- Konsequentes Handeln bei Mahnungen
Je nach Liefer- und Zahlungskonditionen bestimmen Unternehmen ihre geltenden Zahlungsfristen und den Zeitpunkt, ab wann mit einer Mahnung zu drohen ist. Kommt es zur Notwendigkeit, dem Kunden oder Vertragspartner ein Mahnschreiben zu schicken, sollten Unternehmen nicht vor ihrem Recht zurückschrecken und eine entsprechende Mahnung versenden. Dabei sollten diese zwar auf eine höfliche Formulierung achten, bei weiteren notwendigen Mahnungen jedoch konsequenter werden und mit juristischen Schritten drohen. Das ist notwendig, um das noch fehlende Geld zu erhalten und die Gefahr von Liquiditätsengpässen zu verringern.
Ein Mahnschreiben könnte wie folgt formuliert sein:
Sehr geehrte Damen und Herren, die unten aufgeführten Posten stehen auf Ihrem Konto noch offen. Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag in den nächsten Tagen. Freundliche Grüße, |
- Einschalten von Inkasso-Unternehmen
Falls Unternehmen noch offene Forderungen haben, bei denen sie nicht in absehbarer Zeit mit einer Begleichung der Forderung rechnen können, besteht die Möglichkeit, Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, die diese Forderungen aufkaufen. Je nach Realisierungschancen ist das mit einem Abschlag von 40 % bis 70 % möglich. So können die Unternehmen schneller an das fehlende Geld kommen und Liquiditätsprobleme leichter beheben.
Tipp 4: Leasing statt Kauf bei Liquiditätsengpässen
Anstatt des Kaufs kann auch das Leasing von Gütern sinnvoll sein. Hierbei zahlen die Unternehmen für die im Leasingvertrag festgelegte Dauer einen festen (meist monatlichen) Betrag und geben den geleasten Gegenstand nach Ablauf des Vertrags entweder an den Eigentümer zurück oder kaufen ihn auf. So lassen sich so nahezu alle Güter des Anlagevermögens beschaffen.
Dadurch sparen sich Unternehmen die finanziellen Mittel, die sie für den Kauf der Güter aufbringen müssten und sind liquider, was möglichen Liquiditätsengpässen entgegenwirkt. Außerdem kann Leasing aus steuerlicher Sicht interessant sein, denn die Leasingraten sind im Idealfall in voller Höhe monatlich absetzbare Kosten des Leasingnehmers. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dem Leasinggeber das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt zuzurechnen ist. Ist das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuzurechnen, darf dieser die Leasingraten nicht als Betriebsausgaben absetzen.
Es gibt es keine pauschale Regelung, mit der Unternehmen feststellen können, wann Kauf oder Leasing die bessere Finanzierungsmethode ist. Vielmehr müssen die Unternehmen folgende Punkte bei ihrer Wahl berücksichtigen:
- wirtschaftliche Effizienz
- steuerliche und preisbezogene Aspekte
- individuelle Besonderheiten der Leasinggegenstände
- grundsätzliche Vor- und Nachteile von Leasing und Kauf
Kauf – Vorteile | Leasing – Vorteile |
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Kauf – Nachteile | Leasing – Nachteile |
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Neben den geläufigen Leasingmodellen (Operate-Leasing, Finance-Leasing) gibt es weitere Leasing-Varianten, wie z. B. das Sale-and-lease-back, bei dem die im Einsatz befindlichen gebrauchten Maschinen oder Anlagen an eine Leasinggesellschaft veräußert werden. So fließt der aus dem Verkauf resultierende Preis in das Unternehmen und erhöht die Liquidität.
Kommt für Unternehmen das Leasing in Betracht, ist es empfehlenswert vor Vertragsunterzeichnung einen Steuerberater hinzuzuziehen, da die steuerrechtlichen Vorgaben zum Leasing äußert komplex sind. Außerdem ist das Honorar eines Steuerberaters i. d. R. niedriger als die Steuerersparnis der Unternehmen durch die Angabe relevanter Betriebsausgaben in ihrer Steuererklärung.
Quellen: Das GmbH-Recht, Dokumentenmappe Fuhrparkmanagement