Definition: GISCODE
GISCODE ist ein Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU. Ist auf einem Reinigungsprodukt ein GISCODE angegeben, können Reinigungskräfte und ihre Arbeitgeber unter www.wingis-online.de nachschauen, wie gesundheitsschädlich die enthaltenen Gefahrstoffe sind.
GISCODE: BG BAU will sich stärker engagieren
Nachdem bekannt ist, dass Reinigungschemikalien zu gesundheitlichen Beschwerden bei Reinigungskräften führen können, will sich die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stärker mit dieser Problematik auseinandersetzen. Konkret heißt das, dass die BG BAU ihr Gefahrstoff-Informationssystem (GISBAU) auf Reinigungsprodukte ausweiten und in der Bau- und Reinigungsbranche populärer machen will. „Auch wenn nur wenige solcher Erkrankungen im Reinigungsgewerbe als Berufskrankheiten gemeldet werden, gehen wir als BG BAU der Sache nach“, sagte Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, am 31. Oktober 2018 in Berlin.
Die BG BAU, bei der die meisten Gebäudereiniger gesetzlich unfallversichert sind, will erreichen, dass künftig nur solche Produkte für die Gebäudereinigung verwendet werden, die mit dem Gefahrstoff-Informationssystem-Code (GISCODE) gekennzeichnet sind. Auf lange Sicht will die Berufsgenossenschaft mehr über die Auslöser der Atemwegserkrankungen bei Gebäudereinigern untersuchen und anhand der Ergebnisse Reinigungstätigkeiten sicherer machen.
Wie schädlich Reinigungsmittel für Atemwege und Haut tatsächlich sind, zeigt der NDR im folgenden Video:
Quelle: NDR Ratgeber, YouTube
Reinigungsfirmen sollen Gefahren für Gebäudereiniger besser einschätzen können
Durch die Angabe eines GISCODES auf dem Reinigungsprodukt erkennen Arbeitgeber der Reinigungsbranche leichter, bei welchen Reinigungsmitteln, welche Art von Gesundheitsgefährdung für ihre Mitarbeiter besteht. Auf dieser Grundlage können sie besser einschätzen, ob das Reinigungsmittel durch ein anderes – weniger gesundheitsschädliches – ausgetauscht werden kann und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll wären. Neben der Verbesserung des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten sparen sich Reinigungsfirmen mit GISCODE viel Aufwand und Zeit.
Denn das GISCODE-System erleichtert den Arbeitgebern auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung, die sie vor Tätigkeitsbeginn verpflichtend durchführen müssen. Weitere Hilfestellung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung erhalten Unternehmen im Gebäudereiniger-Handwerk im „Handbuch Gebäudereinigung“. Sollten dabei individuelle Fragen auftauchen, können Käufer unseren kostenlosen Expertenservice nutzen.
Weitere Pflichten von Reinigungsfirmen hinsichtlich Gefahrstoffen
Arbeitgeber, deren Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen– in der Reinigungsbranche sind diese insbesondere in Reinigungs-, Desinfektions- und Bleichmitteln enthalten –, sind außerdem verpflichtet, über die Gefahren, die von diesen Chemikalien ausgehen, zu informieren. Sie müssen:
- Innerbetrieblich ein Gefahrstoffverzeichnis aushängen, das immer aktuell gehalten wird und in dem u. a. die Reinigungsprodukte sowie deren Jahresverbrauch aufgeführt sind.
- Sicherheitsdatenblätter der Hersteller vorhalten.
- Betriebsanweisungen zum Umgang mit den vorhandenen Gefahrstoffen erstellen.
- Mitarbeiter jährlich hinsichtlich des Arbeitsschutzes unterweisen.
Zudem muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Reinigungsmittel in Behältern aufbewahrt werden, die eine Verwechslung unmöglich machen.
Quellen: BG BAU, „Handbuch Gebäudereinigung“