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"Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze mit Prämien für Ausbildungsbetriebe"


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Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze mit Prämien für Ausbildungsbetriebe

© auremar – stock.adobe.com

Viele Ausbildungsbetriebe können aufgrund der Corona-Krise ihre Auszubildenden nicht halten oder keine neuen Ausbildungsplätze anbieten. Um dieser gerade für die jungen Menschen negativen Entwicklung entgegenzuwirken, gibt es das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Seit dem Ausbildungsjahr 2020/2021 können Ausbildungsbetriebe Prämien und Zuschüssen beantragen.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Kerninhalte 

Das Bundesbildungsministerium will mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ die Zukunft von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden schützen. Denn die Auszubildenden von heute werden die Fachkräfte von morgen sein. Seit Juni bzw. November 2020 können von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verschiedene Prämien bzw. Zuschüsse mit unterschiedlichen Zielen beantragen: Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder Übernahmeprämie. 

Ausblick: Noch für März 2021 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen „Pakt für Ausbildung“ bzw. einen Schutzschirm für Auszubildende angekündigt, der höhere Prämien für Ausbildungsverhältnisse, die ab Juni 2021 beginnen, und für Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten in Aussicht stellt. 

Was fördern die Ausbildungsprämien? 

Das Programm verfolgt mit den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten folgende Ziele: 

  • Ausbildungsprämie → Ausbildungsplätze erhalten 
  • Ausbildungsprämie plus → zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen 
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung → Kurzarbeit bei Auszubildenden vermeiden 
  • Übernahmeprämie → Übernahme bei Insolvenzen fördern 

Pro Ausbildungsvertrag können berechtigte Ausbildungsbetriebe eine der Prämien beantragen. Die Prämien sind jedoch nicht mit anderen Förderungen kombinierbar, die die gleichen Zwecke verfolgen. 

Wer hat Anspruch auf Ausbildungsprämien?

Dieses Bundesprogramm unterstützt Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die

  • in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden;
  • in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufegesetz-, Krankenpflegegesetz und/oder Altenpflegegesetz ausbilden;
  • in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen ausbilden, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind. 

Ausblick: Setzt der Bundesarbeitsminister seinen Schutzschirm durch, können ab Juni 2021 auch Betriebe gefördert werden, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen – und zwar im Rahmen der Übernahmeprämie. Voraussetzung ist, dass der Betrieb einen Auszubildenden von einem Ausbildungsbetrieb übernimmt, der aufgrund der Corona-Krise insolvent gegangen ist. 

Wie hoch sind die Prämien, die Ausbildungsplätze sichern sollen? 

Ausbildungsbetriebe, die von der Corona-Krise erheblich betroffen sind und im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 dennoch nicht weniger Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossen haben bzw. abschließen, erhalten Prämien bzw. Zuschüsse in folgender Höhe: 

  • Ausbildungsprämie → einmalig 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag 
  • Ausbildungsprämie plus → einmalig 3.000 Euro je zusätzlichem Ausbildungsvertrag

Die Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämie plus werden nach bestandener Probezeit ausgezahlt und gelten nur für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Zeitraum 24.06.2020 bis 15.02.2021 begonnen haben. 

Alle Informationen zur Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus finden Ausbildungsbetriebe auf der themenspezifischen Seite der Agentur für Arbeit. Auf dieser Seite können sie sich gleich die benötigten Dokumente herunterladen, um die Ausbildungsprämie zu beantragen. 

  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung → monatlich 75 Prozent der Ausbildungsvergütung

Welche Voraussetzung dafür erfüllt sein müssen, können Ausbildungsbetriebe auf der entsprechenden Seite der Agentur für Arbeit genauer nachlesen können. Um den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, der rückwirkend gezahlt wird, zu beantragen, müssen sie eine Anzeige machen. Das entsprechende Dokument können sie auf der genannten Seite herunterladen. 

  • Übernahmeprämie für sog. Insolvenzlehrlinge → einmalig 3.000 Euro

Die Übernahmeprämie fördert Ausbildungen, die zwischen dem 01.08.2020 und dem 30.06.2021 fortgesetzt werden. Weitere Informationen sind auf der Seite der Agentur für Arbeit zur Übernahmeprämie nachzulesen. Diese Seite enthält entsprechende Dokumente, um die Übernahmeprämie zu beantragen. 

Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben  

Auch wenn die Corona-Krise Ausbildungsbetriebe und Auszubildende vor neue Herausforderungen stellt und sie zwingt, neue Wege zu gehen, dürfen beide Seiten ihre Rechte und Pflichten nicht aus dem Blick verlieren. Wird ein Azubi von einem neuen Betrieb übernommen, muss sichergestellt sein, dass ihn auch dort z. B. angemessene Arbeits- und Ruhezeiten erwarten. 

Um auch in schwierigen Situationen schnell zu agieren und die bestmöglichen Ausbildungsvoraussetzungen zu schaffen, können Ausbilder jederzeit auf das digitale Handbuch „Das neue Berufsbildungsrecht“ zurückgreifen. Es hält sie nicht nur immer auf dem neuesten rechtlichen Stand, sondern bietet Arbeitshilfen, die den Ausbildungsalltag deutlich erleichtern. 

Quellen: „Das neue Berufsbildungsrecht“, Agentur für Arbeit, BMBF

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