ATLAS-Ausfuhr
Aufgrund der europäischen und nationalen Gesetzgebung ist jeder Anmelder/Ausführer seit 01.07.2009 verpflichtet, seine Ausfuhranmeldung über das elektronische System ATLAS abzugeben. Diese IT-Plattform wird europaweit sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhrabwicklung genutzt.
Es gibt unterschiedliche Varianten, die Daten in das ATLAS-System einzugeben:
- per Internetausfuhranmeldung Plus (Software des deutschen Zolls)
- per ASP-Lösung (Software von Providern)
- per Inhouse-Lösung (Software von Providern firmenspezifisch angepasst)
Gerade für Unternehmen, die nur wenige Ausfuhranmeldungen im Monat haben, ist eine ASP-Lösung eine geeignete Variante. Hier gibt es z. B. die Software "AESimple".
Ein großer Vorteil für die Unternehmen: Sie müssen weder eine eigene BIN-Nummer beim Zoll noch ein ELSTER-Zertifikat beantragen. Da der Softwareanbieter als sogenannter Dezentraler Kommunikationspartner (DezKP) auftritt, muss die Anwendung nur installiert werden. Im Anschluss kann man sofort mit dem Ausfüllen der Ausfuhranmeldung beginnen.
Besonderheit: Die papiermäßige Ausfuhranmeldung bei technischen Störungen
Ist eine digitale Datenübermittlung aufgrund von temporären technischen Störungen im ATLAS-System nicht möglich, kann der Anmelder/Ausführer auf die Ausfuhranmeldung in Papierform zurückgreifen. Dann greift das sogenannte „Ausfallkonzept“ (oft auch als „Notfallverfahren“ bezeichnet). Dahinter steckt das „Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (EPAS)“.
Diese Form der Ausfuhranmeldung kommt allerdings nur infrage, wenn die Zollverwaltung oder der EDV-Provider einen Störfall bestätigt haben und beim Service Desk (zuständige Stelle für das ATLAS-System allgemein, Informationstechnikzentrum Bund) eine Masterticketnummer beantragt wurde.
Varianten der Ausfuhranmeldung
Ob eine mündliche oder schriftliche Ausfuhranmeldung beim Zoll abgegeben werden muss, hängt vom Warenwert und/oder Gewicht der Sendung ab.
- Mündliche/konkludente Ausfuhranmeldung: Bis zu einem statistischen Warenwert von 1.000 Euro/1.000 kg entfällt i. d. R. die schriftliche Anmeldung. Es reicht, wenn der Exporteur die Güter mündlich oder konkludent bei der Ausgangszollstelle an der Grenze deklariert. Meistens kommt es zur Abgabe einer konkludenten Ausfuhranmeldung. Der Warenwert wird dann mit einer Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung mit entsprechenden Werten belegt.
- Schriftliche Ausfuhranmeldung: Ab einem Sendungswert von mehr als 1.000 Euro/1.000 kg muss eine elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS abgegeben werden.
Quelle: "Zoll & Export 2018"