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Hinweisgeberschutzgesetz
Mit der Umsetzung des HinSchG müssen alle juristischen Personen des Privatrechts und
insbesondere des öffentlichen Sektors, die jedenfalls mindestens über 50 Arbeitnehmer verfügen,
sowohl Meldekanäle als auch ein Verfahren für interne Meldungen sowie Folgemaßnahmen
installieren.
In unserem kostenlosen Fachartikel erfahren Sie, worauf Sie beim Einrichten solcher Kanäle achten müssen.
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