Bildung und Erziehung

Auf dieser Seite stehen Kindertagesstätten, Schulen und andere soziale Einrichtungen im Mittelpunkt. Sie erhalten wertvolle Inhalte zu Themen wie Kinderschutz, Jugendhilfe und Einrichtungsmanagement. Dieses Fachwissen bietet pädagogischen Fachkräften sowie Schul- und Kita-Leitungen wertvolle Einblicke und praktische Tipps.

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Autismus ist eine angeborene, tiefgreifende Beziehungs- und Kommunikationsstörung. Sie zeigt sich i. d. R. bis zum dritten Lebensjahr, weshalb bereits im Kindergarten besondere Fördermaßnahmen nötig sind, um ein betroffenes Kind erfolgreich in die Gruppe zu integrieren. Doch welche konkreten Möglichkeiten gibt es, den Umgang mit Autismus im Kindergarten zu erleichtern und wie erkennen pädagogische Fachkräfte, ob ein Kind von Autismus betroffen ist?

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Der Zusammenhalt einer Klasse hat einen wesentlichen Einfluss auf den Schulalltag. Eine starke Klassengemeinschaft sorgt für eine angenehme Lernatmosphäre und schafft optimale Rahmenbedingungen für nachhaltigen Unterricht – auch außerhalb des Klassenzimmers. Dabei ist es auch die Aufgabe der Lehrkräfte, die Klassengemeinschaft nachhaltig zu fördern.

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Der digitale Wandel verändert die Art und Weise, wie Schülerinnen und Schüler lernen. Durch das Internet können sie jederzeit an Informationen gelangen, denn soziale Netzwerke ermöglichen ihnen eine vielfältige und sofortige Art der Kommunikation. Diese Entwicklungen beeinflussen auch den alltäglichen Schulunterricht und stellen Lehrkräfte immer häufiger vor die Frage: Wie lassen sich digitale Medien im Unterricht einsetzen?

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Leidet eine Schülerin oder ein Schüler unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die schulische Leistung beeinflussen, können Eltern eine Schweigepflichtsentbindung für die Schule veranlassen. Damit darf sich diese mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin über das Krankheitsbild des Kindes austauschen. Aber welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind bei der Schweigepflichtsentbindung zu beachten und lässt sie sich widerrufen?

Wenn die Kinder in der Schule sind, Schulveranstaltungen wahrnehmen oder an Schulfahrten teilnehmen, können die Erziehungsberechtigten ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Dann vertrauen sie darauf, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre Aufsichtspflicht erfüllen, damit den Kindern nichts passiert. Doch was genau ist unter Aufsicht zu verstehen und wann sind Beschäftigte der Schule aufsichtspflichtig?

Damit Schülerinnen und Schüler mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen faire Chancen bei Prüfungen und Co. erhalten, können sie einen speziellen Nachteilsausgleich beantragen. Er erleichtert die Rahmenbedingungen bei Leistungserhebungen, ohne das Anforderungsniveau zu senken. So können die Kinder und Jugendlichen vergleichbare Leistungen erbringen. Um einen Nachteilsausgleich zu gewähren, muss die Schule zunächst die Voraussetzungen prüfen und anschließend geeignete Maßnahmen festlegen.

Zeigen Kinder bereits in jungen Jahren Entwicklungsverzögerungen oder andere Auffälligkeiten, kann die Frühförderung passende Hilfen liefern. Sie richtet sich an noch nicht schulpflichtige Kinder (bis sechs Jahre) und soll die Betroffenen bei einer möglichen Beeinträchtigung unterstützen. Dabei kommt eine Reihe von pädagogischen Maßnahmen zum Einsatz, die von unterschiedlichen Institutionen durchgeführt werden.

Seit Jahren steigt die Zahl der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter. Sie unterstützen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulalltag und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. Dennoch ist bislang weder die Ausbildung zur Schulbegleitung noch die Zusammenarbeit mit den Schulen eindeutig geregelt. Welche Aufgaben übernehmen sie also in der Praxis und wie funktioniert die Beantragung auf eine Schulbegleitung?

Laut einer aktuellen Studie gibt es in Deutschland noch große Unterschiede bei der Umsetzung im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dabei sei das Thema bereits einstimmig wichtiger Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Daher wirft dieser Beitrag einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland, welche Ziele dahinter stecken und welche Kernthemen behandelt werden.

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Am 1. August 2024 startet das sog. „Startchancen-Programm“ von Bund und Ländern. Es soll v. a. Schulen mit sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern finanziell unterstützen und so die Chancengerechtigkeit in Deutschland erhöhen. Dafür stellen Bund und Länder bis 2034 insgesamt 20 Milliarden Euro zur Verfügung. Welche Schulen sollen vom Startchancen-Programm profitieren, wie wird das Geld verteilt und was sagen kritische Stimmen?