Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz: Maßnahmen, Dokumentation und Checkliste
30.07.2026 | S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Hohe Temperaturen können Beschäftigte körperlich und mental stark belasten. Arbeitgeber müssen Hitze deshalb systematisch in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Dabei kommt es nicht nur auf die Raumtemperatur an, sondern auch auf Sonneneinstrahlung, körperliche Arbeit, Luftfeuchtigkeit, Schutzkleidung und die Dauer der Belastung. Der Fachbeitrag zeigt, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz aufgebaut wird, welche Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip geeignet sind und was Betriebe dokumentieren sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Wann muss Hitze am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden?
- Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz: Diese Faktoren sind wichtig
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Schutzmaßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz nach dem TOP-Prinzip
- Konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz
- Was muss bei einer Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz dokumentiert werden?
- FAQ: häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz
Hinweis: Für die konkreten Anforderungen an die Raumtemperatur in Arbeitsräumen lesen Sie auch unseren Beitrag zur ASR A3.5: Raumtemperatur im Büro. Ob Beschäftigte bei großer Hitze einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, erläutern wir in unserem Beitrag „Hitzefrei bei der Arbeit“.
Wann muss Hitze am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden?
Die Gefährdungsbeurteilung soll alle relevanten Gefährdungen und Belastungen erfassen, die mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden sind. Dazu zählen auch klimatische Arbeitsbedingungen wie hohe Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung, hohe Luftfeuchtigkeit oder eine unzureichende Luftbewegung.
Eine Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz beziehungsweise die Überprüfung einer bestehenden Beurteilung ist insbesondere erforderlich oder sinnvoll, wenn:
- sich Arbeitsräume in den Sommermonaten stark aufheizen,
- Beschäftigte im Freien tätig sind,
- Dach-, Fassaden-, Straßen- oder Bauarbeiten durchgeführt werden,
- in Produktion, Küche, Lager oder Werkstatt zusätzliche Wärmequellen vorhanden sind,
- schwere körperliche Arbeit geleistet wird,
- Beschäftigte über längere Zeit hitzedichte oder wärmeisolierende persönliche Schutzausrüstung tragen müssen,
- sich Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten oder räumliche Bedingungen verändern,
- außergewöhnliche oder lang anhaltende Hitzeperioden erwartet werden.
Die Bewertung darf nicht auf einen einzelnen Temperaturwert reduziert werden. Ob eine Gesundheitsgefährdung entsteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere
- die Dauer der Belastung,
- die Schwere der Tätigkeit,
- die individuelle körperliche Verfassung und
- die vorhandenen Möglichkeiten zur Erholung.
Auch die Kombination mehrerer Belastungsfaktoren ist zu beachten. Eine mäßig hohe Temperatur kann bei schwerer körperlicher Arbeit, direkter Sonneneinstrahlung oder wärmeisolierender Schutzkleidung bereits zu einer erheblichen Beanspruchung führen.
Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz: Diese Faktoren sind wichtig
Für eine belastbare Gefährdungsbeurteilung müssen Verantwortliche die tatsächlichen Bedingungen vor Ort erfassen. Pauschale Annahmen für den gesamten Betrieb reichen in der Regel nicht aus. Die folgenden Fragen helfen dabei, die Wärmebelastung arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen zu beurteilen.
Arbeitsort und äußere Einflüsse |
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Tätigkeit und Arbeitsorganisation |
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Kleidung und persönliche Schutzausrüstung |
Notwendige persönliche Schutzausrüstung darf nicht allein deshalb abgelegt werden, weil sie die Wärmebelastung erhöht. In diesem Fall müssen die Expositionsdauer und die Arbeitsorganisation entsprechend angepasst werden. |
Besonders schutzbedürftige Beschäftigte
Besondere Aufmerksamkeit benötigen Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, einer Schwangerschaft, ihres Alters, bestimmter Medikamente oder einer fehlenden Hitzegewöhnung stärker belastet sein können.
Solche Umstände müssen vertraulich behandelt und im betrieblichen Einzelfall berücksichtigt werden. Dabei können eine arbeitsmedizinische Beratung, angepasste Tätigkeiten oder zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
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Schutzmaßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz nach dem TOP-Prinzip
Schutzmaßnahmen sind nach dem TOP-Prinzip auszuwählen: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen; personenbezogene Maßnahmen ergänzen diese. Ausschließlich auf das Verhalten der Beschäftigten zu setzen, reicht in der Regel nicht aus.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz müssen deshalb in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen überführt werden.
Beschäftigte müssen wissen, an wen sie sich bei Beschwerden wenden können, wann Arbeiten unterbrochen werden müssen und welche betrieblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen vorgesehen sind.
→ Unterweisungen sollten möglichst vor Beginn der warmen Jahreszeit stattfinden. Bei länger anhaltenden Hitzeperioden oder veränderten Arbeitsbedingungen kann eine erneute Information erforderlich sein.
Konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz
Die Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz sollte unterschiedliche Tätigkeitsbereiche getrennt betrachten. Einheitliche Maßnahmen für den gesamten Betrieb sind selten ausreichend, da sich Wärmequellen, körperliche Belastung und Erholungsmöglichkeiten deutlich unterscheiden können.
Büro und Verwaltung |
In Büros stehen häufig direkte Sonneneinstrahlung, aufgeheizte Räume, zusätzliche Wärmequellen und eine mangelnde Nachtabkühlung im Vordergrund. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere:
→ Die konkreten Vorgaben zur Raumtemperatur und zu Maßnahmen bei hohen Temperaturen behandelt unser Beitrag zur ASR A3.5 und Raumtemperatur im Büro. |
Baustellen und Außenarbeitsplätzen |
Bei Arbeiten im Freien kommen direkte Sonneneinstrahlung, körperliche Belastung und häufig eingeschränkte Erholungsmöglichkeiten zusammen. Wichtige Maßnahmen sind:
Bei Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Straßen oder stark reflektierenden Flächen kann die tatsächliche Wärmebelastung deutlich höher sein als die allgemeine Lufttemperatur vermuten lässt. |
Lager und Logistik |
In Lagerhallen können sich Wärme und Stauwärme schnell aufbauen. Zusätzlich erhöhen das Bewegen schwerer Lasten, lange Laufwege, Fahrertätigkeiten und Schutzkleidung die körperliche Belastung. Zu prüfen sind insbesondere:
Auch Fahrerkabinen von Flurförderzeugen und Lieferfahrzeugen müssen einbezogen werden, wenn sich diese während der Arbeit stark aufheizen. |
Produktion und Werkstatt |
In Produktionsbereichen entsteht Wärme häufig zusätzlich durch Maschinen, Anlagen, Schweißarbeiten, Öfen oder heiße Materialien. Hier sollten Wärmequellen möglichst abgeschirmt, Arbeitsplätze technisch gekühlt oder belüftet und Expositionszeiten begrenzt werden. Bei Tätigkeiten mit notwendiger wärmeisolierender persönlicher Schutzausrüstung sind besondere organisatorische Maßnahmen und geeignete Erholungszeiten erforderlich. Entscheidend ist, dass der Schutz vor anderen Gefährdungen erhalten bleibt und die zusätzliche Wärmebelastung nicht allein den Beschäftigten überlassen wird. |
Was muss bei einer Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz dokumentiert werden?
Die Dokumentation sollte nachvollziehbar zeigen, dass die betrieblichen Bedingungen bewertet und geeignete Maßnahmen festgelegt wurden. Sie hilft außerdem, die Umsetzung bei der nächsten Hitzeperiode schneller und strukturierter vorzubereiten.
Dokumentiert werden sollten mindestens:
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Bereiche und Tätigkeiten
Welche Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Tätigkeiten und Beschäftigtengruppen sind von Hitze betroffen? -
Gefährdungen und Belastungsfaktoren
Dazu gehören beispielsweise Sonneneinstrahlung, hohe Raumtemperaturen, körperlich schwere Arbeit, Hitzestrahlung, Luftfeuchtigkeit, fehlende Luftbewegung oder belastende persönliche Schutzausrüstung. -
Risiken
Wie wahrscheinlich sind gesundheitliche Beeinträchtigungen und wie schwer können die möglichen Folgen sein? -
Schutzmaßnahmen
Welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen wurden festgelegt? Welche Priorität und Umsetzungsfrist gelten? -
Verantwortlichkeiten
Wer organisiert Trinkwasser, Verschattung, Unterweisungen, Arbeitszeitänderungen oder die Wirksamkeitskontrolle? -
Auslösekriterien für Maßnahmen
Wann werden vorbereitete Hitzeschutzmaßnahmen aktiviert und wer trifft die entsprechende Entscheidung? -
Unterweisungen und Informationen
Wann und wie wurden Beschäftigte über Risiken, Warnzeichen und Schutzmaßnahmen informiert? -
Wirksamkeitskontrolle
Wurden die Maßnahmen umgesetzt? Reichen sie aus? Gibt es Rückmeldungen, Beschwerden oder hitzebedingte Zwischenfälle? -
Anpassungsbedarf
Welche Maßnahmen müssen bei einer erneuten Hitzewelle, bei baulichen Veränderungen oder bei neuen Tätigkeiten ergänzt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss überprüft und aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich verändern oder Erkenntnisse aus vorangegangenen Hitzeperioden zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht haben.
Produktempfehlung
Schutzmaßnahmen gegen Hitze, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und die erforderliche Dokumentation müssen im Betrieb praktisch umsetzbar sein. Das „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“ unterstützt Verantwortliche mit Fachinformationen, Leitfäden und Vorlagen für die Arbeitsschutzorganisation.
Checkliste: Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz
Mit dieser Kurz-Checkliste können Betriebe prüfen, ob die wichtigsten Punkte einer Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz berücksichtigt wurden.
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Arbeitsbereich prüfen |
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Schutzmaßnahmen festlegen |
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Umsetzung und Kontrolle sichern |
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FAQ: häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz erforderlich?
Hitze muss berücksichtigt werden, wenn sie zu einer Gesundheitsgefährdung oder erheblichen Belastung führen kann. Das betrifft nicht nur Büros, sondern auch Baustellen, Lager, Produktionsbereiche, Werkstätten und andere Arbeitsplätze mit körperlicher Belastung, Sonneneinstrahlung oder zusätzlichen Wärmequellen.
Die bestehende Gefährdungsbeurteilung sollte insbesondere dann überprüft werden, wenn wiederholt hohe Temperaturen auftreten, sich Arbeitsbedingungen verändern oder Beschäftigte über hitzebedingte Beschwerden berichten.
Reichen Trinkwasser und Ventilatoren als Schutzmaßnahmen aus?
Nein, in vielen Fällen reichen Trinkwasser und Ventilatoren allein nicht aus. Arbeitgeber müssen zunächst technische und organisatorische Möglichkeiten ausschöpfen, etwa Verschattung, Lüftung, die Abschirmung von Wärmequellen, Anpassungen der Arbeitsorganisation und zusätzliche Erholungszeiten.
Trinkwasser, Unterweisungen und geeignete Kleidung ergänzen diese Maßnahmen, ersetzen sie aber nicht.
Welche Maßnahmen sind bei Arbeiten im Freien besonders wichtig?
Bei Außenarbeiten sind der Schutz vor direkter Sonne, beschattete Pausenbereiche, eine ausreichende Trinkwasserversorgung, angepasste Arbeitszeiten und geeignete Arbeitskleidung besonders wichtig. Mehr dazu lesen Sie in unserem Fachbeitrag „ASR A5.1: neue Arbeitsstättenregel für Arbeitsplätze im Freien – Gefahren und Schutzmaßnahmen im Überblick“
Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann und sollte sich dabei durch geeignete betriebliche Akteure unterstützen lassen, beispielsweise durch Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und die betroffenen Beschäftigten.
Die Beteiligung der Beschäftigten ist besonders hilfreich, da sie die tatsächlichen Belastungen und problematischen Arbeitsabläufe aus ihrer täglichen Arbeit kennen.
Muss die Gefährdungsbeurteilung jedes Jahr neu erstellt werden?
Eine vollständige Neuerstellung ist nicht zwingend jedes Jahr erforderlich. Die Gefährdungsbeurteilung muss jedoch regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Anpassungsbedarf besteht beispielsweise bei neuen Arbeitsbereichen, geänderten Arbeitsabläufen, zusätzlichen Wärmequellen, neuen Schutzmitteln oder wenn sich die bisherigen Maßnahmen während einer Hitzeperiode als nicht ausreichend erwiesen haben.
Welche gesundheitlichen Warnzeichen können auf Hitzebelastung hinweisen?
Mögliche Warnzeichen sind unter anderem Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, ungewöhnliche Müdigkeit, Konzentrationsprobleme, Muskelkrämpfe oder Kreislaufbeschwerden.
Beschäftigte sollten solche Symptome ernst nehmen, die Arbeit unterbrechen und die betrieblich festgelegte Ansprechperson informieren. Bei schweren oder sich schnell verschlechternden Beschwerden sind unverzüglich geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.
Gibt es Hitzefrei bei der Arbeit?
Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es nicht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Hitzefrei bei der Arbeit – wann muss der Arbeitgeber Hitzefrei geben?“.
Fazit: Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz frühzeitig vorbereiten
Hitze am Arbeitsplatz ist eine vorhersehbare und planbare Gefährdung. Wer Arbeitsbereiche rechtzeitig bewertet, technische und organisatorische Maßnahmen vorbereitet, Beschäftigte unterweist und die Wirksamkeit kontrolliert, schützt Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Betrieb.
Die Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz schafft dafür die notwendige Grundlage. Sie macht Belastungen sichtbar, legt Verantwortlichkeiten fest und dokumentiert, wie der Betrieb auf sommerliche Hitzeperioden vorbereitet ist.
Entscheidend ist, dass die Beurteilung nicht erst während einer akuten Hitzewelle beginnt. Viele wirksame Maßnahmen – etwa Verschattung, Lüftungskonzepte, angepasste Arbeitsabläufe oder geeignete Pausenbereiche – müssen bereits vor Beginn der warmen Jahreszeit geplant und organisiert werden.
Quellen: „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“; „Umgang mit Hitze in Innenräumen“