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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen – ein Überblick

© stokkete – stock.adobe.com

Der Bundesrat hat am 23. November dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals zugestimmt. Mit diesem Pflege-Sofortprogramm will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Berufsalltag des Pflegepersonals in der Alten- und Krankenpflege verbessern. Hier ein Überblick über die konkreten Neuerungen im PpSG.

Was ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)? 

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das am 01.01.2019 in Kraft tritt, geht die Große Koalition das Thema an, zu dem während der Bundestagswahlen einige Versprechungen gemacht wurden: Pflegekräfte in der Alten- und Krankenpflege sollen entlastet werden, indem sowohl die Personalausstattung als auch ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das Gesetz sieht einige Sofortmaßnahmen vor, von denen die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bereits ab 2020 profitieren werden.

Altenpflege: Konkrete Regelungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Mehr Pflegepersonal 

Jeder vollstationären Altenpflegeeinrichtung spricht das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mehr Pflegepersonal zu, um die Betreuung in der stationären Altenpflege zu optimieren. Insgesamt werden für die Altenpflege rund 13.000 Stellen zur Verfügung gestellt. Dieses Personal wird von der Krankenversicherung pauschal vollfinanziert.

Die Verteilung dieses zusätzlichen Pflegepersonals ist folgendermaßen gesplittet. Einrichtungen

  • mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Stelle.
  • mit 41 bis 80 Heimbewohnern bekommen eine ganze Stelle. 
  • mit 81 bis 120 Bewohnern können eineinhalb Stellen mehr besetzen. 
  • ab 120 Bewohnern werden zwei volle Stellen finanziert. 

Den Altenpflegeeinrichtungen steht es dabei frei, in diesem Rahmen auch Teilzeitstellen aufzustocken. 

Investitionen in Digitalisierung 

Neben der Aufstockung des Pflegepersonals zielt das PpSG darauf ab, Arbeitsprozesse in der ambulanten und stationären Altenpflege zu optimieren, um wiederum mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen. Mit dem Einsatz digitaler Technologien könnten die Pflegekräfte in z. B. im Bereich Pflegedokumentation enorm entlastet werden. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht deshalb vor, dass die Pflegeversicherung ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bei der Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung im beträchtlichen Umfang unterstützt. 

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hat nicht zuletzt deshalb zahlreiche Auswirkungen auf Alten- und Pflegeheime, weil andere Gesetze und Verordnungen dadurch verändert werden, u. a. das SGB XI und die Pflegesatzverordnung. Damit Einrichtungen von den neuen Regelungen voll profitieren, wird im „Praxishandbuch Pflegestärkungsgesetz“ ausführlich darauf eingegangen.

Krankenpflege: Jede zusätzliche Pflegekraft wird finanziert 

Aber auch in Krankenhäusern wird die Personalsituation mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verbessert: Künftig wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett von den Kostenträgern refinanziert. Damit wird das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte Pflegestellen-Förderprogramm über das Jahr 2018 hinaus weiterentwickelt und ausgebaut. 

Konkret heißt das für Krankenhäuser, dass folgende Ausgaben voll refinanziert werden: 

  • Jede zusätzliche Pflegekraft
  • Tarifsteigerungen 
  • Vergütung im 1. Ausbildungsjahr von Auszubildenden in der (Kinder-) Krankenpflege 

Sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege wird die Bundesregierung im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes außerdem Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Pflegekräfte zumindest zeitlich befristet fördern.

Woher sollen die ganzen Pflegekräfte kommen? 

Woher die ganzen Pflegekräfte kommen sollen, kann der Gesundheitsminister noch nicht beantworten. „Der erste Schritt ist es, diese Stellen zu finanzieren. Das machen wir jetzt", sagt er in einem Video auf der Seite des Gesundheitsministeriums. Im zweiten Schritt soll in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und den Pflegeverbänden mehr Pflegepersonal gefunden und der Beruf wieder attraktiver für die nachfolgenden Generationen gestaltet werden. (juse)

Quellen: AOK Bundesverband, Bundesministerium für Gesundheit 

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Pflege Pflegequalität

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