Kindeswohlgefährdung: Mit dieser Checkliste häusliche Gewalt erkennen
27.05.2025 | T. Reddel – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Inhaltsverzeichnis
- Kindeswohlgefährdung: Checkliste zu Anzeichen häuslicher Gewalt
- Symptome der Mutter als Anzeichen auf häusliche Gewalt
- Was zählt alles als Kindeswohlgefährdung? – Definition
Kindeswohlgefährdung: Checkliste zu Anzeichen häuslicher Gewalt
Mithilfe dieser Checkliste können Verantwortliche jede Beobachtung am Kind sofort festhalten und die Liste als Grundlage für Elterngespräche oder Kindeswohlverfahren nutzen.
Was? | Beobachtet (ja/nein) | Wann? | Von wem? |
Kind wirkt bedrückt, traurig, kann sich nicht freuen | |||
Kind ist laut, wild, aggressiv | |||
Kind spielt aggressive Szenen | |||
Kind zeigt extreme Unruhe und Nervosität | |||
Kind ist extrem ängstlich | |||
Kind ist überangepasst – versucht, nichts falsch zu machen | |||
Kind klammert sich an die Mutter, möchte sie nicht alleine lassen | |||
Kind zeigt Distanzlosigkeit | |||
Kind legitimiert eigenes gewalttätiges Verhalten („Ich darf das“, „Das war doch ganz harmlos“ etc.) | |||
Kind kann sich schlecht konzentrieren, ist abgelenkt, hängt eignen Gedanken nach | |||
Die schulische Leistungsfähigkeit sinkt ab | |||
Kind hat Schwierigkeiten, positive Freundschaften aufzubauen | |||
Kind zieht sich komplett zurück | |||
Kind hat Schwierigkeiten in der konstruktiven Konfliktbewältigung | |||
Kind zeigt Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung | |||
Kind zeigt Symptome einer Essstörung (bereits Kleinkinder verweigern die Nahrung) | |||
Kind zeigt Selbstberuhigungsmechanismen wie Schaukeln von Kopf oder Oberkörper, Summen oder Ähnliches | |||
Kind zeigt wenig Interesse an seiner Umwelt | |||
Kind sucht keinen Kontakt zu anderen | |||
Kind zeigt eine gestörte Impulskontrolle | |||
Kind zeigt Symptome einer sogenannten „Frozen Watchfulness“ (sitzt wie erstarrt da und beobachtet aus den Augenwinkeln seine Umgebung) | |||
Kind zeigt eine motorische Unruhe | |||
Kind zeigt Schwierigkeiten, sich einen Handlungsplan zu erstellen | |||
Kind zeigt Schlafstörungen | |||
Kind fällt in seiner Entwicklung zurück (spricht zum Beispiel wieder in jüngerer Sprache) | |||
Kind beginnt wieder einzukoten und/oder einzunässen | |||
Kind/Jugendlicher zeigt selbstverletzendes Verhalten | |||
Kind/Jugendlicher konsumiert Drogen | |||
Junge spricht schlecht/abwertend über Mädchen/Frauen | |||
Kind/Jugendlicher zeigt depressive oder suizidale Tendenzen | |||
Kind/Jugendlicher geht Freundschaften oder Partnerschaften ein, die sehr intensiv und/oder schädigend sind |
Um häusliche Gewalt zu erkennen, hilft es zudem, auch das Verhalten der Mutter zu dokumentieren. Daher im Folgenden eine weitere Checkliste zur Befragung der Mütter.
Symptome der Mutter als Anzeichen auf häusliche Gewalt
Was? | Beobachtet (ja/nein) | Wann? | Von wem? |
Psychosomatische Beschwerden | |||
Verschiedene Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien | |||
Erklärungen passen nicht zu den Vereltzungen oder wirken sehr konstruiert | |||
Depressive Verstimmungen, suizidale Tendenzen | |||
Kontrollierender Partner | |||
Fehlende oder beschädigte Zähne (vor allem Schneidezähne) | |||
Einschränkungen der Hörfähigkeit | |||
Einschränkungen der Sehfähigkeit | |||
Mutter wirkt unruhig, nervös, gehetzt | |||
Mutter wirkt niedergeschlagen, ängstlich, verzweifelt | |||
Mutter konsumiert Alkohol oder Drogen | |||
Mutter zeigt nur geringes Selbstwertgefühl |
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Weitere Arbeitshilfen zum professionellen Umgang mit (möglichen) Kindeswohlgefährdungen finden Kitas, Schulen und andere Einrichtungen hier:
- „Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung“
→ Sammlung zahlreicher Checklisten, Formulare und Leitfäden für Bildungseinrichtungen- „Mitarbeitermerkblatt Kindeswohl“
→ Merkblätter zur Belehrung und Auffrischung pädagogischer Fachkräfte- „Gelebter Kinderschutz“
→ Handbuch mit präventiven Schutzkonzepten und Handlungsempfehlungen für den Ernstfall→ Jetzt informieren und im Ernstfall wissen, wie Sie fachgerecht handeln!
Was zählt alles als Kindeswohlgefährdung? – Definition
Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der das gesamte Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen umfasst. Zu diesem Kindeswohl gehören insbesondere das körperliche, geistige und seelische Wohl der Betroffenen sowie der Schutz ihres Vermögens. Wird mindestens einer dieser Aspekte nachhaltig verletzt, ist zu prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
→ Nicht zu verwechseln ist der Begriff mit dem grenzverletzenden oder grenzüberschreitenden Verhalten.
Zu den häufigsten Fällen einer Kindeswohlgefährdung gehören:
-
Gewalt und Misshandlung
- Körperliche Gewalt (Schläge, Tritte, Schütteln)
- Psychische/seelische Gewalt (Isolation, Drohungen, Herabsetzung der Person, Zuweisung einer Erwachsenenrolle)
-
Sexualisierte Gewalt
- Physisch (körperliche Handlungen am, durch oder vor dem Kind)
- Psychisch (anzügliche Bemerkungen, Aufforderungen oder Androhungen, Zugang zu Pornografie)
- Visuelle oder akustische Darstellungen verübter sexualisierter Gewalt (über Chatrooms, Nachrichten, Cybergrooming)
- Versenden von Fotos (auch ohne sexuelle Darstellungen, da Gefahr der sexuell missbräuchlichen Verbreitung)
- Häusliche Gewalt (eine oder mehrere der genannten Gewaltformen im Haushalt des Kindes)
-
Vernachlässigung (Unterlassen der elterlichen Fürsorge in folgenden Bereichen:)
- Körperliche Bedürfnisse (Hygiene, Nahrung, Kleidung, Wohnen)
- Kognitive und erzieherische Bedürfnisse (fehlende Erziehung, Kommunikation)
- Emotionale Bedürfnisse (Wertschätzung, Geborgenheit)
- Verletzung der Aufsichtspflicht
- Weibliche Genitalbeschneidung
Achtung: Da es keine abschließende Begriffsdefinition gibt, muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kindeswohlverletzung vorliegt. Damit pädagogische Fachkräfte mögliche Gefährdungen schnell erkennen und dokumentieren, gibt es entsprechende Arbeitshilfen.
Quellen: „Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung“, „Mitarbeitermerkblatt Kinderschutz“