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Neufassung der TRGS 521: Änderungen bei Arbeiten mit alter Mineralwolle

31.08.2026 | J. Jirschik – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

TRGS 521: Stapel alter, beschädigter Mineralwolle-Dämmplatten (Steinwolle) mit bröckelnden Kanten und Staub, liegend auf einem mit Farbresten bedeckten Boden – vermutlich im Rahmen eines Rückbaus oder einer Sanierungsarbeit fotografiert.
© Mario Hösel – stock.adobe.com

Die TRGS 521 regelt seit 30 Jahren den korrekten Umgang bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle. Im Mai 2026 trat eine Neufassung der TRGS 521 in Kraft, welche den Geltungsbereich nicht nur erweitert, sondern die beschriebenen Schutzmaßnahmen sinnvoll präzisiert. Dieser Fachbeitrag klärt über die gesundheitlichen Risiken alter Mineralwolle auf, gibt Einblick in die Änderungen der TRGS 521 und hält am Ende wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung parat.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet TRGS 521?
  2. TRGS 521 und Asbest
  3. TRGS 521 aktuelle Fassung
  4. Wichtige Schutzmaßnahmen für KMF-Arbeiten
  5. Fazit: Neufassung der TRGS 521 mit präzisierter Anpassung
  6. FAQ: häufige Fragen zur TRGS 521

Was bedeutet TRGS 521?

Die Technische Regel für Gefahrenstoffe (TRGS) 521 bezieht sich auf alle Tätigkeiten mit alter Mineralwolle. Diese künstlichen Mineralfasern (KMF) wurden ab den 90er-Jahren schrittweise von verschiedenen öffentlichen Institutionen als krebserregend eingestuft.

  • 1993: Definition von gesundheitsschädlichen Fasern durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Noch im selben Jahr erfolgte in Deutschland die Einstufung „wahrscheinlich kanzerogen“ (krebserzeugend) für alte Mineralwolle
  • 1994: Aufnahme der Mineralfasern als Schadstoff in die TRGS 905
  • 1996: Produktion neuer, gesundheitlich unbedenklicher Mineralwolle und erstmaliges Inkrafttreten der TRGS 521 durch den Ausschuss für Gefahrenstoffe (AGS)
  • 2000: Verbot der Herstellung, Inverkehrbringung und Verwendung von Mineralwoll-Dämmstoffen, die nicht die Kriterien der Gefahrenstoffverordnung erfüllen
  • 2008: Neuausrichtung der TRGS 521 auf den Kernfokus „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“
  • 2026: Neufassung der TRGS 521 durch das Bundesamt für Arbeit und Soziales (BMAS)

Grund für die Einstufung alter Mineralwolle als Gefahrenstoff ist die hohe Biobeständigkeit. Beim Einatmen der Mineralfasern gelangen diese in die Lunge und können dort über Jahrzehnte verbleiben und Tumore auslösen.

Ziel der TRGS 521 ist der Schutz von Mitarbeitern und Kontaktpersonen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle.

Ab wann ist Glaswolle gefährlich?

Faserstaub ist besonders von der alten Glaswolle gefährlich, die vor 2000 auf dem Markt erhältlich war und noch heute in Bestandsbauten anzutreffen ist. Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit alter Mineralwolle ist äußerste Vorsicht geboten. Die ab 2000 hergestellte moderne Glaswolle gilt zwar nicht als krebserregend, kann beim Einatmen aber auch für Hustenreiz sorgen und Asthmaanfälle auslösen, weshalb auch hier auf ausreichend Schutzmaßnahmen zu achten ist.

Bis wann wurde KMF verbaut?

Künstliche Mineralfasern (KMF), zu denen auch alte Mineralwolle zählt, wurden in Deutschland bis Juni 2000 verbaut. Aus diesem Grund kommen Arbeiter auf dem Bau heute und in Zukunft noch mit dem Gefahrenstoff in Kontakt. Umso wichtiger ist eine umfangreiche Aufklärung zum Arbeitsschutz.

TRGS 521 und Asbest

Während die TRGS 521 den Umgang mit alter Mineralwolle regelt, gilt für Asbest die TRGS 519. Beides sind Gefahrenstoffe, die bei Umbau-, Abriss- und Sanierungsarbeiten zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können, wenn notwendige Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden.

Ein besonders hohes Gefahrenpotenzial liegt in der Kombination von verstecktem Asbest mit veralteten Dämmstoffen. Besonders häufig trifft man in der Realität neben veralteten Rohrleitungen mit Misch-Isolierung bei der Dachsanierung auf diese ungesunde Symbiose. Nämlich dann, wenn unter der Dacheindeckung aus Asbest eine Zwischendämmung aus Mineralwolle zum Vorschein kommt.

Wie Sie sich in so einem Fall richtig verhalten und wo Sie Schadstoffe richtig entsorgen, erfahren Sie in unserem Beitrag „Schadstoffsanierung: Kosten, Gutachten, Fördermöglichkeiten“.

Ist Glaswolle so gefährlich wie Asbest?

Nein, Glaswolle ist nicht so gefährlich wie Asbest. Dennoch ist beim Verarbeiten und Abtragen des Materials äußerste Vorsicht geboten. Der Feinstaub darf unter keinen Umständen eingeatmet werden, da sich die Fasern Jahrzehntelang auf der Lunge absetzen und gefährliche Tumore zur Folge haben können. Im Gegensatz zu Asbest gilt Glaswolle in die Kategorie 2 der Gefahrenstoffe, die als krebserzeugend gelten, während Asbest die Kategorie 1 ist. Neben Krebs als Langzeitfolge kann das Einatmen der Teilchen eine gefährliche Narbenbildung der Atemwege (Asbestose) zur Folge haben.

Ist weiße Dämmwolle asbesthaltig?

Normalerweise enthält weiße Dämmwolle keinen Asbest. Allerdings kann es bei Altbauten zu einer Vermischung dieser Materialien kommen. Das sogenannte „Engelshaar“, das vor 1996 als Baumaterial besonders beliebt war, ist allerdings auch ohne Asbest gefährlich, da die Fasern als lungengängig gelten.

TRGS 521 aktuelle Fassung

Seit Mai 2026 liegt eine Neufassung der TRGS 521 vor. Diese ersetzt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales die bis dahin geltende Langzeitfassung aus dem Jahr 2008.

Welche Änderungen gab es in der TRGS 521?

  • Gilt nun für alle Tätigkeiten mit alter Mineralwolle
  • Anpassung an das aktuelle EU-Recht und die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
  • Präzisiere Vorgaben für Bau-Entstauber, Industriestaubsauger und Luftreiniger
  • Klarere Regelungen für Rückführung der gereinigten Luft in den Raum
  • Namentliche Aufführung aller Beschäftigten in das betriebliche Expositionsverzeichnis nach § 10a GefStoffV, die mit den Mineralfasern in Kontakt treten.  

TRGS 521 Sachkundenachweis: Wer darf sanieren?

Aufgrund der Bedenklichkeit alter Glaswolle für die Gesundheit dürfen Arbeiten mit dem Gefahrenstoff nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Zwar spricht die TRGS 521 nicht von der Pflicht eines Sachkundenachweises, wie es bei den Arbeiten mit Asbest der Fall ist, dennoch gelten strenge Vorschriften. Es wird explizit erwähnt, dass Arbeiten mit alter Glaswolle nur von ausgebildetem und speziell unterwiesenem Fachpersonal durchgeführt werden können. Spezielle Schulungen im Umgang mit alter Glaswolle vermitteln das nötige Wissen und meist auch ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss, welches Sie und Ihre Mitarbeiter als Experten ausweist.

Wichtige Schutzmaßnahmen für KMF-Arbeiten

Noch ehe die ersten Arbeiten mit alter Glaswolle beginnen, ist die Anzeige dieser bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde notwendig. Im Anschluss erfolgen organisatorische Schutzmaßnahmen wie:

  • Kennzeichnung betroffener Bereiche
  • Abschottung eventueller Nebenbereiche
  • Abschaltung von Klima- und Lüftungsanlagen
  • Messung der zugelassenen Luftgrenzwerte nach TRGS 900
  • Hinzuziehen eines ausgebildeten, fachkundigen Experten
  • Schriftliche oder mündliche Unterweisung aller betroffenen Mitarbeiter
  • Beschaffung notwendiger Schutzkleidung, Atemschutzmasken sowie Schutzbrillen

Wichtig: Jede Bewegung alter Mineralwolle setzt in der Luft krebserzeugende Fasern frei, die sich schnell und lange auf der menschlichen Lunge absetzen. Daher ist es für Betriebe notwendig, im Vorfeld eine ausreichende Gefahrenbeurteilung zu erstellen und Mitarbeiter speziell zu schulen.

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Das Online-Seminar „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Stoffen nach TRGS 900 und 910 von einer erfahrenen Gefahrenstoff-Expertin vermittelt Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Führungskräften praktisches Wissen und gibt wertvolle Tipps zur Umsetzung der dringend benötigten Schutzkonzepte.

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Das Ziel aller Schutzmaßnahmen für die Arbeiten mit alter Glaswolle ist vorrangig die Vermeidung des Austritts und Verschleppung der gefährlichen Fasern. Über die Prävention hinaus haben Aufklärung und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter äußerste Priorität.

Welche Schutzkleidung ist für die Arbeiten mit alter Glaswolle zwingend erforderlich?

Für die Arbeiten mit alter Glaswolle ist Schutzkleidung wichtig, welche die empfindlichen Schleimhäute bedeckt. So wird verhindert, dass in die Luft gelangende Fasern alter Mineralwolle in die Atemwege und von dort in die Lunge gelangen. Folgende Checkliste bietet ein Maximum an Sicherheit bei den Arbeiten mit alter Glaswolle:

  • Mindestens partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse FFP2, besser FFP3
  • Einweg-Schutzanzüge der Kategorie III (Typ 5/6)
  • beschichtete Handschuhe aus Nitril
  • rundum geschlossene Korbbrille
  • Glattlederschuhe oder Stiefel ohne tiefe Profile

→ Wichtig ist, dass die Schutzausrüstung leicht zu reinigen ist. Nur so können nach den Arbeiten alle Partikel gut entfernt und um die Belastung so gering wie möglich gehalten werden.

Welche Schritte sind nach Beendigung der Arbeiten mit alter Glaswolle nötig?

Sobald die Arbeiten mit der alten Mineralwolle vollständig abgeschlossen sind, geht es an die gründliche Reinigung aller Materialien im Raum. Trockenes Kehren ist dabei strengstens verboten, da dieses die feinen Fasern aufwirbeln und noch mehr im Raum verteilen würde. Stattdessen müssen spezielle Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, die abgesetzte Faserstäube restlos entfernen:

  • Industriestaubsauger für alle Oberflächen
  • feuchte Tücher für kleine Flächen, die Industriestaubsauger nicht erreichen
  • Faserbindemittel für Spalten und kleine Ecken
  • sichere Verpackung aller ausgebauten Dämmstoffe

In Zusammenhang mit alter Glaswolle ist nach TRGS 521 keine abschließende Messung der Erfolgskontrolle vorgeschrieben, wie es bei Asbest der Fall ist. Allerdings können Maßnahmen wie die Raumluftfaserkonzentrationsmessungen helfen, zurückgebliebene Faseranteile zu identifizieren und die Gefahr einer Teilchenbelastung so niedrig wie möglich zu halten.

Fazit: Neufassung der TRGS 521 mit präzisierter Anpassung

Die Neufassung der TRGS 521 präzisiert die Anforderungen im Umgang mit alter Mineralwolle. Sie hebt die originale Regelung nicht auf, sondern ergänzt sie sinnvoll und detailliert. Im Mittelpunkt steht der moderne Arbeitsschutz des aktuellen EU-Rechts. Damit sorgt das Regelwerk für eine konsequente Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen in Fachbetrieben, um gesundheitliche Risiken der Mitarbeiter zu minimieren.

FAQ: häufige Fragen zur TRGS 521

Welche Regelungen gelten für die KMF-Sanierung nach TRGS 521?

Für die KMF-Sanierung von alter Mineralwolle sind strenge Vorgaben zu beachten. Wichtig ist, dass Arbeiten mit alter Mineralwolle ausschließlich von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden können. Zudem ist das Tragen von Schutzkleidung und Atemmasken Pflicht.

Ist alte Mineralwolle krebserregend?

Ja, alte Mineralwolle wurde bereits im Jahr 1993 als potenziell krebserzeugend eingestuft. Die löslichen Fasern dringen schnell in die Lunge ein und können sich dort für Jahrzehnte festsetzen. Ab 1996 kam neue Mineralwolle zum Einsatz, deren Einsatz als unbedenklich für die Gesundheit gilt.  

Wie lange bleiben KMF-Fasern in der Luft?

Je nach Einbauart der alten Glaswolle und Methode der Entfernung dringen mehr oder weniger Fasern in die Umgebungsluft. Dort können sie einige Stunden verbleiben, ehe sie sich festsetzen.

Ich habe alte Glaswolle eingeatmet – Was soll ich tun?

Bewahren Sie Ruhe. Das kurze Einatmen von Luft, in welcher sich Fasern alter Glaswolle verbergen könnten, führt nicht zu einer sofortigen Vergiftung. Es kann aber kurzfristig zu gereizten Schleimhäuten kommen, welche sich durch vermehrtes Husten und Schleimbildung äußern. Das natürliche Abhusten, Nase schnäuzen und viel Trinken hilft, die Partikel aus dem Körper abzutransportieren. Tragen Sie beim nächsten Mal in jedem Fall mindestens eine FFP2-Schutzmaske sowie eine Schutzbrille.

Wann ist ein Sachkundenachweis nach TRGS 521 erforderlich?

Für die Arbeiten mit alter Glaswolle ist nach TRGS 521 kein Sachkundenachweis erforderlich. Dennoch dürfen die Arbeiten nur von ausgebildetem und unterwiesenem Fachpersonal ausgeführt werden.

Quellen: www.gefahrgut.de; DGUV; BAuA; BG Bau

 

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