Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz: Maßnahmen, Dokumentation und Checkliste

30.07.2026 | S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Arbeiter in Warnweste schützt sich auf einem sonnigen Betriebsgelände vor starker Hitze.
© ฺฺฺBoonterm – stock.adobe.com

Hohe Temperaturen können Beschäftigte körperlich und mental stark belasten. Arbeitgeber müssen Hitze deshalb systematisch in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Dabei kommt es nicht nur auf die Raumtemperatur an, sondern auch auf Sonneneinstrahlung, körperliche Arbeit, Luftfeuchtigkeit, Schutzkleidung und die Dauer der Belastung. Der Fachbeitrag zeigt, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz aufgebaut wird, welche Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip geeignet sind und was Betriebe dokumentieren sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann muss Hitze am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden?
  2. Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz: Diese Faktoren sind wichtig
  3. Schutzmaßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz nach dem TOP-Prinzip
    1. technische Maßnahmen: Hitze an der Quelle reduzieren
    2. organisatorische Maßnahmen: Wärmebelastung reduzieren
    3. personenbezogene Maßnahmen: Beschäftigte gezielt schützen
  4. Konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz
    1. Büro und Verwaltung
    2. Baustellen und Außenarbeitsplätzen
    3. Lager und Logistik
  5. Was muss bei einer Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz dokumentiert werden?
  6. FAQ: häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz

Hinweis: Für die konkreten Anforderungen an die Raumtemperatur in Arbeitsräumen lesen Sie auch unseren Beitrag zur ASR A3.5: Raumtemperatur im Büro. Ob Beschäftigte bei großer Hitze einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung haben, erläutern wir in unserem Beitrag Hitzefrei bei der Arbeit“.

Wann muss Hitze am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden?

Die Gefährdungsbeurteilung soll alle relevanten Gefährdungen und Belastungen erfassen, die mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden sind. Dazu zählen auch klimatische Arbeitsbedingungen wie hohe Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung, hohe Luftfeuchtigkeit oder eine unzureichende Luftbewegung.

Eine Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz beziehungsweise die Überprüfung einer bestehenden Beurteilung ist insbesondere erforderlich oder sinnvoll, wenn:

  • sich Arbeitsräume in den Sommermonaten stark aufheizen,
  • Beschäftigte im Freien tätig sind,
  • Dach-, Fassaden-, Straßen- oder Bauarbeiten durchgeführt werden,
  • in Produktion, Küche, Lager oder Werkstatt zusätzliche Wärmequellen vorhanden sind,
  • schwere körperliche Arbeit geleistet wird,
  • Beschäftigte über längere Zeit hitzedichte oder wärmeisolierende persönliche Schutzausrüstung tragen müssen,
  • sich Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten oder räumliche Bedingungen verändern,
  • außergewöhnliche oder lang anhaltende Hitzeperioden erwartet werden.

Die Bewertung darf nicht auf einen einzelnen Temperaturwert reduziert werden. Ob eine Gesundheitsgefährdung entsteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere

  • die Dauer der Belastung, 
  • die Schwere der Tätigkeit, 
  • die individuelle körperliche Verfassung und 
  • die vorhandenen Möglichkeiten zur Erholung.

Auch die Kombination mehrerer Belastungsfaktoren ist zu beachten. Eine mäßig hohe Temperatur kann bei schwerer körperlicher Arbeit, direkter Sonneneinstrahlung oder wärmeisolierender Schutzkleidung bereits zu einer erheblichen Beanspruchung führen.

Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz: Diese Faktoren sind wichtig

Für eine belastbare Gefährdungsbeurteilung müssen Verantwortliche die tatsächlichen Bedingungen vor Ort erfassen. Pauschale Annahmen für den gesamten Betrieb reichen in der Regel nicht aus. Die folgenden Fragen helfen dabei, die Wärmebelastung arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen zu beurteilen.

Arbeitsort und äußere Einflüsse

  • Findet die Tätigkeit in Innenräumen oder im Freien statt?
  • Gibt es direkte Sonneneinstrahlung an Arbeitsplätzen, Verkehrswegen oder Pausenbereichen?
  • Entsteht an einzelnen Arbeitsplätzen ein Wärmestau?
  • Welche Verschattungsmöglichkeiten sind vorhanden?
  • Gibt es Wärmequellen wie Maschinen, Öfen, heiße Oberflächen, Produktionsprozesse oder Fahrzeuge?
  • Ist eine ausreichende Lüftung beziehungsweise Luftbewegung gewährleistet?
  • Erhöht eine hohe Luftfeuchtigkeit die empfundene Wärmebelastung?
  • Können Räume oder Arbeitsbereiche während der Nacht ausreichend abkühlen?

Tätigkeit und Arbeitsorganisation

  • Wie körperlich belastend ist die Tätigkeit?
  • Sind Personalstärke und Arbeitsabläufe so organisiert, dass zusätzliche Pausen möglich sind?
  • Wie lange und wie häufig sind Beschäftigte der Hitze ausgesetzt?
  • Können besonders anstrengende Arbeiten in kühlere Tageszeiten verlegt werden?
  • Sind Wechsel zwischen belasteten und weniger belasteten Arbeitsbereichen möglich?
  • Gibt es ausreichend kühle Pausen- und Erholungsbereiche?
  • Können Beschäftigte ihre Arbeit bei Beschwerden unterbrechen?

Kleidung und persönliche Schutzausrüstung

  • Ist luftdurchlässige und für die Tätigkeit geeignete Arbeitskleidung möglich?
  • Können leichtere oder besser belüftete Schutzlösungen eingesetzt werden, ohne das erforderliche Schutzniveau zu verringern?
  • Muss aufgrund anderer Gefährdungen Schutzkleidung getragen werden?
  • Erschwert die notwendige persönliche Schutzausrüstung die Wärmeabgabe des Körpers?
  • Sind zusätzliche Pausen oder verkürzte Einsatzzeiten erforderlich?

Notwendige persönliche Schutzausrüstung darf nicht allein deshalb abgelegt werden, weil sie die Wärmebelastung erhöht. In diesem Fall müssen die Expositionsdauer und die Arbeitsorganisation entsprechend angepasst werden.

Besonders schutzbedürftige Beschäftigte

Besondere Aufmerksamkeit benötigen Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, einer Schwangerschaft, ihres Alters, bestimmter Medikamente oder einer fehlenden Hitzegewöhnung stärker belastet sein können.

Solche Umstände müssen vertraulich behandelt und im betrieblichen Einzelfall berücksichtigt werden. Dabei können eine arbeitsmedizinische Beratung, angepasste Tätigkeiten oder zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.

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Schutzmaßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz nach dem TOP-Prinzip

Schutzmaßnahmen sind nach dem TOP-Prinzip auszuwählen: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen; personenbezogene Maßnahmen ergänzen diese. Ausschließlich auf das Verhalten der Beschäftigten zu setzen, reicht in der Regel nicht aus.

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz müssen deshalb in konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen überführt werden.

technische Maßnahmen: Hitze an der Quelle reduzieren

Technische Lösungen können die Wärmebelastung dauerhaft und unabhängig vom Verhalten einzelner Beschäftigter senken. Je nach Arbeitsbereich kommen unter anderem folgende Maßnahmen infrage: 

  • außenliegende Verschattung, etwa durch Markisen, Jalousien oder Sonnensegel,
  • Abschirmung direkter Sonneneinstrahlung an Fenstern, Arbeitsplätzen und Verkehrswegen,
  • wirksame Lüftungs- oder Klimatisierungskonzepte,
  • geeignete Ventilatoren, sofern sie die Belastung tatsächlich verringern und keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen,
  • Abschirmung heißer Maschinen, Anlagen oder Oberflächen,
  • Isolierung wärmeabgebender Bauteile und Leitungen,
  • räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und Wärmequellen,
  • bauliche Anpassungen wie Sonnenschutzverglasung, Begrünung oder helle Dach- und Fassadenflächen,
  • temperaturgeschützte Lagerung von Gefahrstoffen, Druckbehältern, Spraydosen und anderen hitzeempfindlichen Materialien.

Auch Arbeitsmittel und Lagergüter sollten bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Hohe Temperaturen können beispielsweise Kunststoffe und Dichtungen beeinträchtigen, Behälter unter Druck setzen oder Etiketten und sicherheitsrelevante Kennzeichnungen unleserlich machen.

Technische Maßnahmen sollten möglichst frühzeitig geplant werden. Kurzfristige Lösungen während einer bereits laufenden Hitzewelle sind häufig weniger wirksam als dauerhaft installierte Verschattungs-, Lüftungs- oder Abschirmungssysteme.

organisatorische Maßnahmen: Wärmebelastung reduzieren

Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht kurzfristig umsetzbar sind, müssen Arbeitsabläufe angepasst werden. Sinnvolle organisatorische Maßnahmen sind:

  • besonders belastende Tätigkeiten in die kühleren Morgenstunden verlegen, 
  • Arbeitszeiten und Schichtpläne an Hitzeperioden anpassen,
  • zusätzliche oder längere Erholungszeiten ermöglichen,
  • Arbeitsaufgaben zwischen Beschäftigten rotieren lassen,
  • körperlich schwere Tätigkeiten reduzieren oder auf mehrere Zeitabschnitte verteilen,
  • ausreichend Trinkwasser bereitstellen und gut erreichbar platzieren,
  • kühle Pausenräume oder beschattete Erholungsbereiche einrichten,
  • Hitzewarnungen und Wetterprognosen in die Arbeitsplanung einbeziehen,
  • die Aufenthaltsdauer in besonders belasteten Bereichen begrenzen,
  • verantwortliche Personen für die Auslösung und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen festlegen,Vertretungsregelungen für hitzebedingte Ausfälle vorsehen.

Im Betrieb sollte eindeutig geregelt sein, ab wann vorbereitete Maßnahmen aktiviert werden. So lässt sich vermeiden, dass Schutzmaßnahmen bei hohen Temperaturen verspätet oder nur uneinheitlich umgesetzt werden.

Wichtig ist außerdem, die Wirksamkeit regelmäßig zu prüfen. Wenn Beschäftigte trotz der festgelegten Vorkehrungen weiterhin stark belastet sind oder Beschwerden auftreten, müssen die Maßnahmen angepasst oder ergänzt werden.

personenbezogene Maßnahmen: Beschäftigte gezielt schützen

Personenbezogene Maßnahmen sind eine wichtige Ergänzung zu technischen und organisatorischen Vorkehrungen. Dazu zählen: 

  • Unterweisungen zu den Gefahren hoher Temperaturen,
  • Informationen über ausreichendes und regelmäßiges Trinken,
  • Hinweise zur Nutzung geeigneter Pausen- und Erholungszeiten,
  • Informationen zu Warnsignalen wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, ungewöhnlicher Erschöpfung oder Kreislaufproblemen,
  • geeignete, möglichst leichte und funktionale Arbeitskleidung, soweit andere Schutzanforderungen dies zulassen,
  • geeigneter Sonnen- und UV-Schutz bei Außenarbeiten,
  • klare Regelungen zum Vorgehen bei akuten Beschwerden,
  • arbeitsmedizinische Beratung oder Vorsorge, wenn dies aufgrund der konkreten Belastung erforderlich oder sinnvoll ist.

Beschäftigte müssen wissen, an wen sie sich bei Beschwerden wenden können, wann Arbeiten unterbrochen werden müssen und welche betrieblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen vorgesehen sind.

→ Unterweisungen sollten möglichst vor Beginn der warmen Jahreszeit stattfinden. Bei länger anhaltenden Hitzeperioden oder veränderten Arbeitsbedingungen kann eine erneute Information erforderlich sein.

Konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Die Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz sollte unterschiedliche Tätigkeitsbereiche getrennt betrachten. Einheitliche Maßnahmen für den gesamten Betrieb sind selten ausreichend, da sich Wärmequellen, körperliche Belastung und Erholungsmöglichkeiten deutlich unterscheiden können.

Büro und Verwaltung

In Büros stehen häufig direkte Sonneneinstrahlung, aufgeheizte Räume, zusätzliche Wärmequellen und eine mangelnde Nachtabkühlung im Vordergrund. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere: 

  • wirksame Verschattung,
  • angepasstes Lüften,
  • flexible Arbeitszeiten, 
  • die Reduzierung zusätzlicher Wärmequellen,
  • das Abschalten nicht benötigter Geräte,
  • kühle Pausenbereiche,
  • eine sinnvolle Nutzung vorhandener Ventilations- oder Klimatisierungssysteme.

→ Die konkreten Vorgaben zur Raumtemperatur und zu Maßnahmen bei hohen Temperaturen behandelt unser Beitrag zur ASR A3.5 und Raumtemperatur im Büro.

Baustellen und Außenarbeitsplätzen

Bei Arbeiten im Freien kommen direkte Sonneneinstrahlung, körperliche Belastung und häufig eingeschränkte Erholungsmöglichkeiten zusammen. Wichtige Maßnahmen sind: 

  • schattige Pausenbereiche,
  • eine ausreichende Trinkwasserversorgung,
  • die Anpassung der Arbeitszeit,
  • Sonnenschutz für Kopf, Haut und Augen,
  • die Vermeidung körperlich besonders belastender Tätigkeiten in den heißesten Stunden,
  • eine Begrenzung der ununterbrochenen Aufenthaltsdauer in der Sonne,
  • regelmäßige Unterweisungen,
  • die gegenseitige Beobachtung auf Warnzeichen einer Überhitzung. 

Bei Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Straßen oder stark reflektierenden Flächen kann die tatsächliche Wärmebelastung deutlich höher sein als die allgemeine Lufttemperatur vermuten lässt.

Lager und Logistik

In Lagerhallen können sich Wärme und Stauwärme schnell aufbauen. Zusätzlich erhöhen das Bewegen schwerer Lasten, lange Laufwege, Fahrertätigkeiten und Schutzkleidung die körperliche Belastung.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Lüftung und Luftaustausch,
  • Verschattung an Toren, Fenstern und Verladebereichen,
  • Aufenthaltszeiten in aufgeheizten Fahrzeugen oder Containern,
  • Pausenregelungen,
  • Trinkwasserversorgung,
  • Verkehrswege und Bodenverhältnisse,
  • die temperaturgerechte Lagerung empfindlicher Materialien.

Auch Fahrerkabinen von Flurförderzeugen und Lieferfahrzeugen müssen einbezogen werden, wenn sich diese während der Arbeit stark aufheizen.

Produktion und Werkstatt

In Produktionsbereichen entsteht Wärme häufig zusätzlich durch Maschinen, Anlagen, Schweißarbeiten, Öfen oder heiße Materialien. Hier sollten Wärmequellen möglichst abgeschirmt, Arbeitsplätze technisch gekühlt oder belüftet und Expositionszeiten begrenzt werden.

Bei Tätigkeiten mit notwendiger wärmeisolierender persönlicher Schutzausrüstung sind besondere organisatorische Maßnahmen und geeignete Erholungszeiten erforderlich. Entscheidend ist, dass der Schutz vor anderen Gefährdungen erhalten bleibt und die zusätzliche Wärmebelastung nicht allein den Beschäftigten überlassen wird.

Was muss bei einer Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz dokumentiert werden?

Die Dokumentation sollte nachvollziehbar zeigen, dass die betrieblichen Bedingungen bewertet und geeignete Maßnahmen festgelegt wurden. Sie hilft außerdem, die Umsetzung bei der nächsten Hitzeperiode schneller und strukturierter vorzubereiten.

Dokumentiert werden sollten mindestens:

  1. Bereiche und Tätigkeiten
    Welche Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Tätigkeiten und Beschäftigtengruppen sind von Hitze betroffen?
  2. Gefährdungen und Belastungsfaktoren
    Dazu gehören beispielsweise Sonneneinstrahlung, hohe Raumtemperaturen, körperlich schwere Arbeit, Hitzestrahlung, Luftfeuchtigkeit, fehlende Luftbewegung oder belastende persönliche Schutzausrüstung.
  3. Risiken
    Wie wahrscheinlich sind gesundheitliche Beeinträchtigungen und wie schwer können die möglichen Folgen sein?
  4. Schutzmaßnahmen
    Welche technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen wurden festgelegt? Welche Priorität und Umsetzungsfrist gelten?
  5. Verantwortlichkeiten
    Wer organisiert Trinkwasser, Verschattung, Unterweisungen, Arbeitszeitänderungen oder die Wirksamkeitskontrolle?
  6. Auslösekriterien für Maßnahmen
    Wann werden vorbereitete Hitzeschutzmaßnahmen aktiviert und wer trifft die entsprechende Entscheidung?
  7. Unterweisungen und Informationen
    Wann und wie wurden Beschäftigte über Risiken, Warnzeichen und Schutzmaßnahmen informiert?
  8. Wirksamkeitskontrolle
    Wurden die Maßnahmen umgesetzt? Reichen sie aus? Gibt es Rückmeldungen, Beschwerden oder hitzebedingte Zwischenfälle?
  9. Anpassungsbedarf
    Welche Maßnahmen müssen bei einer erneuten Hitzewelle, bei baulichen Veränderungen oder bei neuen Tätigkeiten ergänzt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss überprüft und aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich verändern oder Erkenntnisse aus vorangegangenen Hitzeperioden zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht haben.

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Checkliste: Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz

Mit dieser Kurz-Checkliste können Betriebe prüfen, ob die wichtigsten Punkte einer Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz berücksichtigt wurden.

Arbeitsbereich prüfen

  • Werden Arbeitsplätze durch Sonne, Maschinen, Anlagen oder heiße Oberflächen zusätzlich aufgeheizt?
  • Sind Arbeitsräume, Außenarbeitsplätze, Verkehrswege und Pausenbereiche getrennt bewertet?
  • Wurden körperlich besonders belastende Tätigkeiten erfasst?
  • Wurde die Dauer der Wärmebelastung berücksichtigt?
  • Wurde notwendige Schutzkleidung oder persönliche Schutzausrüstung in die Bewertung einbezogen?
  • Sind Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung und Wärmestrahlung berücksichtigt?
  • Sind besonders gefährdete Beschäftigte berücksichtigt?

Schutzmaßnahmen festlegen

  • Besteht ein geeigneter Sonnenschutz?
  • Sind Lüftung, Luftbewegung oder Kühlung wirksam organisiert?
  • Sind zusätzliche Wärmequellen abgeschirmt oder reduziert?
  • Können belastende Tätigkeiten zeitlich verlegt oder reduziert werden?
  • Sind ausreichend Trinkwasser und geeignete Pausenbereiche vorhanden?
  • Gibt es klare Regeln für zusätzliche Erholungszeiten und Arbeitsunterbrechungen?
  • Wurden Beschäftigte zu Hitzerisiken, Warnzeichen und richtigem Verhalten unterwiesen?
  • Ist geregelt, ab wann die vorgesehenen Maßnahmen aktiviert werden?

Umsetzung und Kontrolle sichern

  • Sind Verantwortlichkeiten und Umsetzungsfristen festgelegt?
  • Sind die Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?
  • Wird die Wirksamkeit während einer Hitzeperiode kontrolliert?
  • Können Beschäftigte Probleme und Beschwerden unkompliziert melden?
  • Gibt es einen Ablauf für Kreislaufprobleme oder andere hitzebedingte Notfälle?
  • Werden die Erfahrungen nach der Sommerperiode ausgewertet und Verbesserungen geplant?

FAQ: häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz erforderlich?

Hitze muss berücksichtigt werden, wenn sie zu einer Gesundheitsgefährdung oder erheblichen Belastung führen kann. Das betrifft nicht nur Büros, sondern auch Baustellen, Lager, Produktionsbereiche, Werkstätten und andere Arbeitsplätze mit körperlicher Belastung, Sonneneinstrahlung oder zusätzlichen Wärmequellen.

Die bestehende Gefährdungsbeurteilung sollte insbesondere dann überprüft werden, wenn wiederholt hohe Temperaturen auftreten, sich Arbeitsbedingungen verändern oder Beschäftigte über hitzebedingte Beschwerden berichten.

Reichen Trinkwasser und Ventilatoren als Schutzmaßnahmen aus?

Nein, in vielen Fällen reichen Trinkwasser und Ventilatoren allein nicht aus. Arbeitgeber müssen zunächst technische und organisatorische Möglichkeiten ausschöpfen, etwa Verschattung, Lüftung, die Abschirmung von Wärmequellen, Anpassungen der Arbeitsorganisation und zusätzliche Erholungszeiten.

Trinkwasser, Unterweisungen und geeignete Kleidung ergänzen diese Maßnahmen, ersetzen sie aber nicht.

Welche Maßnahmen sind bei Arbeiten im Freien besonders wichtig?

Bei Außenarbeiten sind der Schutz vor direkter Sonne, beschattete Pausenbereiche, eine ausreichende Trinkwasserversorgung, angepasste Arbeitszeiten und geeignete Arbeitskleidung besonders wichtig. Mehr dazu lesen Sie in unserem Fachbeitrag „ASR A5.1: neue Arbeitsstättenregel für Arbeitsplätze im Freien – Gefahren und Schutzmaßnahmen im Überblick“

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung bei Hitze am Arbeitsplatz?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann und sollte sich dabei durch geeignete betriebliche Akteure unterstützen lassen, beispielsweise durch Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und die betroffenen Beschäftigten.

Die Beteiligung der Beschäftigten ist besonders hilfreich, da sie die tatsächlichen Belastungen und problematischen Arbeitsabläufe aus ihrer täglichen Arbeit kennen.

Muss die Gefährdungsbeurteilung jedes Jahr neu erstellt werden?

Eine vollständige Neuerstellung ist nicht zwingend jedes Jahr erforderlich. Die Gefährdungsbeurteilung muss jedoch regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Anpassungsbedarf besteht beispielsweise bei neuen Arbeitsbereichen, geänderten Arbeitsabläufen, zusätzlichen Wärmequellen, neuen Schutzmitteln oder wenn sich die bisherigen Maßnahmen während einer Hitzeperiode als nicht ausreichend erwiesen haben.

Welche gesundheitlichen Warnzeichen können auf Hitzebelastung hinweisen?

Mögliche Warnzeichen sind unter anderem Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, ungewöhnliche Müdigkeit, Konzentrationsprobleme, Muskelkrämpfe oder Kreislaufbeschwerden.

Beschäftigte sollten solche Symptome ernst nehmen, die Arbeit unterbrechen und die betrieblich festgelegte Ansprechperson informieren. Bei schweren oder sich schnell verschlechternden Beschwerden sind unverzüglich geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.

Gibt es Hitzefrei bei der Arbeit?

Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt es nicht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Hitzefrei bei der Arbeit – wann muss der Arbeitgeber Hitzefrei geben?“.

Fazit: Gefährdungsbeurteilung Hitze am Arbeitsplatz frühzeitig vorbereiten

Hitze am Arbeitsplatz ist eine vorhersehbare und planbare Gefährdung. Wer Arbeitsbereiche rechtzeitig bewertet, technische und organisatorische Maßnahmen vorbereitet, Beschäftigte unterweist und die Wirksamkeit kontrolliert, schützt Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Betrieb.

Die Gefährdungsbeurteilung zu Hitze am Arbeitsplatz schafft dafür die notwendige Grundlage. Sie macht Belastungen sichtbar, legt Verantwortlichkeiten fest und dokumentiert, wie der Betrieb auf sommerliche Hitzeperioden vorbereitet ist.

Entscheidend ist, dass die Beurteilung nicht erst während einer akuten Hitzewelle beginnt. Viele wirksame Maßnahmen – etwa Verschattung, Lüftungskonzepte, angepasste Arbeitsabläufe oder geeignete Pausenbereiche – müssen bereits vor Beginn der warmen Jahreszeit geplant und organisiert werden.

Quellen: „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“; „Umgang mit Hitze in Innenräumen“