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Pflegenoten ade – Pflegeeinrichtungen sollen noch 2019 nach Qualitätsindikatoren bewertet werden

© Mediaparts – stock.adobe.com

Die Qualität von Pflegeeinrichtungen mit Pflegenoten zu bewerten, hat sich als unwirksam herausgestellt: Trotz offensichtlichen Qualitätsdefiziten liegt der Notendurchschnitt bei unrealistischen 1,2. Die bisherige Prüfmethode hat zu wenig Aussagekraft und bildet nicht ab, wie es den Heimbewohnern tatsächlich geht, bemängeln die Kritiker. Deshalb soll noch 2019 ein neues Prüfverfahren eingeführt werden, das sich auf Qualitätsindikatoren stützt. Ein Überblick.

Neues Prüfverfahren: Ergebnisqualität rückt in den Vordergrund 

Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 hagelt es Kritik an den Pflegenoten: Sie tragen weder dazu bei, dass Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen eine bessere Orientierung bei der Wahl eines Pflegeheims erhalten, noch ist es Pflegeeinrichtung anhand der Prüfungsergebnisse möglich, sich zu verbessern.

Der Qualitätsausschuss Pflege hat deshalb das Institut für Pflegewissenschaften an der Universität Bielefeld und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen aus Göttingen damit beauftragt, Vorschläge für ein neues Qualitätsprüfsystem zu erarbeiten.

Die Lösung soll die Überprüfung anhand von Qualitätsindikatoren sein: Im 600-seitigen Abschlussbericht des Projekts, der im Oktober 2018 vorgelegt wurde, werden Verfahren und Instrumente zur Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung beschrieben. Und eins wird deutlich: Während in der aktuellen Prüfsystematik die Strukturqualität sehr stark gewichtet wurde, wird der Umfang im neuen Prüfverfahren reduziert und die Prüfung beim Bewohner stark in den Vordergrund gerückt.  

Die drei Standbeine der neuen Prüfsystematik 

Das neue System zur Qualitätsbewertung von Pflegeeinrichtungen stützt sich insbesondere auf drei Säulen: 

1. Interne Qualitätsindikatoren für Ergebnisqualität 

Die geplante Prüfsystematik stärkt die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen: Die Ergebnisqualität anhand der Indikatoren wird von den Einrichtungen selbst erhoben. Bei dieser Erhebung handelt es sich um eine Vollerfassung, die alle sechs Monate stattfinden soll. Hier spielen Qualitätsindikatoren wie die Unterstützung bei der Mobilität oder in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen eine Rolle. 

Die Ergebnisse dieser Erhebung werden ähnlich den Qualitätsindikatoren in Krankenhäusern an eine Datenauswertungsstelle übermittelt, wo sie einer statistischen Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Außerdem prüft der MDK bei der externen Qualitätsüberprüfung die Daten nochmals hinsichtlich ihrer Plausibilität. 

2. Externe Qualitätsüberprüfung durch den MDK 

Die Wissenschaftler schlagen in ihrem Bericht vor, das Prüfverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durch erweiterte Prüfinhalte zu verbessern und auch hier den Fokus verstärkt auf die bewohnerbezogene Versorgungsqualität zu richten. Das heißt, dass auch der MDK künftig insbesondere Qualitätsindikatoren wie die Unterstützung bei der Mobilität etc. und weniger Aspekte wie das interne Qualitätsmanagement bewerten wird.

Geplant ist, dass die Pflegeeinrichtungen ab November 2019 nach dem neuen Prüfverfahren „benotet“ werden. 

3. Pflegeeinrichtungen geben Informationen freiwillig weiter

Auf freiwilliger Basis können Pflegeeinrichtungen weitere Informationen als die, die sich aus den ersten zwei Schritten ergeben, nach außen tragen, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weitere Unterstützung bei der Wahl eines Pflegeheims zu geben. Dazu kann die Nennung der personellen und strukturellen Angebote in der Pflegeeinrichtung zählen. Bietet eine Einrichtung z. B. kultursensible Pflege an, sollte sie das vermitteln. 

Ausblick auf das neue Verfahren der MDK-Prüfung 

Die Wissenschaftler benennen in ihrem Bericht folgende wesentliche Neuerungen und Änderungen für das Prüfverfahren:

  • Die Ergebnisse der indikatorengestützten Qualitätsbeurteilung werden in die Prüfung einbezogen.
  • Die Ziehung der Stichprobe muss ermöglichen, die Qualität nicht nur oberflächlich zu bewerten und die Plausibilität wirklich einschätzen zu können.
  • Die Prüfinhalte und Qualitätsaspekte werden neu festgelegt.
  • Die Vorgehensweise muss sich ändern, um den Anforderungen zu genügen.
  • Die Bewertungssystematik ist qualitativ gestaltet.

Für die Prüfer bedeutet es, dass auch sie umdenken und erst einmal in dem neuen Prüfverfahren geschult werden müssen. Sie müssen u. a. in der Lage sein, bei Fehlern in der Ergebniserfassung die entsprechende Relevanz einschätzen zu können.

Das Bewertungssystem soll künftig vier Stufen umfassen: 

  1. Keine Auffälligkeiten oder Defizite 
  2. Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für den Bewohner erwarten lassen
  3. Defizite mit Risiko negativer Folgen für den Bewohner
  4. Defizite mit eingetretenen negativen Folgen für den Bewohner  

Pflegeeinrichtungen, die sich frühzeitig auf die neue Prüfmethodik vorbereiten wollen, nutzen am besten die Software „Die MDK-Prüfanleitung“, die sie dabei unterstützt.

GKV-Spitzenverband sieht noch Verbesserungspotenzial 

Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, sich für Nachbesserungen des geplanten Prüfsystems einzusetzen: „Der Vorschlag der Wissenschaftler differenziert nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes nicht ausreichend zwischen guter, mittelmäßiger und schlechter Qualität“, heißt es in der Dezember-Ausgabe des E-Magazins des GKV-Verbandes. 

Zudem kritisieren die Experten, dass der Vorschlag zur Darstellung der Qualitätsergebnisse nicht verbraucherfreundlich sei. So müssten laut GKV-Spitzenverband die Verbraucher mehr als 20 Seiten durcharbeiten, um sich ein vollständiges Bild von der Pflegeeinrichtung machen zu können. „Der Qualitätsausschuss Pflege wird daher einen weiteren Auftrag vergeben, um eine für Verbraucher handhabbare Darstellung der Qualitätsergebnisse zu bekommen.“

Quelle: „Die MDK-Prüfanleitung“, GKV-Spitzenverband 

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Pflege Pflegequalität

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