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Merkblatt: Datenschutz bei Bewerbungsunterlagen
Schon bei einer Bewerbung gilt das Datenschutzgesetz. Die Bewerberdaten, wie z.B. Anschreiben, Zeugnisse und Fotos, werden zu einer Verarbeitung (Prüfung der Qualifikation) an den zukünftigen Arbeitgeber übermittelt. Dadurch entsteht eine Informationspflicht zur Erhebung der Daten des Bewerbers. Dieser kann in Form eines Linkhinweises auf dem Bewerberportal oder der Stellenanzeige erfolgen.
Wie Sie rechtlich sicher mit Bewerbungsunterlagen umgehen, erfahren Sie in diesem Fachartikel.
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