Die neun HOAI Leistungsphasen Bau: Ablauf, Inhalte und Honorierung
22.09.2026 | C. Wilhelm – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Die Leistungsphasen Bau dienen dazu, Planungs- und Überwachungsleistungen innerhalb eines Bauprojekts zu strukturieren. Vor allem die Einteilung der Objektplanung für Gebäude und Innenräume in die HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 spielt eine wichtige Rolle. Welche Aufgaben mit den einzelnen Leistungsphasen Bau verbunden sind, und worauf Verantwortliche achten sollten, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- Leistungsphasen im Bau: Welche neun Phasen gibt es?
-
Die HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 im Detail
- HOAI Leistungsphasen: Was sind Grundleistungen und was sind Besondere Leistungen?
- Wie werden die Leistungsphasen im Einzelnen honoriert?
- Leistungsbilder nach HOAI: Nicht überall gelten dieselben neun Phasen!
- Leistungsphasen Bau in der Praxis: Wo entstehen typische Probleme?
- Fazit: Leistungsphasen Bau schaffen die Basis für strukturierte Projekte
- FAQ: häufige Fragen zu den Leistungsphasen Bau
Leistungsphasen im Bau: Welche neun Phasen gibt es?
Im Zusammenhang mit dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume unterscheidet § 34 HOAI neun verschiedene Leistungsphasen. Diese bilden den Ablauf (von den ersten Projektgrundlagen bis zur Betreuung nach der Fertigstellung) ab. Wer sich mit den Bau Leistungsphasen beschäftigt, stößt dabei oft auf Abkürzungen wie LP HOAI oder LPH. Diese beziehen sich auf die einzelnen Leistungsphasen, die dem jeweiligen Leistungsbild zugeordnet werden.
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Leistungsphase |
Bezeichnung |
Bewertung Gebäude |
|
LPH 1 |
Grundlagenermittlung |
2 Prozent |
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LPH 2 |
Vorplanung |
7 Prozent |
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LPH 3 |
Entwurfsplanung |
15 Prozent |
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LPH 4 |
Genehmigungsplanung |
3 Prozent |
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LPH 5 |
Ausführungsplanung |
25 Prozent |
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LPH 6 |
Vorbereitung der Vergabe |
10 Prozent |
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LPH 7 |
Mitwirkung bei der Vergabe |
4 Prozent |
|
LPH 8 |
Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation |
32 Prozent |
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LPH 9 |
Objektbetreuung |
2 Prozent |
Die jeweiligen Prozentangaben beziehen sich auf das Leistungsbild Gebäude. Bei Innenräumen weichen einige Werte ab. So bewertet die HOAI die Genehmigungsplanung bei Innenräumen mit 2 Prozent, die Ausführungsplanung mit 30 Prozent, die Vorbereitung der Vergabe mit 7 Prozent und die Mitwirkung bei der Vergabe mit 3 Prozent.
Die Übersicht zeigt eindeutig, dass die einzelnen Leistungsphasen Bau nicht gleich stark gewichtet werden. Einen besonders hohen Anteil haben die Ausführungsplanung (25 Prozent) und die Objektüberwachung (32 Prozent). Jede Leistungsphase erfüllt einen eigenen Zweck und schafft für sich die Voraussetzungen dafür, dass das jeweilige Projekt weiterbearbeitet werden kann.
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Die HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 im Detail
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Am Anfang eines jeden Projekts steht die Grundlagenermittlung. In dieser Phase geht es darum, zunächst zu klären, was genau geplant werden soll und welche Rahmenbedingungen für das jeweilige Projekt bestehen.
Zu den Leistungen, die während dieser Phase relevant werden, gehören nach Anlage 10 HOAI unter anderem:
- das Klären der Aufgabenstellung anhand der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
- eine Besichtigung vor Ort
- die Beratung in Bezug auf den gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf.
Die entsprechenden Ergebnisse werden zusammengefasst und dokumentiert. Damit schafft LPH 1 die Basis für alle weiteren Leistungsphasen Bau.
Leistungsphase 2: Vorplanung
Die zweite Leistungsphase wird im Zusammenhang mit der Projekt- und Planungsvorbereitung relevant. Auf Basis der zuvor ermittelten Informationen entwickeln die Verantwortlichen erste Lösungen und vergleichen diese miteinander.
Dabei werden unter anderem die Grundlagen analysiert, Zielvorstellungen abgestimmt und mögliche Zielkonflikte aufgezeigt. Zur Vorplanung gehören außerdem die Untersuchung und die Bewertung verschiedener Varianten, eine Kostenschätzung nach DIN 276 sowie ein erster Ablaufplan, der die wesentlichen Vorgänge des Planungs- und Bauablaufs enthält. Zudem werden Vorverhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit geführt.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
In der Leistungsphase 3 wird aus der bisherigen Vorplanung ein konkreter Entwurf. Damit erklärt sich von selbst, warum die HOAI LPH 3 auch als „System- und Integrationsplanung“ bezeichnet wird.
Die Entwurfsplanung berücksichtigt unter anderem gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische und öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig werden hier jedoch auch die Ergebnisse anderer Fachbereiche integriert. Hinzu kommen:
- eine Objektbeschreibung
- Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
- eine Kostenberechnung nach DIN 276
- der aktualisierte Terminplan.
Ein besonderer Vorteil dieser Phase besteht darin, dass die Planung hier so konkretisiert wird, dass sie im Zuge der folgenden Leistungsphasen Bau und für die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen dienen kann.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Die LPH 4 HOAI setzt sich mit den Unterlagen und Nachweisen auseinander, die für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen erforderlich sind.
Zu den Leistungen, die in den Bereich der LP 4 fallen, gehören das Erarbeiten und Zusammenstellen entsprechender Vorlagen und Nachweise sowie das Einreichen der Unterlagen. Sollten Änderungen oder Ergänzungen erforderlich werden, müssen die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen entsprechend angepasst werden.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Mithilfe der Ausführungsplanung wird die bisherige Planung so detailliert dargestellt, dass sie wiederum als Grundlage für die tatsächliche Bauausführung dienen kann. Die Planer erarbeiten hierzu die notwendigen Angaben in Bild und Schrift. Je nach Projekt können dabei dann Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen relevant werden. Gleichzeitig werden die Leistungen der anderen Fachbereiche an dieser Stelle koordiniert und in die Planung integriert. Parallel dazu schreiben die Verantwortlichen auch den Terminplan weiter fort. Spätestens jetzt geht es nicht mehr um grundlegende Lösungen, sondern um eine Darstellung mit den erforderlichen Details, die es für die finale Ausführung braucht.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Die LP 6 HOAI bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen der Planung und der späteren Beauftragung ausführender Unternehmen, und wurde ins Leben gerufen, um die Vergabe der Bauleistungen über die Leistungsphasen Bau vorzubereiten. Besonders wichtig wird in diesem Zusammenhang das Erstellen der Unterlagen. Auf ihrer Basis können Unternehmen später ihre Angebote abgeben. Leistungen, die in dieser Phase eine wichtige Rolle spielen, sind unter anderem das Erstellen eines Vergabeterminplans, der Leistungsbeschreibungen (mit Leistungsverzeichnissen) und das Ermitteln der jeweils nötigen Mengen.
Leistungsverzeichnisse helfen dabei, die Kosten zu ermitteln und diese dann mit der bisherigen Kostenberechnung zu vergleichen. Anschließend müssen dann die Vergabeunterlagen für die einzelnen Leistungsbereiche zusammengestellt werden.
Leistungsphase 7 HOAI: Mitwirkung bei der Vergabe
In der Leistungsphase 7 HOAI steht die eigentliche Vergabeentscheidung im Mittelpunkt. Hier geht es darum, Angebote einzuholen, zu prüfen und miteinander zu vergleichen und gleichzeitig eine fachlich und wirtschaftlich nachvollziehbare Grundlage für die Auswahl der ausführenden Unternehmen zu schaffen. Grundleistungen, die hierbei im Fokus stehen, sind unter anderem:
- das Koordinieren der Vergaben vonseiten der Fachplaner
- die Prüfung und die Bewertung der Angebote
- Bietergespräche
- das Erstellen von Vergabevorschlägen
- das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und die Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Mit der achten Phase verlagert sich der Schwerpunkt von der Planung, die bisher im Fokus der Leistungsphasen Bau stand, auf die tatsächliche Bauausführung.
Während dieser Phase wird kontrolliert, ob die Ausführung unter anderem mit der Genehmigung, den Verträgen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik übereinstimmt. Darüber hinaus gehören aber auch die Terminüberwachung, die Dokumentation des Bauablaufs, die Rechnungsprüfung, die Kostenkontrolle und die Organisation der Abnahme zu dieser Phase. Ergänzend hierzu geht es darum, zu überwachen, dass bereits festgestellte Mängel final beseitigt werden.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Die Objektbetreuung setzt nach Abschluss der eigentlichen Bauausführung an und befasst sich vor allem mit Themen, die während der Gewährleistungsphase relevant werden.
Die Bewertung festgestellter Mängel innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche spielt hier ebenso eine wichtige Rolle wie eine Objektbegehung vor dem Ablauf dieser Fristen und die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Die fachliche Bewertung ist nach Anlage 10 HOAI längstens bis fünf Jahre nach Abnahme der Leistung vorgesehen. Auf diese Weise sollen die Rechte von Auftraggebern während der Gewährleistungsfrist gegenüber ausführenden Unternehmen unterstützt werden.
HOAI Leistungsphasen: Was sind Grundleistungen und was sind Besondere Leistungen?
Nicht jede Tätigkeit, die im Zusammenhang mit einem Bauprojekt anfällt, gehört automatisch auch zu den regulären Grundleistungen. Vielmehr unterscheidet die HOAI zwischen den beiden Kategorien „Grundleistungen“ und „Besondere Leistungen“.
Zu den Besonderen Leistungen können (je nach Phase) beispielsweise eine Bedarfsplanung, eine Standortanalyse, eine Machbarkeitsstudie oder weitergehende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gehören. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung ist es daher entscheidend, welche konkreten Leistungen vereinbart wurden und ob diese Bestandteil der jeweiligen Grundleistung sind oder darüber hinausgehen.
Diese Unterscheidung ist auch in Bezug auf praktische Aspekte wichtig. Denn: Die Bezeichnung einer Leistungsphase allein beschreibt noch nicht zwangsläufig jede Leistung, die für die Durchführung eines Projekts erforderlich wird.
Wie werden die Leistungsphasen im Einzelnen honoriert?
Die Prozentwerte der einzelnen Leistungsphasen Bau (siehe Tabelle) zeigen, welcher Anteil des Honorars innerhalb des jeweiligen Leistungsbildes auf eine Phase entfällt. Für Gebäude reichen diese Anteile von 2 Prozent in LPH 1 und 9 bis zu 32 Prozent in LPH 8. Die Höhe des Honorars basiert jedoch nicht nur auf den genannten Prozentsätzen. Die HOAI berücksichtigt bei der Honorarermittlung unter anderem zusätzlich die anrechenbaren Kosten und die Honorarzone. Letztere bildet den Schwierigkeitsgrad beziehungsweise die Planungsanforderungen ab. Die Honorarzonen steigen von Zone I mit „sehr geringen Anforderungen“ bis Zone V mit „sehr hohen Anforderungen“.
Wichtig ist es zudem, im Hinterkopf zu behalten, dass die Honorartafeln der aktuellen HOAI lediglich Orientierungswerte enthalten. Nach § 7 HOAI richtet sich das Honorar nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform miteinander getroffen haben. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung über die Höhe des Honorars, gilt (bezogen auf die Grundleistungen) der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Leistungsbilder nach HOAI: Nicht überall gelten dieselben neun Phasen
Wenn im Zusammenhang mit der HOAI von den neun Leistungsphasen Bau gesprochen wird, bezieht sich dies in der Regel auf die Objektplanung für Gebäude und Innenräume. Allerdings enthält die HOAI verschiedene Leistungsbilder, wie zum Beispiel Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Und für jeden dieser Bereiche existieren wieder eigene Grundleistungen und Leistungsbeschreibungen. Unterschiede existieren jedoch auch in Bezug auf die Gewichtung. So basiert die Realisierung von Freianlagen zwar auch auf neun Leistungsphasen, die prozentuale Verteilung weicht jedoch von der Gebäudeplanung ab. Im Zusammenhang mit einzelnen Planungs- und Beratungsleistungen wird sogar eine andere Anzahl an Phasen relevant. Daher erklärt es sich von selbst, warum Verantwortliche, die mit den Leistungsphasen Bau arbeiten, immer prüfen sollten, welches Leistungsbild für das konkrete Projekt maßgeblich ist.
Leistungsphasen Bau in der Praxis: Wo entstehen typische Probleme?
Die Aufteilung in einzelne Phasen sorgt für eine klare Struktur, die fundierte Entscheidungsmöglichkeiten bietet. In der Praxis verlaufen Bauprojekte dennoch nicht immer vollständig linear. Gerade Änderungen in einer fortgeschrittenen Phase können sich auf bereits abgeschlossene Planungsschritte auswirken.
Typische Schwierigkeiten entstehen beispielsweise oft, wenn die Anforderungen, die in der Grundlagenermittlung relevant sind, nicht vollständig geklärt werden, grundlegende Entscheidungen erst nach Abschluss der Entwurfsplanung geändert werden oder notwendige Unterlagen für die Vergabe beziehungsweise für die Bauausführung erst verspätet vorgelegt werden. In solchen und ähnlichen Fällen kann es sein, dass bereits bearbeitete Planungsschritte unter Umständen erneut angepasst werden müssen. Die entsprechenden Änderungen können sich auf Termine, Kosten und die Abstimmung zwischen den Projektbeteiligten auswirken. Im Idealfall sollten wesentliche Entscheidungen daher möglichst in der dafür vorgesehenen Phase getroffen werden. Spätere Veränderungen führen oft zu zusätzlichem Planungsaufwand.
In diesem Zusammenhang gilt es auch, die einzelnen Schnittstellen zwischen den Beteiligten zu berücksichtigen. Architekten und Fachplaner müssen ihre jeweiligen Beiträge koordinieren. Werden Informationen zu spät geliefert, kann dies den kompletten Ablauf ins Stocken bringen.
Ebenso wichtig ist es, Kosten- und Terminentwicklungen nicht nur und erst während der Bauausführung zu betrachten. Kostenschätzung, Kostenberechnung und spätere Kostenkontrolle sind bereits über mehrere Leistungsphasen hinweg Bestandteil der HOAI.
Fazit: Leistungsphasen Bau schaffen die Basis für strukturierte Projekte
Die Leistungsphasen Bau teilen Planungs- und Überwachungsaufgaben in nachvollziehbare Abschnitte ein. Bei der Objektplanung für Gebäude und Innenräume reichen die neun HOAI-Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.
Für die Praxis ist jedoch nicht nur die Nummer der jeweiligen LPH entscheidend. Ebenso sind die tatsächlich vereinbarten Grundleistungen, mögliche Besondere Leistungen und das maßgebliche Leistungsbild relevant. Außerdem zeigt die HOAI anhand der unterschiedlichen prozentualen Bewertungen, dass sich Aufwand und Bedeutung der einzelnen Phasen teilweise deutlich voneinander unterscheiden können.
FAQ: häufig gestellte Fragen zu den Leistungsphasen Bau
Was sind die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI?
LPH 1 ist die Grundlagenermittlung. Hier werden unter anderem die Aufgabenstellung und die Rahmenbedingungen des Projekts geklärt. In LPH 2 folgt die Vorplanung, in der mögliche Lösungen untersucht und bewertet sowie erste Kosten- und Terminangaben erarbeitet werden.
Was sind Leistungsphasen 1–3?
Die Leistungsphasen 1 bis 3 umfassen die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung. Vereinfacht gesagt wird zunächst geklärt, was geplant werden soll, anschließend welche Lösungsmöglichkeiten bestehen und danach, wie der konkrete Entwurf aussehen soll.
Was ist VOB und HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie beschreibt unter anderem Leistungsbilder, Grundleistungen und deren Einteilung in die Leistungsphasen Bau und enthält Orientierungswerte für die Honorarermittlung.
Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. VOB/A betrifft die Vergabe von Bauleistungen, VOB/B allgemeine Vertragsbedingungen für deren Ausführung und VOB/C allgemeine technische Vertragsbedingungen. HOAI und VOB beziehen sich damit auf unterschiedliche Bereiche eines Bauprojekts.
Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__34.html; https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/anlage_10.html; https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__5.html; https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__7.html; https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/__35.html; https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Gesetze/Wirtschaft/vob.html
