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"Psychotherapeuten können seit April 2018 medizinische Rehabilitation und Soziotherapie verordnen"


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Der KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, dass psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ab dem 1. April 2018 medizinische Rehabilitation und Soziotherapie verordnen und abrechnen können. Das sind die entsprechenden GOP.

So rechnen Psychotherapeuten Reha und Soziotherapie ab

Wie die KBV berichtet, wird das Ausstellen der Verordnung für alle abrechnungsberechtigten Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten extrabudgetär vergütet. Konkret wird nach den folgenden GOP abgerechnet:

Soziotherapie

Für die Erst- und Folgeverordnung einer Soziotherapie erhalten Psychotherapeuten jeweils 17,90 Euro, was 168 Punkten entspricht. Sowohl Erst- als auch Folgeverordnung erfolgen über das Formular 26. 

Die Erstversorgung können Psychotherapeuten über die Gebührenordnungsposition (GOP) 30810 abrechnen. In dieser Leistung enthalten ist das Ausstellen der Verordnung, aber auch beispielsweise die Unterstützung durch den Arzt bei der Auswahl der geeigneten Soziotherapie.  

Für die Abrechnung der Folgeversorgung ist die GOP 30811 vorgesehen. Der Psychotherapeut muss hierbei u. a. den soziotherapeutischen Behandlungsplan überprüfen und anpassen. Weiterhin gehört es zu seinen Aufgaben, den Therapieverlauf abzustimmen und zu beobachten. 

Wie Sie als Psychotherapeut alle Möglichkeiten bei der Abrechnung voll ausschöpfen, zeigt die Software „Arbeitshilfen zur neuen Psychotherapie-Richtlinie“

Medizinische Rehabilitation 

Leistungen zur Rehabilitation dürfen Psychotherapeuten nur bei bestimmten Diagnosen verordnen. So dürfen Leistungen, für die die Rentenversicherung zuständig ist, weiterhin nicht verordnet werden. Vergütet wird die Verordnung einer Reha mit 32,18 Euro bzw. 302 Punkten. Sie erfolgt über die GOP 01611 und auf dem Formular 61. 

Quelle: KBV

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Psychotherapie EBM Abrechnung

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