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Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert in §§ 14 ff. die Pflichten des Ausbildenden. Sie gelten für die gesamte Ausbildungsgestaltung im Betrieb und betreffen u. a. das Freistellen der Auszubildenden für die Berufsschule und Prüfungen sowie das Ausstellen von Zeugnissen. Daher sollten sich Ausbildende genau über ihre Pflichten informieren. [Mehr lesen]
Form und Inhalt des Ausbildungsvertrags sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Danach muss der Vertrag bestimmte Mindestangaben enthalten, etwa zur zeitlichen Gliederung der Ausbildung, zur Anzahl an Urlaubstagen oder zum Umgang mit Überstunden. Das ist sowohl für die Ausbildungsbetriebe als auch für die Auszubildenden und ihre Eltern wichtig zu wissen. Deshalb klären wir die Frage: Welche Inhalte muss ein Ausbildungsvertrag enthalten? [Mehr lesen]
Auch ein unterschriebener Ausbildungsvertrag kann aus unterschiedlichen Gründen gekündigt werden – sei es vom Arbeitgeber oder den Auszubildenden. In jedem Fall müssen die Beteiligten formale und rechtliche Vorgaben beachten, wenn sie einen Ausbildungsvertrag kündigen wollen, sei es z. B. die Kündigungsfrist oder Form der Kündigung. [Mehr lesen]
Am 1. März 2024 tritt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Mit dem dazugehörigen Gesetzespaket sollen ausländische Fachkräfte künftig leichter nach Deutschland kommen können, u. a. anhand eines Punktesystems. Welche Neuerungen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommen jetzt auf deutsche Unternehmen zu und für wen gelten sie im Detail? [Mehr lesen]
Ist eine Krankschreibung nach Kündigung zulässig? Theoretisch ja. Praktisch können Arbeitgeber die Bescheinigung anzweifeln, z. B. wenn sie exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reicht. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Worauf ist also zu achten, wenn eine Krankschreibung nach Kündigung ausgestellt wird? Besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung? Und wie sieht es mit Resturlaub aus? [Mehr lesen]
Im April 2024 wird das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geändert. Dabei sinkt u. a. die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende beim Anspruch auf Elterngeld. Sowohl Erziehungsberechtigte als auch Arbeitgeber sollten sich über die aktuellen Vorgaben des BEEG informieren, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen. [Mehr lesen]