PV Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze, geltende Regeln und geplante Reformen

10.06.2026 | S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Photovoltaikanlage auf einem Hausdach mit groß dargestelltem Prozentzeichen auf den Solarmodulen als Symbol für Einspeisevergütung, Förderungen und Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.
© petair – stock.adobe.com

Wer eine PV Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzt, erhält dafür über 20 Jahre garantierte Einnahmen. Doch 2026 bringt die Zäsur: Die aktuelle Stromeinspeisevergütung sank im Februar erneut, während die Bundesregierung eine grundlegende Reform der Förderung für Neuanlagen ab 2027 prüft. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu Höhe, Regeln und Zukunft der Einspeisevergütung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die PV Einspeisevergütung?
  2. Aktuelle Einspeisevergütung: Was ändert sich bei der Einspeisevergütung?
  3. Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2026?
  4. Balkonkraftwerk Einspeisevergütung: Lohnt sich die Anmeldung?
  5. Wie hoch ist die EEG-Umlage 2026?
  6. Fazit: Handeln mit Blick auf den Stichtag

Was ist die PV Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag, den Betreiber einer Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber für eingespeisten Strom erhalten. Sie bildet die wirtschaftliche Grundlage für private und gewerbliche Anlagen und schafft Planungssicherheit über zwei Jahrzehnte.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterscheidet verschiedene Fördersätze, die sich nach der installierten Leistung, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und dem gewählten Einspeisemodus richten.

Praktisch bedeutet das für Betreiber: Sobald eine Anlage ans Netz geht, ist der Tarif für 20 Jahre fixiert – unabhängig davon, ob die allgemeinen Fördersätze später sinken oder neue Gesetze kommen. Das macht die Investition kalkulierbar. Der Inbetriebnahmetag sollte daher exakt dokumentiert und das Anmeldeprotokoll beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister sicher aufbewahrt werden.

Aktuelle Einspeisevergütung: Was ändert sich bei der Einspeisevergütung?

Die Bundesnetzagentur passt die Einspeisevergütung halbjährlich an die technischen Kostenvoranschläge an, um die Marktentwicklung der Solartechnik abzubilden. Zum 1. Februar 2026 trat die jüngste Senkung in Kraft. Damit stellt sich für viele Interessenten die Frage: Was ändert sich bei der Einspeisevergütung?

Für PV-Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung sank die Einspeisevergütung zum 1. Februar 2026 von 7,86 ct/kWh (Inbetriebnahme August 2025 bis Januar 2026) auf 7,78 ct/kWh (Inbetriebnahme Februar bis Juli 2026).

→ Praktisch bedeutet das für Betreiber:

  • Bei einer bereits laufenden Anlage ändert sich gar nichts.
  • Bei einer Neuanlage lohnt sich ein Vergleich: Je höher der Eigenverbrauch und je teurer der Strom vom Grundversorger ist, desto weniger schmerzt die gesunkene Vergütung für den Reststrom. Ein realistisch hoher Eigenverbrauchsanteil ist entscheidend, da jeder selbst genutzte Kilowattstunde aktuell deutlich mehr spart, als die Einspeisevergütung einbringt.

Produktempfehlung

Ob Einspeisevergütung, Eigenverbrauch oder Fördermöglichkeiten:

Mit dem „Handbuch Planung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen“ treffen Sie fundierte Entscheidungen zur Planung und wirtschaftlichen Optimierung von PV-Projekten – inklusive Checklisten, Vorlagen und Berechnungshilfen für die Praxis.

Jetzt hier informieren!

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2026?

Die Höhe der Einspeisevergütung ab 2026 hängt maßgeblich vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße ab. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Fördersätze fortlaufend. Für Dachanlagen bis 10 kWp, die ab dem 1. Februar 2026 ans Netz gingen, gelten folgende Werte:

Einspeisemodus Vergütungssatz (bis 10 kWp, ab Feb. 2026)
Teileinspeisung 7,78 ct/kWh
Volleinspeisung ca. 12,3 ct/kWh

Auch für größere Dachanlagen oberhalb von 10 kWp existieren weiterhin gesenkte, aber planbare Fördersätze, die sich ebenfalls an der Leistungsklasse orientieren. 

→ Praktisch bedeutet das für Betreiber:

  • Teileinspeisung lohnt sich für fast alle Hausbesitzer, die tagsüber Strom verbrauchen – etwa für Wärmepumpe, Kühlschrank oder Homeoffice.
  • Volleinspeisung kann für rein vermietete Objekte oder Gewerbebetriebe ohne Eigenbedarf interessant sein, da der höhere Satz die fehlende Eigenverbrauchsersparnis teilweise kompensiert. Allerdings bieten viele moderne Anlagen heute eine Optimierung auf Eigenverbrauch, sodass nicht jeder Anbieter Volleinspeisung gleichermaßen unterstützt.

Balkonkraftwerk Einspeisevergütung: Lohnt sich die Anmeldung?

Auch Balkonkraftwerke müssen in Deutschland im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine Einspeisevergütung wird in der Praxis jedoch meist nicht in Anspruch genommen, da der zusätzliche Aufwand für geeignete Messtechnik und Abrechnung den wirtschaftlichen Nutzen übersteigt.

Theoretisch besteht nach dem EEG für Balkonkraftwerke ein Anspruch auf etwa 7,78 ct/kWh. Dafür müssten Betreiber jedoch neben der verpflichtenden Anmeldung auch eine geeignete Messinfrastruktur für die Erfassung und Abrechnung des eingespeisten Stroms bereitstellen.

→ Praktisch bedeutet das für Betreiber:

  • Bei einer typischen 600- bis 800-Watt-Anlage und den üblichen Erträgen in Deutschland amortisiert sich der zusätzliche Aufwand für Zähler und Abrechnung kaum über die Einspeisevergütung. Daher liegt der wirtschaftliche Fokus in der Praxis auf dem Eigenverbrauch, nicht auf der Einspeisung.
  • Der finanzielle Vorteil entsteht vor allem durch den vermiedenen Strombezug, bei aktuell rund 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde deutlich höher als die Einspeisevergütung.

Wie hoch ist die EEG-Umlage 2026?

Seit dem sogenannten EEG-Steuerfinanzierungsmodell, das 2023 in Kraft trat, erfolgt die Förderung erneuerbarer Energien nicht mehr über eine umlagefinanzierte Abschöpfung auf der Stromrechnung, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt. Die EEG-Umlage wird Privathaushalten und Unternehmen daher seitdem nicht mehr gesondert in Rechnung gestellt. 

→ Praktisch bedeutet das für Betreiber:

  • Auf der Stromrechnung erscheint der Posten „EEG-Umlage“ nicht mehr als separater Betrag. Das senkt zwar die Transparenz, entlastet aber im Regelfall alle Verbraucher gleichermaßen.
  • Für PV-Betreiber ändert sich nichts: Den Selbstverbrauch der Solaranlage haben auch vor 2023 nicht mit der EEG-Umlage belastet. Allerdings sind andere Posten wie die KWK-Umlage weiterhin fällig. 

EEG 2026: Geltender Stand und geplante Änderungen ab 2027

Welche Änderungen gibt es im EEG ab 2026? Im laufenden Jahr 2026 gilt zunächst der bekannte Rahmen weiter: Neue Anlagen erhalten die feste Einspeisevergütung mit halbjährlichen Degressionsschritten, und bestehende Anlagen laufen mit ihrem garantierten Tarif. 

Geplant, aber noch nicht endgültig beschlossen, ist eine grundlegende Reform ab 2027. Ein Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die klassische, feste Einspeisevergütung für neue private Solaranlagen abzuschaffen. Stattdessen könnte ein Marktmodell mit „Contracts for Difference“ (CfD) oder reinen Marktprämien treten.

In diesem Fall müssten Betreiber ihren Strom vorrangig am Markt verkaufen und würden bei niedrigen Börsenpreisen eine Ausgleichszahlung erhalten. Das würde die wirtschaftlichen Risiken stärker auf die Betreiber verlagern als bisher. 

→ Praktisch bedeutet das für Betreiber:

  • Für 2026 ändert sich bei bereits laufenden oder neu ans Netz gehenden Anlagen nichts, solange diese unter den aktuellen EEG-Regeln installiert werden.
  • Sollte die Reform 2027 tatsächlich Gesetz werden, beträfe sie nur Anlagen, die ab dem Inkrafttreten neu in Betrieb genommen werden.
  • Das laufende Jahr 2026 bietet daher noch Planungssicherheit.
  • Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme (nicht der Kaufvertrag!) entscheidet über den anwendbaren Fördertarif.

Fazit: Handeln mit Blick auf den Stichtag

Die PV Einspeisevergütung bietet auch 2026 noch verlässliche Rahmenbedingungen. Mit 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung bleibt die aktuelle Einspeisevergütung für Neuinstallationen zwar moderat, aber planbar. Bei Balkonkraftwerken ist die Einspeisevergütung praktisch irrelevant; der Nutzen liegt im eigenen Verbrauch. Für die EEG-Umlage 2026 gilt: Sie erscheint nicht mehr auf der Rechnung, existiert aber weiterhin als Haushaltsposten.

Wer eine PV-Anlage plant, sollte das Jahr 2026 nutzen, um unter den bekannten Bedingungen zu investieren. Die geplante Reform ab 2027 ist ein wichtiger Planungsfaktor, aber noch keine Tatsache. Für maximale Sicherheit empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung der Inbetriebnahmefristen mit dem Fachplaner sowie eine sorgfältige Dokumentation aller Meldungen an Bundesnetzagentur und Netzbetreiber.

Quellen: Bundeswirtschaftsministerium; Marktstammdatenregister