Novellierte TRBS 1111 unterstützt umfassender bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
26.06.2018 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Seit Mitte Mai 2018 können Betriebe auf die neu gefassten Technischen Regeln TRBS 1111 und TRBS 1001 zurückgreifen. Gerade die TRBS 1111 wurde umfassend geändert. Außerdem hat der Ausschuss für Betriebssicherheit die erste Empfehlung zur Betriebssicherheit veröffentlicht.
TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ wurde deutlich erweitert
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“, die vor der Novellierung elf Seiten umfasste, wurde grundlegend überarbeitet und deutlich auf 23 Seiten erweitert. Die Neufassung wurde am 9. Mai 2018 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Arbeitgeber erhalten mit der neuen TRBS nun noch mehr Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtend vorgeschrieben sind.
Neue Inhalte der überarbeiteten TRBS 1111
- Begriffsbestimmungen
- ausführlichere Informationen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung inklusive Anhang mit Empfehlungen zur Beurteilung von psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise bezüglich Ergonomie, alterns- bzw. altersgerechter Gestaltung sowie physischer und psychischer Belastungen
- detailliertere Darstellung der Prozessschritte
- Erläuterungen zu Schutzmaßnahmen
TRBS 1001 wurde an die Betriebssicherheitsverordnung angepasst
Die TRBS 1001 „Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ wurde an die Vorgaben der BetrSichV von 2015 angepasst.
Produktempfehlung:
Diese Technische Regel beschäftigt sich grundsätzlich mit dem Aufbau von Technischen Regeln sowie deren Anwendung und dem Wirksamwerden. Bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung werden Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte zudem vom „Praxishandbuch: Die neue Betriebssicherheitsverordnung“ unterstützt.
Erste Empfehlung zur Betriebssicherheit veröffentlicht
Zum ersten Mal hat der Ausschuss für Betriebssicherheit eine Empfehlung zur Betriebssicherheit veröffentlicht: Die neue EmpfBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ ersetzt die Bekanntmachung zur Betriebssicherheit (BekBS) 1114.
Die neue Empfehlung erläutert, warum die Arbeitsschutzmaßnahmen für Arbeitsmittel, die bereits in Betrieb sind, an den Stand der Technik angepasst werden müssen und veranschaulicht das anhand von Beispielen.
Quelle: Betriebssicherheitspraxis