Kindeswohlgefährdung: Mit dieser Checkliste häusliche Gewalt erkennen

27.05.2025 | T. Reddel – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Angestellte in Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen sind während ihrer Arbeitszeit für den Schutz der Kinder verantwortlich. Dazu gehört auch, mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu erkennen und zu melden. Hier ist eine ausführliche Dokumentation notwendig. Mit der folgenden Checkliste können pädagogische Fachkräfte ihre Beobachtungen festhalten.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Kindeswohlgefährdung: Checkliste zu Anzeichen häuslicher Gewalt
  2. Symptome der Mutter als Anzeichen auf häusliche Gewalt
  3. Was zählt alles als Kindeswohlgefährdung? – Definition

Kindeswohlgefährdung: Checkliste zu Anzeichen häuslicher Gewalt 

Mithilfe dieser Checkliste können Verantwortliche jede Beobachtung am Kind sofort festhalten und die Liste als Grundlage für Elterngespräche oder Kindeswohlverfahren nutzen.

Was? Beobachtet (ja/nein) Wann? Von wem?
Kind wirkt bedrückt, traurig, kann sich nicht freuen      
Kind ist laut, wild, aggressiv      
Kind spielt aggressive Szenen      
Kind zeigt extreme Unruhe und Nervosität      
Kind ist extrem ängstlich      
Kind ist überangepasst – versucht, nichts falsch zu machen      
Kind klammert sich an die Mutter, möchte sie nicht alleine lassen      
Kind zeigt Distanzlosigkeit      
Kind legitimiert eigenes gewalttätiges Verhalten („Ich darf das“, „Das war doch ganz harmlos“ etc.)      
Kind kann sich schlecht konzentrieren, ist abgelenkt, hängt eignen Gedanken nach      
Die schulische Leistungsfähigkeit sinkt ab      
Kind hat Schwierigkeiten, positive Freundschaften aufzubauen      
Kind zieht sich komplett zurück      
Kind hat Schwierigkeiten in der konstruktiven Konfliktbewältigung      
Kind zeigt Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung      
Kind zeigt Symptome einer Essstörung (bereits Kleinkinder verweigern die Nahrung)      
Kind zeigt Selbstberuhigungsmechanismen wie Schaukeln von Kopf oder Oberkörper, Summen oder Ähnliches      
Kind zeigt wenig Interesse an seiner Umwelt      
Kind sucht keinen Kontakt zu anderen      
Kind zeigt eine gestörte Impulskontrolle      
Kind zeigt Symptome einer sogenannten „Frozen Watchfulness“ (sitzt wie erstarrt da und beobachtet aus den Augenwinkeln seine Umgebung)      
Kind zeigt eine motorische Unruhe      
Kind zeigt Schwierigkeiten, sich einen Handlungsplan zu erstellen      
Kind zeigt Schlafstörungen      
Kind fällt in seiner Entwicklung zurück (spricht zum Beispiel wieder in jüngerer Sprache)      
Kind beginnt wieder einzukoten und/oder einzunässen      
Kind/Jugendlicher zeigt selbstverletzendes Verhalten      
Kind/Jugendlicher konsumiert Drogen      
Junge spricht schlecht/abwertend über Mädchen/Frauen      
Kind/Jugendlicher zeigt depressive oder suizidale Tendenzen      
Kind/Jugendlicher geht Freundschaften oder Partnerschaften ein, die sehr intensiv und/oder schädigend sind      

Um häusliche Gewalt zu erkennen, hilft es zudem, auch das Verhalten der Mutter zu dokumentieren. Daher im Folgenden eine weitere Checkliste zur Befragung der Mütter.

Symptome der Mutter als Anzeichen auf häusliche Gewalt

Was? Beobachtet (ja/nein) Wann? Von wem?
Psychosomatische Beschwerden      
Verschiedene Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien      
Erklärungen passen nicht zu den Vereltzungen oder wirken sehr konstruiert      
Depressive Verstimmungen, suizidale Tendenzen      
Kontrollierender Partner      
Fehlende oder beschädigte Zähne (vor allem Schneidezähne)      
Einschränkungen der Hörfähigkeit      
Einschränkungen der Sehfähigkeit      
Mutter wirkt unruhig, nervös, gehetzt      
Mutter wirkt niedergeschlagen, ängstlich, verzweifelt      
Mutter konsumiert Alkohol oder Drogen      
Mutter zeigt nur geringes Selbstwertgefühl      

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Weitere Arbeitshilfen zum professionellen Umgang mit (möglichen) Kindeswohlgefährdungen finden Kitas, Schulen und andere Einrichtungen hier:

→ Jetzt informieren und im Ernstfall wissen, wie Sie fachgerecht handeln!

Was zählt alles als Kindeswohlgefährdung? – Definition

Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der das gesamte Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen umfasst. Zu diesem Kindeswohl gehören insbesondere das körperliche, geistige und seelische Wohl der Betroffenen sowie der Schutz ihres Vermögens. Wird mindestens einer dieser Aspekte nachhaltig verletzt, ist zu prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

→ Nicht zu verwechseln ist der Begriff mit dem grenzverletzenden oder grenzüberschreitenden Verhalten.

Zu den häufigsten Fällen einer Kindeswohlgefährdung gehören:

  • Gewalt und Misshandlung
    • Körperliche Gewalt (Schläge, Tritte, Schütteln)
    • Psychische/seelische Gewalt (Isolation, Drohungen, Herabsetzung der Person, Zuweisung einer Erwachsenenrolle)
  • Sexualisierte Gewalt
    • Physisch (körperliche Handlungen am, durch oder vor dem Kind)
    • Psychisch (anzügliche Bemerkungen, Aufforderungen oder Androhungen, Zugang zu Pornografie)
    • Visuelle oder akustische Darstellungen verübter sexualisierter Gewalt (über Chatrooms, Nachrichten, Cybergrooming)
    • Versenden von Fotos (auch ohne sexuelle Darstellungen, da Gefahr der sexuell missbräuchlichen Verbreitung)
  • Häusliche Gewalt (eine oder mehrere der genannten Gewaltformen im Haushalt des Kindes)
  • Vernachlässigung (Unterlassen der elterlichen Fürsorge in folgenden Bereichen:)
    • Körperliche Bedürfnisse (Hygiene, Nahrung, Kleidung, Wohnen)
    • Kognitive und erzieherische Bedürfnisse (fehlende Erziehung, Kommunikation)
    • Emotionale Bedürfnisse (Wertschätzung, Geborgenheit)
    • Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Weibliche Genitalbeschneidung

Achtung: Da es keine abschließende Begriffsdefinition gibt, muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kindeswohlverletzung vorliegt. Damit pädagogische Fachkräfte mögliche Gefährdungen schnell erkennen und dokumentieren, gibt es entsprechende Arbeitshilfen.

Quellen: „Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung“, „Mitarbeitermerkblatt Kinderschutz“

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