Ausrichtung der neuen Maßstäbe und Grundsätze für die vollstationäre Pflege
Die neu erschienenen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege legen auf 16 Seiten dar, wie die Pflegequalität in vollstationären Pflegeeinrichtungen sichergestellt werden soll.
In der Präambel der MuG weisen die Autoren ausdrücklich darauf hin, dass es um die Qualität der körperbezogenen Pflegemaßnahmen der pflegerischen Betreuung sowie um Unterkunft und Verpflegung geht und nicht um Ziele wie Umsatz oder Gewinn. Was genau Pflegeeinrichtungen berücksichtigen müssen, um die geforderte Pflegequalität zu erreichen, führt die Software „Die MDK-Prüfanleitung“ aus. Insbesondere betroffen von den Änderungen der MuG sind die Pflegeplanung und die Pflegedokumentation. Für diese Qualitätsfaktoren wurde das Strukturmodell der Entbürokratisierung berücksichtigt.
Um Beauftragten für das Qualitätsmanagement in Pflegeeinrichtungen die Aufrechterhaltung der Pflegequalität zu erleichtern und zeitraubende Recherchen zu neuen Entwicklungen auf diesem Gebiet zu ersparen, gibt es die Fachzeitschrift „QM-PRAXIS in der Pflege inklusive Hygiene aktuell“.
Darstellung der Pflegequalität anhand von Daten aus indikatorengestütztem Verfahren und Prüfergebnissen des MDK
Der Qualitätsausschuss Pflege wurde im Jahr 2016 vom Gesetzgeber damit beauftragt, ein neues Prüfverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Qualitätsdarstellung anhand von Pflegenoten zu erarbeiten, nachdem die Aussagekraft von Pflegenoten seit Langem in der Kritik gestanden war. Folglich stützt sich das neue Prüfverfahren auf sog. Qualitätsindikatoren.
Dieses sog. indikatorengestützte Verfahren wird in den neuen MuG zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität herangezogen. Vorgesehen ist, dass vollstationäre Einrichtungen mittels dieses indikatorengestützten Verfahrens Qualitätsdaten über ihre Bewohner ermitteln und diese ab September 2019 an die unabhängige Datenauswertungsstelle (DAS) übermitteln.
Diese von den Einrichtungen ermittelten Qualitätsdaten sowie die Prüfergebnisse des MDK bilden künftig die Basis für die Darstellung der Pflegequalität in vollstationären Einrichtungen, die Verbraucher öffentlich im Internet einsehen können. Damit werden die Pflegenoten endgültig abgelöst.
Quellen: „QM-PRAXIS in der Pflege inklusive Hygiene aktuell“, „Die MDK-Prüfanleitung“, Verein Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege e. V., MDS