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"Dokumenteninkasso: Ablauf, Vorteile und Abgrenzung zum Dokumentenakkreditiv"


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Das Dokumenteninkasso ist eine Zahlungsbedingung im Export. Es ist ähnlich dem Dokumentenakkreditiv, verteilt die Vor- und Nachteile zwischen Verkäufer und Käufer jedoch ausgewogener.

Dokumenteninkasso: Ablauf

Beim Dokumenteninkasso handelt es sich genau betrachtet um eine Zug-um-Zug-Vereinbarung, die im Englischen als „Documents against Payment (D/P)“ bezeichnet wird. Der Ablauf ist dabei folgender: 

  1. Der inländische Verkäufer (Exporteur) und der ausländische Käufer vereinbaren für ihr Geschäft das Dokumenteninkasso als Zahlungsbedingung. 
  2. Nachdem der Exporteur die Ware versendet hat, übergibt er die Exportdokumente an seine Hausbank und erteilt einen Inkassoauftrag. 
  3. Die Hausbank des Exporteurs leitet diese Dokumente auf Weisung an die Bank des ausländischen Käufers weiter.
    Vorteil gegenüber dem Akkreditiv: Eine vorherige Dokumentenprüfpflicht durch die Exporteursbank, wie es bei Akkreditivgeschäften gängig ist, besteht hier nicht.
  4. Die Bank des ausländischen Käufers händigt die Dokumente nur gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises an den Käufer aus.
  5. Es erfolgt eine „Bezahlt-Meldung“ und die Überweisung des Gegenwerts an die Hausbank des Exporteurs. 
  6. Der Exporteur bekommt den bei seiner Hausbank eingegangenen Betrag auf sein Konto gutgeschrieben. 

Anstelle der Zahlung nach Aushändigung der Dokumente kann es zur Ausstellung und Akzeptierung eines Nach-Sicht-Wechsels durch den Kunden kommen. Das wäre dann die Zahlungsvariante „Documents against Acceptance (DA)“. Bei dieser Zahlungsvariante gewährt der Exporteur dem Importeur über die im Wechsel genannte Zahlungsfrist ein Zahlungsziel.

Vorteile des Dokumenteninkasso und Abgrenzung zum Akkreditiv

Während das unwiderrufliche Dokumentenakkreditiv aus Sicht der Zahlungssicherung eher den Verkäufer bevorteilt, verteilt das Dokumenteninkasso die Vor- und Nachteile deutlich ausgewogener. 

Zu beachten ist, dass beim Dokumenteninkasso die beteiligten Banken kein eigenständiges Zahlungsversprechen übernehmen. Dieses Sicherungselement, das die Besonderheit des Akkreditivgeschäfts ausmacht, liegt bei dieser Zahlungsvariante nicht vor. Es ist deshalb umso wichtiger, dass der Käufer dem Verkäufer ein erhebliches Maß an Vertrauen entgegenbringt oder weitere Sicherungselemente definiert wie die Hermes-Deckung, Bankgarantien des Käufers etc.   

Vorteil für Verkäufer und Käufer: Die Bankspesen sind regelmäßig deutlich niedriger als beim Akkreditivgeschäft. 

Quelle: „PC-gestützte Bearbeitung komplexer Zolldokumente“

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Export Akkreditiv

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