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"Weihnachtsbeleuchtung – LED-Lichterketten sind sicher und sparen Kosten"


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Weihnachten ohne Weihnachtsbeleuchtung wäre nur halb so stimmungsvoll. Doch so schön sie auch ist, so gefährlich kann sie werden, wenn Lichterketten Sicherheitsmängel aufweisen. Worauf Hausmeister bei der Weihnachtsbeleuchtung für außen und innen achten müssen.

Weihnachtsbeleuchtung: So finden Sie eine sichere Lichterkette

Immer wieder kommt der TÜV beim Testen von weihnachtlichem Lichterschmuck zu erschreckenden Ergebnissen: Von vielen Leuchtmitteln geht Stromschlag- oder Verbrennungsgefahr aus. Teilweise konnten die Tester die Kabel einer Lichterkette so aus der Fassung lösen, dass es bei einer Berührung zum direkten Kontakt mit 230 V Spannung kam. Ein Modell erhitzte sich sogar auf 240 °C. 

Deshalb ist es dringend ratsam, nur solche Lichterketten oder Figuren zu kaufen, die mindestens die CE-Kennzeichnung tragen. Noch besser wäre ein Prüfzeichen eines seriösen, unabhängigen Instituts, etwa ein GS-Zeichen oder eine VDE-Kennzeichnung

Lichterketten für außen tragen das Siegel IP 44 

Weihnachtsbeleuchtung, die im Außenbereich angebracht werden soll, muss das Siegel "IP 44" tragen. So deklarierte Leuchten stellen auch beim Kontakt mit Feuchtigkeit kein Sicherheitsrisiko dar. Auf keinen Fall dürfen Lichterketten für den Innenbereich außen genutzt werden. Diese sind nicht gegen Nässe isoliert und können Schäden verursachen.

Außerdem sollten Hausmeister darauf achten, dass die Modelle für den Außenbereich mit einem Rundstecker ausgestattet sind, der die komplette Steckdose abdeckt. Defekter Weihnachtsschmuck gehört ausnahmslos in den Müll.

LED-Weihnachtsbeleuchtung spart Strom und ist sicherer

Empfehlenswert sind LED-Leuchten. Sie sind nicht nur sicherer im Betrieb, sondern reduzieren die Kosten bis zu 90 % im Vergleich zu früher verwendeten Glühlämpchen. 

Es gibt LED-Lichterketten, die Sie im Innen- wie auch im Außenbereich verwenden können. Manche Modelle eignen sich aufgrund der geringen Wärmeentwicklung zudem für eine Befestigung an Bäumen und Sträuchern. Immer beliebter werden auch LED-Kerzen. Sie brennen auf Knopfdruck mehrere Stunden lang und schalten sich von selbst wieder aus. Auf Wunsch schalten sie sich am nächsten Tag zur gleichen Zeit wieder ein. 

Weihnachtsbeleuchtung: Verzichten Sie auf stark blinkende Lichterketten 

Bei der Anbringung von Weihnachtsbeleuchtung müssen Sie als Hausmeister Fingerspitzengefühl beweisen. Denn neben den Sicherheitsaspekten müssen Sie auch Rücksicht darauf nehmen, dass sich Anwohner oder gar die Beschäftigten in Ihrer Behörde oder Ihrem Unternehmen gestört fühlen könnten. Verzichten Sie generell auf blinkende Lichterketten und Figuren. Diese sind nicht nur störend, sondern können bei empfindlichen Menschen sogar epileptische Anfälle auslösen.

Doch wie hell darf so eine Weihnachtsbeleuchtung eigentlich sein? Als Richtlinie kann grundsätzlich gelten, dass Lämpchen, Lichterketten und Co. die ortsübliche Beleuchtung nicht überschreiten dürfen. Erkunden Sie sich, ob in der Stadt- oder Gemeindesatzung verbindliche Vorschriften zur Weihnachtsbeleuchtung festgeschrieben wurden. Entsprechende Vorgaben können zudem im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz enthalten sein. 

In Deutschland muss oft mindestens die Nachtruhe eingehalten werden. Das heißt: Zwischen 22 und 6 Uhr sollte die Weihnachtsbeleuchtung aus sein. Eine Zeitschaltuhr hilft in diesem Fall weiter. 

Rechtliche Vorgaben und technische Details für den Hausmeister 

Nicht nur bei der Auswahl der Weihnachtsbeleuchtung tragen Hausmeister viel Verantwortung und müssen sich immer genau an aktuelle Bestimmungen halten und geltende technische Regeln umsetzen. Denn kommt es zu hohen Schäden, können sie bei Nicht-Einhaltung im schlimmsten Fall sogar haftbar gemacht werden.

Damit Ihnen das nicht passiert, gibt es das Handbuch "Das 1x1 für den Hausmeister". Es beinhaltet alle Pflichten, Vorgaben, rechtliche Grundlagen sowie technische Details, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit benötigen. Profitieren Sie zudem von zahlreichen Praxistipps. 

Quelle: Der Hausmeister, Ausgabe Oktober 2017

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